Prämienbegünstigtes Vertragssparen Das im Jahr 1959 eingeführte, staatlich geförderte prämienbegünstigte Vertragssparen ist in diesen wenigen Jahren zu einem bedeutenden Faktor im Kontensparen geworden.
Am Ende des Berichtsjahres entfielen bei uns bereits weit über 11 % der gesamten
Spareinlagen auf diese Sparform; die Sparprämien sind dabei noch nicht mitgerechnet. Durch die nach Familienstand gestaffelten Sparprämien in Höhe von 20—30% der EinZahlungen ist es gelungen, breite Kreise der Arbeitnehmer, Rentner und Hausfrauen an ein längerfristiges Sparen heranzuführen und zu einer gleichmäßigen und stetigen Ver-
mögensbildung anzuregen. Durch das 1965 in Kraft getretene 2. Vermögensbildungsgesetz für Arbeitnehmer — meist nur 312,— DM-Gesetz genannt —, das Steuer- und Versicherungsfreiheit für langfristig angelegte Teile des Arbeitslohns vorsieht, erfuhr
das prämienbegünstigte Vertragssparen eine weitere Belebung. Leider hat sich diese gute Entwicklung im Berichtsjahr nicht uneingeschränkt fortgesetzt. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge ist von etwa 2 800 im Vorjahr auf rd. 1 750 zurückgegangen.
Ohne Zinsgutschriften und Sparprämien wurden etwa 5,6 Mio DM auf prämienbegün-
stigte Sparkonten einbezahlt. Andererseits mußten rd. 1 600 fällige Verträge mit einer Gesamtsumme von mehr als 3,2 Mio DM ausgebucht werden. Am Bilanzstichtag verwalteten wir etwa 12 900 Sparverträge über zusammen 20,9 Mio DM. In der genannten Summe sind die Sparprämien in Höhe von 3,350 Mio DM nicht enthalten. Der Rückgang der Neuabschlüsse um 37,5% ist zumindest teilweise auf die Ende
des Vorjahres eingetretene Verschlechterung der Sparförderung gemäß den Bestimmungen des ״Steueränderungsgesetzes 1966“ zurückzuführen. Dazu kam, daß nach den
konjunkturellen Rückschlägen im letzten Jahr die Bereitschaft der Lohn-, Gehalts- und
Rentenempfänger zum Eingehen längerfristiger Sparverträge verständlicherweise nachgelassen hat.
Es ist zu hoffen, daß im Rahmen einer sinnvollen Sparförderung die Sperrfristen für Sparverträge in absehbarer Zeit wieder auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt werden und daß vor allem die optimistischen Prognosen über eine stabile wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung schon bald in vollem Umfang bestätigt werden.
Spareinlagen aus LAG-Entschädigung Seit Ende 1961 können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Hauptent-
Schädigung auf Antrag durch Begründung von Spareinlagen vorzeitig erfüllt werden. Die LAG-Bank stellt nur 25 % der Beträge zur Verfügung; die restlichen 75 % sind vorläufig gesperrt. Da wir auch diesen festgelegten Teil sofort freigeben, kommen LAG-
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