Dajan
Ein Dajan ist im jüdischen Recht ein Richter an einem Rabbinatsgericht (Beth Din). Das Wort "Dajan" stammt aus dem Hebräischen und bedeutet "Richter".
Ein Dajan ist im jüdischen Recht ein Richter an einem Rabbinatsgericht (Beth Din). Das Wort "Dajan" stammt aus dem Hebräischen und bedeutet "Richter".