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vom 25. Juli 1972,723 womit fortan alle Grund- und Hauptschullehrer/innen in Bayern die bereits in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 vorgesehene und in der unmittelbaren Nachkriegszeit auch von den Alliierten geforderte volluniversitäre Ausbildung mit einer Studiendauer von drei bzw. vier Jahren erhielten.724 Parallel zur Änderung der Lehrerbildung wurden durch das ebenfalls kurz vor der Landtagswahl verkündete Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges vom 12. Oktober 1970 die Beförderungskosten für einen einfachen Schulweg ab einer Entfernung von zwei Kilometern durch den Freistaat Bayern übernommen, wobei die Kommunen für die Planung und Organisation des Schülertransports zuständig waren. Die Regelungen waren eine Folge der mit dem Volksschulgesetz vom 19. Oktober 1966 eingeführten Verbandsschulen, mit denen die zahlreichen und wegen zu geringer Schülerzahlen vielfach nicht untergliederten Dorfschulen durch neue, staatlich mit Sonderkonditionen (bis zu 80 % statt 60 % der Baukosten) geförderte, nach Grundund Hauptschulen und Jahrgangsstufen gegliederte und von Schulverbänden mehrerer Gemeinden zu errichtende Mittelpunktschulen abgelöst wurden. Während sich durch den Bau von Mittelpunktschulen in ländlichen Regionen die Gesamtzahl der Volksschulen in Bayern von 7.000 auf 3.000 reduzierte,725 galt die 1970 eingeführte 723Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 4, Ers-

ter Teil: Geschichte der Schule in Bayern, Epochenübergreifende Spezialuntersuchungen. Zweiter Teil: Geschichte der Universitäten und Hochschulen, der vorschulischen Einrichtungen und der Erwachsenenbildung in Bayern, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.705-707: Während der Studienbeginn an der 1962 gegründeten Universität Regenburg zum Wintersemester 1967/68 und an der 1969 gegründeten Universität Augsburg 1970 erfolgt war, nahm die 1971 gegründete Universität Bayreuth erst zum Wintersemester 1975/76 den Studienbetrieb auf, weshalb die ehemalige PH Bayreuth als Erziehungswissenschaftliche Fakultät bis dahin an der Universität Erlangen-Nürnberg verblieben war. In Bamberg wurde 1972 durch einen Zusammenschluss der Theologischen Hochschule, der Pädagogischen Hochschule und der Höheren Fachschule für Sozialwesen eine Gesamthochschule gegründet, die 1979 in Otto-Friedrich-Universität Bamberg umbenannt wurde. 724Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Geschichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.815: „Neu war ferner in der Konzeption der Volksschullehrerbildung, dass das Studium sowohl in einem sechssemestrigen als auch in einem achtsemestrigen Studium absolviert werden konnte, wobei sich im Anschluss an das Langstudium die Möglichkeit der Promotion anbieten konnte.“ 725Entsprechend den traditionellen Regelungen hatte auch nach dem Schulorganisationgesetz von 1950 jede Gemeinde und damit jedes selbstständige Dorf wenigstens eine Schule zu unterhalten. Die Ablösung der nicht oder kaum gegliederten Dorfschulen durch Schulverbände und Mittelpunktschulen war eine Folge des in den ländlichen Regionen Bayerns erfolgten Strukturwandels, der wiederum auf die Zuweisung von Flüchtlingen, Vertriebenen und Umsiedlern in der unmittelbaren Nachkriegszeit, die Zuwanderung von Menschen aus der DDR bis zum Mauerbau 1961, den Wirtschaftsaufschwung in den 1950er Jahren sowie auf den zunehmenden Bau von nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz von 1956 geförderten Eigenheimen durch Stadtbewohner zurückzuführen war. Als Konsequenz war in dem von Kultusminister Theodor Maunz 1963 vorgelegten Bayerischen Bildungsplan mit der Begründung, dass sich das Dorf durch die Umschichtung der Bevölkerung, die enge Verflechtung mit der Stadt und die wachsende Technisierung und Rationalisierung der Landwirtschaft in seinem äußeren Erscheinungsbild wie auch im geistig-seelischen Bereich entscheidend gewandelt habe, festgelegt worden, dass für Landschulen die gleichen Grundsätze gelten sollten wie für Stadtschulen. Im Prinzip war damit bereits ein Lösungsansatz für die von Georg Picht 1964 in dem Buch Die Bildungskatastrophe massiv kritisierten Bildungsunterschiede zwischen Stadt und Land vorweggenommen worden. Da außerdem das Schulverbandsgesetz von 1961, wenn auch in sehr begrenztem Umfang, die Bildung von Schulverbänden zugelassen hatte, weigerte sich nach dem Rücktritt von Theodor Maunz der ab Oktober 1964 amtierende Kultusminister Ludwig Huber, kleinste Dorfschulen beizubehalten oder zu neuen kleinen Dorfschulen zusammenzufassen, und sprach sich für größere Einheiten aus, die nach Zustimmung des Landtags mit dem Volksschulgesetz vom 19. Oktober 1966 als Verbandsund Mittelpunktschulen ermöglicht wurden. Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des

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