Wissensvermittlung durch individuelle Förderung und modulare Lerngruppen zugrunde lag, die in den Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch für die fünften und sechsten Jahrgangsstufen verpflichtend war. Durch die drei berufsorientierten Fächer Technik, Wirtschaft und Kommunikation, Ernährung und Soziales, die ab der 7. Jahrgangsstufe zu besuchen waren, sollten die Schüler/innen grundlegende berufliche Fähigkeiten erlernen und mittels Unterricht, Übungen und Praktika die Gelegenheit bekommen, ihre beruflichen Neigungen und Fähigkeiten besser kennenzulernen. Ab der 8. Jahrgangsstufe erfolgte dann eine Beschränkung auf eines der drei berufsorientierten Fächer, das die Schüler/innen aufgrund ihrer Neigungen und Fähigkeiten selbst auswählen konnten.1038 Gleichzeitig gab es an den Mittelschulen für lernschwache Schüler/innen die Möglichkeit zum Besuch von Praxisklassen mit verstärktem Praxisanteil durch ein acht Wochenstunden umfassendes Praktikum. das entweder in einem Betrieb oder in überbetrieblichen Einrichtungen zu absolvieren war. Für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Deutschkenntnisse gab es außerdem zum Übergang in die Regelklassen oder parallel zu den Regelklassen eine begleitende Sprachförderung in Deutschkursen mit vier Wochenstunden („Deutsch-PLUS Kurs“) oder in Kleingruppen („Deutsch-PLUS-Differenzierung“).1039 Das Kernstück der Umwandlung der Hauptschulen in Mittelschulen bildeten allerdings die Mittleren-Reife-Züge: Damit wurden nach der 2002 vorgenommenen Wiedereinführung von sechsjährigen Realschulen, deren Unterricht wie bei den Gymnasien bereits nach Abschluss der vierjährigen Grundschulzeit begann, die vom Kultusministerium 1949 und 1956 für die damaligen Mittelschulen, die im Rahmen der Umsetzung der Hamburger Abkommens der Ministerpräsidentenkonferenz Mitte der 1960er Jahre in Realschulen umbenannt worden waren, geschaffenen Regelungen zum Erwerb der Mittleren Reife nach Abschluss der siebten bzw. der sechsten oder siebten Klasse der Volksschulen reaktiviert. So konnte der Übertritt in einen M-Zug der neu eingeführten Mittelschulen nun nach der sechsten, siebten, achten und neunten Jahrgangsstufe erfolgen und setzte nach der sechsten Jahrgangsstufe einen Notendurchschnitt von 2,66 und besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Halbjahres- oder im Jahreszeugnis der sechsten Jahrgangsstufe oder das Bestehen einer gesonderten Aufnahmeprüfung mit einer Note von 2,66 und besser voraus. Ab der siebten, achten oder neunten Jahrgangsstufe war der Übertritt in den M-Zug an einen Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch von 2,33 und besser im Halbjahres- oder im Jahreszeugnis oder das Bestehen einer Aufnahmeprüfung mit einer Note von 2,33 und besser gebunden. Außerdem konnten Schüler/innen, die während ihrer regulären Schulzeit keinen M-Zug besuchten, nach einem qualifizierenden Mittelschulabschluss mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 2,5 und besser durch
1038Vgl.: Bayerisches Staatministerium für Unterricht und Kultus, Die bayerische Mittelschule, Stand: Juli
2019, München 2019, S.8 (Abschlüsse), S.12f. (Individuelle/modulare Förderung und Individuelle Förderung im Überblick) und S.23 (Berufsorientierte Fächer). Während das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach Bestehen der 9. Jahrgangsstufe erteilt wurde, war das Zeugnis über den qualifizierenden Mittelschulabschluss an eine gesonderten Leistungsprüfung gebunden, die die Fächer Deutsch und Mathematik sowie eine Projektprüfung einschließlich der Lerninhalte des Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik und des in der 9. Jahrgangsstufe als Wahlpflichtfach besuchten berufsorientierenden Faches Technik, Wirtschaft und Kommunikation oder Ernährung und Soziales, eines der Fächer Englisch, Physik/Chemie/Biologie, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und eines der Fächer Religionslehre, Ethik, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Buchführung, Werken und Gestaltung umfasste (vgl. ebd., S.14). 1039Vgl. ebd., S.18f. (Praxisklassen) und S.30f. (Deutschfördermaßnahmen).
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