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Nichtberücksichtigung von sechs Feiertagen und das Unterrichtsfreihalten von vier Tagen nach Pfingsten für Tagungen der Lehrer/innen-Organisationen ab 1960 zu einer faktischen Verlängerung der Feriendauer von 85 auf 95 Kalendertage und damit von 12,14 auf 13,5 Kalenderwochen geführt, so führte die Umstellung auf 75 Werktage zusammen mit dem Unterrichtsfreihalten von vier Tagen für Tagungen der Lehrer/innen-Organisationen ab 1964 zu einer faktischen Verlängerung der Feriendauer auf 79 Werktage und damit bei einer Sechs-Tage-Woche auf 13,6 Kalenderwochen und bei einer Fünf-Tage-Woche auf 15,8 Kalenderwochen. Dies galt allerdings nur für Schülerinnen und Schüler, aber nicht unbedingt für Lehrerinnen und Lehrer, weil diesen offiziell lediglich 30 Urlaubstage zustanden und der Rest unterrichtsfreie Zeit war, in der zum Teil andere dienstliche oder außerdienstliche Aufgaben wie liegengebliebene Korrekturen oder Teilnahmen an Verbandstagungen und Fortbildungen zu erledigen waren. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Hamburger Abkommens durch die Ministerpräsidentenkonferenz war nicht mehr zu übersehen, dass in der Bundesrepublik seit Mitte der fünfziger Jahre mit der Vollbeschäftigung, den Reallohnsteigerungen, der Rentenreform, dem Beginn des Erdölzeitalters, den Konsumwellen bei Eigenheimen, Kraftfahrzeugen und Reisen, einem vierwöchigen gesetzlichen Urlaubsanspruch für Beschäftigte durch das Bundesurlaubsgesetz vom Januar 1963, der Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich von 48 auf 45/40 Stunden und der erweiterten Schulferienregelung ein Epochenwechsel stattgefunden hatte.645 Nach dem seit 1950 staatlich geförderten umfassenden Wohnungsbau gehörten zu dem Epochenwechsel auch die 1965 erfolgte Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung und des Mietenstopps sowie das Wohngeldgesetz, das durch staatliche Zuschüsse für einkommensschwache Personen soziale Härten bei Mietsteigerungen abfedern sollte.646 Außerdem war es zu einem Wechsel im Bundeskanzleramt gekommen, nachdem CDU und CSU bei der Bundestagswahl 1961 ihre 1957 erzielte absolute Mehrheit verloren hatten, bei den Koalitionsverhandlungen auf Drängen der FDP die Amtszeit von Bundeskanzler Adenauer auf zwei Jahre beschränkt und nach dessen Rücktritt - wie 1961 von der FDP gefordert – Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard am 18. Oktober 1963 zum Bundeskanzler gewählt worden war.647 Nach der Bundestagswahl vom 19. September 1965, bei der die Union mit einem Stimmenanteil von 47,6 % die absolute Mehrheit nur knapp verfehlt und erneut eine Koalition mit der FDP gebildet hatte, erklärte Bundeskanzler Erhard in der Regierungserklärung am 10. November 1965 die

Teil: Geschichte der Universitäten, der Hochschulen, der vorschulischen Einrichtungen und der Erwachsenenbildung in Bayern, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.240f. Die für Tagungen von Lehrer/innen-Organisationen freizuhaltende Woche nach Pfingsten wurde durch einen am 18. Januar 1969 gefassten Beschluss der Kultusministerkonferenz in die Woche nach Ostern verlegt. 645Vgl.: Hans-Peter Schwarz, Die Ära Adenauer. Epochenwechsel 1957-1963. Mi einem einleitenden Essay von Johannes Groß (= Geschichte der Bundesrepublik in fünf Bänden, hrsg. von Karl Dietrich Bracher, Theodor Eschenburg, Johannes C. Fest und Eberhard Jäckel, Band 3), Stuttgart, Wiesbaden 1983. 646Vgl. den Artikel Wohnraumbewirtschaftungsgesetz, in: www.wikipedia.de, hier: Ausdruck vom 29.06.2020. 647Vgl.: Hans-Peter Schwarz, Die Ära Adenauer. Epochenwechsel 1957-1963. Mi einem einleitenden Essay von Johannes Groß (= Geschichte der Bundesrepublik in fünf Bänden, hrsg. von Karl Dietrich Bracher, Theodor Eschenburg, Johannes C. Fest und Eberhard Jäckel, Band 3), Stuttgart, Wiesbaden 1983, S.225-239.

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