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zu Beginn des Schuljahres 1976/77 für Schüler/innen mit qualifizierendem Hauptschulabschluss die Möglichkeit eingeführt worden, innerhalb von zwei Jahren in Übergangsklassen die Mittlere Reife zu erwerben. Ab März 1977 konnten dort auch alle Schüler/innen eine Schullaufbahnberatung wahrnehmen.781 Nach einer schon 1972 begonnenen Diskussion trat in Bayern zum 1. September 1978 ein Berufsgrundschuljahr (BGJ) mit Vollzeitunterricht für Schüler/innen ohne Ausbildungsvertrag in Kraft, das berufliche Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten sowie allgemeine Bildung in Deutsch, Sozialkunde und Religion vermittelte und für holzverarbeitende, landwirtschaftliche, gastronomische und hauswirtschaftliche Berufe verpflichtend wurde. An das Berufsgrundschuljahr sollten sich zwei weitere Jahre mit regulärer betrieblicher und schulischer Berufsausbildung nach dem 1953 eingeführten dualen System anschließen, die aber nicht verbindlich waren, da alle Schüler/innen, die nach Abschluss des Berufsgrundschuljahres keine auf zwei Jahre verkürzte reguläre Berufsausbildung mit Berufsschulberechtigung im Teilzeitunterricht aufnahmen, die dreijährige Berufsschulpflicht durch das Berufsgrundschuljahr auch ohne duale Berufsausbildung bereits erfüllt hatten. 782 Mit der Einführung des Berufsgrundschuljahres wurde in Fürth die Ausbildung zu Hauswirtschafter/innen an der Berufsfachschule Theresienstraße/Hirschenstraße zu Schuljahresbeginn 1979/80 auf drei Jahre ausgedehnt.783 Während die Lebenshilfe Fürth 1979 die Trägerschaft der im städtischen Gebäude Theaterstraße 7 untergebrachten Sprachheilschule übernahm,784 stellte das Hardenberg-Gymnasium an der Kaiserstraße den im Herbst 1968 für begabte Schüler/innen mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 geschaffenen und vom Kultusministerium 1969 als „Fürther Modell“ auf 20 weitere Gymnasien in Bayern ausgedehnten Leistungszug 1979 ein, da Eltern durch eine Verschärfung der von der Westdeutschen Rektorenkonferenz bereits am 27. März 1968 für Hochschulstudien beschlossenen Zulassungsbeschränkungen - zu denen für die am stärksten nachgefragten Universitätsstudiengänge auch eine relativ niedrige Höchstnote im Abitur („Numerus-Clausus“) zählte – bei einer um ein Jahr verkürzten Schulzeit verstärkt negative Auswirkungen auf den Abiturnotendurchschnitt ihrer Kinder befürchteten.785 Gleichzeitig wurden zu 781Vgl.: Hans-Böckler-Schule, städtische Real- und Wirtschaftsschule (Hrsg.), Festschrift zum 100-jäh-

rigen Jubiläum, Fürth 2009, S.22. 782Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Ge-

schichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.986: „Bei der Verabschiedung des Gesetzes über das berufliche Schulwesen von 1972 hatte zunächst weitgehende Einigkeit über die Einführung eines BGJ bestanden. (…). Die bald einsetzende Kritik der Wirtschaft blieb nicht ohne Einfluss auf die politische Meinungsbildung… Nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen wurde der Regierungsentwurf vom Plenum des Landtages bereits am 1. September 1978 in Kraft gesetzt (…). Die berufliche Grundbildung konnte nun in kooperativer Form als BGJ angeboten werden, die Wirtschaft hatte sich durchgesetzt.“ Ergänzend anzumerken ist, dass die Gewerkschaften ein Berufsgrundschuljahr immer als Basisjahr in allen Berufen mit anschließend auf zwei Jahre verkürzter betrieblicher und schulischer Ausbildung verstanden hatten. 783Vgl.: Renate Trautwein, Die Entwicklung der privaten Frauenarbeitsschule der Geschwister Edelmann zur Berufsfachschule (Fachrichtung Hauswirtschaft/Kinderpflege) in der Staatlichen Berufsschule I in Fürth/Bayern und zur Bildungsstätte für Frauenarbeit an der VHS Fürth. Studienarbeit an der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg 2005, S.19. 784Vgl.: Lebenshilfe Fürth e.V. 1961-2001, in: Lebenshilfe Fürth aktuell, Nr.1/2001, S.5-8, hier: S.6. 785Vgl.: Hardenberg-Gymnasium Fürth (Hrsg.), 175. Schuljahr. Festschrift und Jahresbericht 2007/2008, S.24. Ergänzend anzumerken ist, dass die Westdeutsche Rektorenkonferenz nach dem Beschluss zu Zulassungsbeschränkungen für Hochschulstudien vom 27. März 1968 auch eine Registrierstelle einrichtete, um die Bewerbungen für bestimmte Studiengänge besser verteilen zu können. Außerdem

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