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der Übertragung der dynamischen Wirtschaftsentwicklung und der Reallohnsteigerungen auf die Rentenentwicklung durch die Rentenreform von 1957,628 der ab 1957 die Steinkohle verdrängenden Primärenergieerzeugung aus Erdöl, der damit verbundenen Heizungsumstellung, der wachsenden Kunststoffverwendung und Automobilherstellung sowie der zunehmenden europäischen Integration (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1952, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes und Europäische Atomgemeinschaft zur friedlichen Nutzung der Kernenergie 1957/58)629 ein höchst dynamisches und fortschrittgläubiges Zeitalter. Außerdem waren von 1950 bis 1961 rund 3,6 Millionen Personen aus der DDR in die Bundesrepublik gekommen,630 die hier als qualifizierte Arbeitskräfte zwar nicht unbedingt sogleich eine eigene Wohnung, aber umso schneller Arbeit und bessere Konsummöglichkeiten gefunden hatten, und deren Zustrom mit dem Mauerbau vom 13. August 1961 und der Errichtung von Sperranlagen entlang der gesamten innerdeutschen Grenze seitens der DDR verunmöglicht wurde. um eineinhalb Jahre verschoben wurde, betrug die tarifliche Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie ab 1. Januar 1967 vierzig Wochenstunden.“ Nach dieser Vorreiterrolle der IG-Metall bei der Verkürzung der Wochenarbeitszeit durch Rahmentarifverträge mit den Arbeitgebern in der Metallund Elektroindustrie zogen die Gewerkschaften in anderen Branchen nach und erreichten bis Ende der 1960er Jahre ebenfalls eine Arbeitszeitverkürzung auf 40 Wochenstunden. 628Vgl.: Hans Günter Hockerts, Sozialpolitische Entscheidungen im Nachkriegsdeutschland. Alliierte und deutsche Sozialversicherungspolitik 1945-1957, Stuttgart 1980, S.320-425. Mit der Rentenreform von 1957 wurden die Rentenleistungen zeitlich verzögert am durchschnittlichen Bruttolohn aller Versicherten orientiert und die Lohnentwicklung durch zeitlich verzögerte Rentenanpassungen alljährlich auf die Renten übertragen („Bruttolohndynamische Rente“). Durch die Reform erhöhten sich die damals sechs Millionen Bestandsrenten sogleich erheblich, und zwar in der Arbeiterrentenversicherung um durchschnittlich 65,3 Prozent und in der Angestelltenversicherung um durchschnittlich 71,9 Prozent. Außerdem betrug die monatliche Rente eines Durchschnittsverdieners („Modellrentner“) mit 40 bzw. 45 anrechnungsfähigen Versicherungsjahren, zu denen Beitragszeiten, Ausfallzeiten wie Arbeitslosigkeit und Krankheit oder Ersatzzeiten wie Wehr- und Kriegsdienst sowie Kriegsgefangenschaft zählten, nun 50,9 bzw. 57,3 Prozent des Bruttolohns und 52,2 bzw. 66,6 Prozent des Nettolohns eines durchschnittlich verdienenden Versicherten. Bundeskanzler Adenauer hatte dazu bereits bei der Veröffentlichung des Grundentwurfs zur Neuregelung der Rentenversicherung im April 1956 Folgendes erklärt: „Ein soziales System, das den veränderten Bedingungen unserer modernen Wirtschaft und Technik entspricht, ist eine der Voraussetzungen dafür, dass die gesamte Bevölkerung den bestehenden, demokratischen und sozialen Bundesstaat mit seiner Wirtschaftsordnung in einem tieferen Sinne als verteidigenswert anerkennt“ (Konrad Adenauer, Erhaltung und Förderung der sozialen Sicherheit und Freiheit, in: Bulletin des Presseund Informationsamtes der Bundesregierung, Nr.78/1956 vom 25. April 1956, S.723). Nach der Verabschiedung der Rentenreform erläuterte Bundeskanzler Adenauer bei einer Rede in der Sendereihe „Politik aus erster Hand“ des Bayerischen Rundfunks noch folgende Aspekte: „Es ist ein Gesetz, das sich fundamental von der bisherigen Ordnung der Sozialrenten, die für Arbeiter 1889 und für Angestellte 1911 eingeführt worden war, unterscheidet… Das neue Gesetz berücksichtigt die Tatsache, dass Wirtschafts- und Sozialpolitik unlösbar miteinander verbunden sein müssen. So wie eine gute Wirtschaftspolitik die Voraussetzung für eine gute Sozialpolitik ist, so schafft umgekehrt eine sinnvolle Sozialpolitik wichtige Voraussetzungen für die weitere wirtschaftliche Entfaltung“ (Konrad Adenauer, Es gibt nur einen deutschen Staat. Der Bundeskanzler zum Brief Bulgariens – Wir sind keine Angreifer. Das Rentengesetz von der denkbar größten sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr.31/1957 vom 14. Februar 1957, S.265f., hier: S.265). 629Vgl.: Rainer Karlesch, Raymond G. Stokes, Faktor Öl. Die Mineralölwirtschaft in Deutschland 18591974, München 2003, Abschnitt „Wirtschaftswunder“, europäische Integration und Liberalisierung der Märkte: Auf dem Weg zu einer modernen Mineralölwirtschaft 1956-1964, S.303-321. Ergänzend anzumerken ist, dass zu den Gründungsstaaten der EGKS 1952 sowie der EWG und EUROATOM 1957/58 Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, die Bundesrepublik Deutschland und Italien gehörten. 630Vgl.: Werner Abelshauser, Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1945-1980, Frankfurt/Main 1983, S.95f.

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