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Altstadtverein _______ Fürth

Die Juden in Fürth - Schlaglichter 1792-1914 Situation Ende des 18. Jahrhunderts Am Anfang von Fürths preußi­ scher Zeit (BesitzergreifungsPatent: 5.1.1792) in Fürth er­ folgte eine „Eingabe der jüdischen Gemeinde in Fürth und der ganzen jüdischen Nation in Franken an die Kreisver­ sammlung". Hierin werden die seinerzeit geläufigen Unterstel­ lungen und Benachteiligungen aufgezählt, denen Juden ausge­ setzt waren (Text z.T. in heutige Ausdrucks- und Schreibweise übertragen): .... Mr wollen zwar nicht leug­ nen, daß manchem unter uns die Vorwürfe von Betrug beim Han­ deln und Faulheit beim Arbeiten recht vorzüglich treffen! Wir glau­ ben aber, daß die Menschen im ganzen betrachtet mit gleichen Neigungen. Anlagen und Fähig­ keiten geboren werden... Aber solange wir von Ackerbau und Handwerk und von allen andern rechtmäßigen Erwerbsarten aus­ geschlossen und auf den Han­ de! eingeschränkt sind, müssen

unsere Neigungen und Fähigkei­ werden, so glauben wir doch, ten auch eine einseitige Richtung daß wenn uns der volle Schwung nehmen und können nie so ver­ der Industrie, die das Erbgut al­ edelt und ausgebildet werden ler Menschen ist, erlaubt würde, wie bei den Christen, denen je­ auch alle unrechtmäßigen Mit­ der Weg zum Erwerb offen steht. tel zum Lebensunterhalt aufge­ Und auch der für uns noch allein geben und nur diejenigen ge­ übrige Erwerbszweig des Han­ nützt werden würden, welche der dels, wie sehr ist dieser nicht für Ehrlichkeit genüge tun... uns beschränkt und beschwert? Wir sind aber überzeugt, daß So dürfen wir viele Städte und politischer, nun schon so viele Gebiete teils gar nicht betreten, Jahrhunderte andauernder, teils müssen wir mit einem Druck Geist undHerz verderben, schweren Zoll erst den Zugang und daß nur durch Aufhebung erkaufen und doch vor Einbruch oder Milderung desselben, der der Nacht wieder verlassen. An sittliche und bürgerliche Zustand manchen anderen Orten sind eines Volks nach und nach ver­ uns selbst die besten Handels- bessert werden kann... “ sparten untersagt und allenthal­ Unterschrieben in Fürth am 14. ben müßten wir den drückenden Februar 1792 von Wolf Leibzoll entrichten, der uns poli­ Neuburger, Jacob Henle und tisch betrachtet unter das Vieh Isaac Marx. herabwürdigt, uns mit Schmach Dieser Brief ist insofern erschüt­ und Verachtung deckt und oft ternd und gleichzeitig aber auch den kleinen Verdienst doppelt irritierend, als den seinerzeit ge­ und dreifach verschlingt, den wir läufigen Verleumdungen und uns mit Mühe und Gefahr an Unterstellungen am Anfang zwar fremden Orten zu verschaffen widersprochen, dieselben dann suchen... aber als Argumentationshilfever­ Sollte nun auch bei manchen wendet werden. unter uns der Ruf des Gewissens von der Stimme der Not erstickt

Der Sabbat vor der Synagoge in Fürth um 1800 (kolorierter Kupferstich im Jewish Museum L ondon. dieselbe Perspektive wie Titelbild). Repro; A. Mayer

Fürth in Bayern Nach der kurzen preußischen Zeit (1792 -1806) ging Fürth an Bayern, die für Minderheiten oft günstige Dreiherrschaft war end­ gültig zu Ende. 1809 zählte man in Fürth 12.438 Einwohner, da­ von 9.593 Protestanten, 2.499 Juden und 337 Katholiken. Am 16.3.1808 hob ein Gesetz den Judenzoll in Nürnberg gänzlich auf. Das Judenedikt vom 10. Juni 1813 gestand einige Frei­ heiten zu, war aber kein großer Schritt hin zur Emanzipation. Für manche jüdische Gemeinden, die schon rechtliche Absicherun­ gen besaßen, war das Edikt eher ein Rückschritt - so auch in Fürth. Vor allem der Matrikel­ paragraph erinnerte doch eher an das Mittelalter: Hier wurden für jeden Ort eine bestimmte Anzahl jüdischer Familien fest­ gelegt, die möglichst überall schrittweise verringert, aber kei­ nesfalls erhöht werden solite. Für Fürth lag die Zahl der zugelas­ senen Familien bei 536. Die Fürther Judengemeinde be­ rief sich daraufhin auf ihr Regle­ ment von 1719 und wünschte dessen Beibehaltung. Das (1723 teilweise wieder eingeschränk­ te) Reglement in 39 Artikeln gab die Aufnahme neuer jüdischer Gemeindemitglieder in die Hand der jüdischen Gemeinde, ge­ währte Autonomie in vielen Be­ reichen, regelte die Heirats­ rechte, sicherte das Recht auf zwei Deputierte in der Gemein­ de-Versammlung der Christen und gewährte - „da ihnen Feld­ besitz verboten ist” - den Juden einen höheren „Zinsfluß im Ge­ schäfte“ - was m.E. ein durch­ aus zweischneidiger Vorteil war. Zunächst hatte die Eingabe Er­ folg: Minister Graf von Montgelas erließ am 12. Januar 1814 die Verfügung, den Vollzug des Edik­ tes für Fürth auszusetzen, um die dortigen Verhältnisse näher prü­ fen zu können. Eine königliche Entschließung vom 5.8.1820