Niederlande. Österreich, Finnland und besonders Schwe den haben jeweils eine spezielle Gesetzgebung zur Aus kunftspflicht; ebenso Dänemark und Norwegen In Frankreich und England schaut es dagegen ähnlich schlecht aus wie in der Bundesrepublik
„Freie Akteneinsicht" — ein überfälliges Bürgerrecht
Ihr Auktionshaus im Großraum
laufend jährlich Spezialauktionen für Antiquitäten. Gemälde. Weine. Graphik, außereuropäische Kunst. Jugendstil-Art Deco. Kunst des Mittelalters bis Neuzeit. Wir eröffnen in Kürae Withelm-Löhe-Straße 5.
eine
Filiale
in
Fürth,
Dort findet nach Eröffnung monatlich eine Versteigerung aus Nachlässen. Pfandverwertungen und ähnlichem statt.
In Planung sind elienfalts Sonderauktionen für Münzen Briefmarken Veteranenfahrzeuge. Angebote ständig erbeten.
Bitte informieren Sie sich.
Restaurierungswerkstätten für Tapisserien, antike Möbel, Teppiche, Gemälde, Skulpturen etc.
Antiquitäten-Leasing besonders vorteilhaft für Ge schäftsbetriebe und Freiberufler.
D. M. KLINGER 8500 Nürnberg I, Mühlgasse |,Td. 091 i/22 7698
handwerklich gut modisch aktuell DAMEN- HERREN- PARFÜMERIE
^tiseuf Tkmkausef 8510 FURTH Nürnberger Str 69
14
Altstadt-Btaddla
12/81
7056 69 / 70 70 70
Wie das amerikanische Beispiel immer wieder über die eindrucksvollen Erfolge hinaus (Rehabilitierung von Opfern aus der McCarthy-Ara. Enthüllungen illegaler Praktiken von CIA und FBI) beweist, ist vor allem auch der Einstellungswandel gegenüber Bürokratien, nämlich ein massenhafter sozialer Lernprozeß die beeindruckende Folge solcher Gesetzgebung Demgegenüber birgt sie natürlich auch Risiken: Daß das Auskunftsrecht vorwiegend vom Privatkapital. Großkon zernen. genutzt wird, um den Stand staatlicher Aufsicht und damit regulativer Eingriffsmoglichkeiten zu bestim men. mag als Sozialopfer eines solchen Bürgerrechts noch akzeptiert werden Abschätzbar scheint auch noch die Gefahr, mit dieser Gesetzgebung dubiosen staatlichen und kommunalen Praktiken sogar noch den Mantel der Legalität umzuhangen, indem man die Bedingungen des Ausnahmerechts greifbar definiert. Dennoch — und das mag mit das größte Selbstrisiko sein — ist ein Bürgerrecht auf Information schließlich nurso viel wert wie die Interes sengruppen selbst, die sich darauf berufen und es an wenden. Und mit der Demokratie, die nach über dreißig Jahren in Deutschland noch immer in Kinderschuhen umherstapft, haben halt viele noch immer ihre echten Probleme: Beamtengeist. Muckertum und Ignoranz auf der einen Seite; Schwellenängste, geistige Trägheit und schlichtes Desinteresse auf der anderen Seite charakterisieren eben auch heute das durch jahrhundertelange Tradition, besser: sinnentleerte Konventionen geprägte Mit- bzw Gegeneinander der sozialen Kräfte Nimmt man hingegen die Möglichkeiten unserer Demokratie ernst und verhält sich entsprechend konsequent (z B. analog der Maxime vom Burger als dem obersten Souverän), dann kann im Falle der Forderung nach „Freier Akteneinsicht eigent lich nur von einem längst faltigen, ja überreifen Bürger recht gesprochen werden. Wie aber bereits erwähnt: ein Staat und seine Rechte sind eben nur so gut und prakti kabel wie seine Burger und deren Aktivitäten dies ermög lichen bzw fordern. Insbesondere Bürgerinitiativen sind an derlei Mitbestimmungsmoglichkeiten brennend interessiert Auch die Burgervereinigung Altstadtviertel St. Michael hätte es — gäbe es dieses Bürgerrecht bereits bei uns — in vielen Fallen leichter (gehabt), an Informationen heranzukom men. die sonst nur zufällig oder erst bei hartnäckigen Recherchen ans Tageslicht gelangt sind: die Negativbei spiele ..Weiße Lilie" und ..Rotes Roß", Neueinrichtungen etlicher Kneipen. Häuser(ver)käufe zum Zweck der Spe kulation, die gesamte Bahnhofsplatz-Problematik, die Skandalobjekte in der Königswarterstraße, der Problem fall Sahlmann-Villa, das ..mythenumrankte" Geismannareal-Projekt — um nur einige wenige Beispiele zu nennen. In Verbindung mit den Instrumentarien Burgerentscheid und Verbandsklage wurde man dann fast schon vom radi kaldemokratischen Idealfall sprechen können Aber eben nur „wurde" . Daß Kommunalverwaltungen von sich aus keinen Schritt in diese Richtung unternehmen werden, hegt auf der Hand, mag aus deren Sicht verständlich sein.
Offenlegung von Amtshandlungen und Amtsakten ist also keineswegs ein Privileg der bürokratischen Obrigkeit, das je nach beliebigem, taktischen Ermessen gehandhabt wird Sie ist vielmehr ein fundamentales Recht des Bur gers, das nun endlich auch in der Bundesrepublik gesetz lich verankert werden muß. Leisten wir das Unsere dazu! Es gibt viele zu packen; tun wir s ihnen an