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dell die Studierfähigkeit der Abiturientinnen und Abiturienten verbessert, das Grundwissen auch in der Breite abgesichert und die Selbstverwirklichung in sozialer Verantwortung gefördert werden könne.770 Zu Beginn des Schuljahres 1976/77 wurden in Bayern außerdem die bereits Mitte der 1960er Jahre mit der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte und dem zunehmenden Familiennachzug verbundenen Organisationsprobleme der Beschulung von Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit verbindlich geregelt, indem Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die dem Unterricht in deutscher Sprache ohne Sprachprobleme folgen konnten, den Regelklassen zugeteilt wurden, während für Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die dem Unterricht in einer deutschen Regelklasse nicht folgen konnten oder deren Eltern sich ausdrücklich dafür entschieden, Übergangsklassen mit Unterricht in der Herkunftssprache und in deutscher Sprache einzurichten waren. 771 Der zweisprachige Unterricht wurde zudem auf weiterführende Schulen ausgedehnt. „Ähnlich wie bei den Realschulen wurden auch an den Gymnasien für Kinder ausländischer Arbeitnehmer besondere Fördermaßnahmen vorgesehen. Durch die Einbringung der Muttersprache in den Fächerkanon des Gymnasiums, durch die Verlegung des Beginns der regulären Fremdsprache in die 7. Jahrgangs-

770Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Ge-

schichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.803. 771Vgl.: Ebd., S.1040-1045: Obwohl aufgrund der ab Mitte der 1950er Jahre bestehenden Vollbeschäf-

tigung zur Mobilisierung einfach qualifizierter Arbeitskräfte bereits 1955 ein erstes Abkommen zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte mit Italien geschlossen worden war, dem 1960 Abkommen mit Griechenland und Spanien sowie nach dem Mauerbau vom 13. August 1961 weitere Abkommen mit der Türkei 1961, Marokko 1963, Portugal 1964, Tunesien 1965 und Jugoslawien 1968 folgten und bis Oktober 1964 schon eine Million ausländischer Arbeitskräfte in die Bundesrepublik gekommen waren, wurde die mit dem in Etappen erfolgenden Familiennachzug - bei dem die Ehefrauen ausländischer Arbeitskräfte zunächst mit ihren meist jüngeren Kindern kamen und die älteren Kinder nachgeholt wurden - verbundene Beschulung von Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit vom Kultusministerium eher nachrangig behandelt. „Das Bild, das man sich von einem kurzen Aufenthalt der Ausländer machte, bestimmte auch die Maßnahmen, die für den Unterricht ihrer Kinder getroffen bzw. zunächst nicht getroffen wurden“ (Ebd., S.1040). Erst auf Druck der Konsulate Italiens, Griechenlands und Spaniens, denen eine schulische Bildung der Kinder im Falle der Rückkehr in das Heimatland besonders am Herzen lag und die immer wieder im Kultusministerium vorstellig geworden waren, wurden 1962/63 die Bezirksregierungen ermächtigt, in den Städten München, Nürnberg und Augsburg für Kinder der italienischen und griechischen Gastarbeiter an bayerischen Volksschulen einen Wahlunterricht mit bis zu 5 Wochenstunden in italienischer bzw. griechischer Sprache, Geschichte und Geografie einzurichten. Als die Kultusministerkonferenz - die noch im Mai 1964 zur Vermittlung von Grundkenntnissen in Deutsch die Zusammenfassung von Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit in „Vorklassen“‘ empfohlen und zugleich vorgeschlagen hatte, auch Unterricht in der Muttersprache durch von den diplomatischen Vertretungen der Heimatländer zu vermittelnde Lehrkräfte anzubieten - am 3. Dezember 1971 mehrheitlich beschloss, Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit grundsätzlich in die Regelklassen zu integrieren, hielt das bayerische Kultusministerium an seiner Position fest, dass eine Integration in deutschsprachige Regelklassen eine Loslösung vom Heimatland bedeute und entwickelte 1972 das sogenannte „offene Modell“, das dem Erhalt der Muttersprache und der kulturellen Identität einen hohen Stellenwert beimaß. Das Modell wurde zwischen 1972 und 1975 für Schüler/innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zunächst in 81 Klassen und später in 215 Klassen erprobt und 1976 in Form der „Übergangsklassen“ für verbindlich erklärt. „Nachdem auch einige andere Länder Versuche mit zweisprachigem Unterricht unternommen hatten, beschloss die Kultusministerkonferenz am 8.4.1976 neue Regelungen… Die Vorbereitungsklassen blieben nicht mehr alleinige Unterrichtsform. Sie wurden durch Klassen mit Muttersprache und deutscher Sprache als Unterrichtssprache ergänzt. Übertritte aus diesen zweisprachigen Klassen in die Regelschule sind möglich. Damit war ein Großteil der bayerischen Vorstellungen übernommen worden“ (Ebd., S.1045).

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