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Im Attstadtviertel St. Michael soll in nächster Zeit ein „Förmliches Sanierungsgebiet“ ausgewiesen werden.
Die Bürgervereinigung will sich im Namen Ihrer Mit glieder und Freunde einen Überblick über den der zeitigen Stand der Entwicklung verschaffen. Zu diesem Zweck fand am 3.11.1987 ein Gesprächs termin statt. Anwesend waren Herr Richter vom Stadtplanungs amt und von der Bürgervereinigung Frau Korn, Herr Pavlicek und Herr Helm. BVgg: Herr Richter, wie weit ist die Ausweisung des Sanierungsgebietes vorangekommen? H. Richter: Zur Beantwortung dieser Frage muß etwas weiter ausgeholt werden. Die Voraussetzung für die Festsetzung eines „Förmlichen Sanierungsge biets“ sind vorbereitende Untersuchungen. In Fürth wurde damit Ende 1984 die „Planungsgruppe 7“ aus Stuttgart beauftragt. Die vorbereitende Unter suchung umfaßt drei Abschnitte: 14
Altstadt-Bläddla 23/87
1. Schritt: Die Grobanalyse, die aus einem Gesamtgebiet von ca. 169 ha die Gebiete mit akuter Notwen digkeit zur Sanierung feststem. 2. Schritt: Die Festsetzung eines sogenannten „Sanierungsverdachtsgebietes “. Dieses Gebiet umfaßt das Altstadtviertel St. Michael Da dieses Gebiet insgesamt zu groß ist, um als „Förmliches Sanierungsgebiet“ zügig abgewickelt werden zu können, muß im dritten Schritt, der sog. „Detailuntersuchung“ der Bestand der einzelnen Häuser untersucht und die besondere Dringlichkeit ermittelt werden. Die Planungsgruppe 7 ist zur Zeit mit diesem Schritt beschäftigt. BVgg: Kann zum jetzigen Zeitpunkt schon eine Ein grenzung des Sanierungsgebietes vorgenommen werden? H. Richter; Dieses Gebiet steht noch nicht fest. Denkbar wäre die Gustavstraße mit der anschließen den Bebauung, weil hier bereits Vorwegmaßnahmen laufen (z.B. Waagstraße Nr. 4 und die Umgestaltung der Gustavstraße). BVgg: Beschäftigt sich die Planungsgruppe 7 auch mit der Verkehrsführung?