Privatsynagoge Alexanderstraße 11

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Gebäude
Privatsynagoge Alexanderstraße 11
Straße / Hausnummer
Alexanderstraße 11
Postleitzahl
90762
Baujahr
1764
Denkmalstatus besteht
Nein
Ehemals (abgerissen)
Ja
Geo-Daten
49° 28' 30.82" N
10° 59' 23.41" E
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Im Gebäude Alexanderstraße 11 unterhielt Abraham Koppel Weinschenk eine Privatsynagoge. Er hatte das Haus gemeinsam mit seinem Bruder Samuel Koppel Weinschenk[1] am 26. Juni 1802 für 5.411 fl. und 40 kr. von Jonas Samuel Neckarsulmer erworben.[2] Das Haus trug damals noch die alte Haus-Nummer 531. I98m Kaufvertrag wurde schon die Schule (= Synagoge) neben einer Hofraith und Stallung aufgeführt.
Diese Privatsynagoge existierte möglicherweise schon seit Erbauung des Hauses im Jahr 1764 durch Samuel Neckarsulmer und wurde von den Brüdern Weinschenk übernommen.

Angeordnete Schließung der Privatsynagoge 1838

Als das Intelligenzblatt der Stadt Fürth eine regierungsamtliche Bekanntmachung veröffentlichte, nach der den Juden geboten sei, keine heimlichen Zusammenkünfte unter dem Vorwande Gottesdienste (zu) halten[3], erschien Abraham Koppel Weinschenk vor der Behörde und machte geltend, dass er mit dem Hauskauf die Schul übernommen habe. Dort würde Morgen- und Abendgebet gehalten, denn ihm sei als alter Mann - er war zu dem Zeitpunkt 67 Jahre alt - die Distanz zum Schulhof mit Alt- und Neuschul nicht mehr zuzumuten.[4] Mit Schreiben vom 5. Januar 1838 wurde ihm aber bedeutet, dass „sein Verlangen ... eine Privatsynagoge unterhalten zu dürfen stellt sich als durchaus unstatthaft dar.[5] Als Argumente wurden aufgeführt:

  • 1. namentlich stehen dem die §§ 24-29 des ergangenen Ediktes vom 10. Juni 1813 entgegen. Eine Privatübereinkunft zu einer Privatsynagoge könne die Wirksamkeit eines Prohibitiv-Gesetzes nicht ausschalten.[6]
  • 2. die entscheidende Rechtsquelle für den vorliegenden Fall bilde nicht das Privatrecht, sondern das öffentliche Recht.[7]
  • 3. Vorgerücktes Alter gäbe keinen genügenden Grund zur Abhaltung eines Privatgottesdienstes. Es müssten ja sonst eine Menge von Privatsynagogen allzeit geduldet werden. Nach Religionsgesetzen könnten Personen dispensiert werden, die nicht in der Lage sind öffentlichen gottesdienstlichen Versammlungen beizuwohnen.[8]

Einträge in den Adressbüchern der Stadt Fürth

  • 1799: Jonas Neckarsulmer [9]
  • 1818: Abraham Koppel Weinschenk, Kaufmann[10]
  • 1836: Weinschenk, Abr. Kop., Spiegelglashändler[11]
  • 1850: Weinschenk, Abr. Kop., Spiegelglashändler[12]
  • 1859: Weinschenk, A.K., Spiegelglasfabrik u. Manufakturwaren en gros (Comptoir u. Lager)[13]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. im Kaufvertrag wird das Alter von Abraham Koppel Weinschenk mit 32 Jahren, das Alter des Bruders Samuael Koppel Weinschenk mit 28 Jahren angegeben. Siehe Kaufvertrage vom 2. Juni 1802
  2. Jonas Samuel Neckarsulmer war dabei unter Vormundschaft von Löw Juda Neckarsulmer; ebenda
  3. siehe Barbara Ohm: Geschichte der Juden in Fürth, S. 171
  4. ebenda
  5. siehe Schreiben vom 5. Januar 1838 in Akte Privatsynagoge im Wohnhaus des Abraham Koppel Weinschenk bei CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-530
  6. ebenda
  7. ebenda
  8. ebenda
  9. Adreßbuch der Stadt Fürth 1799, S. 2
  10. Adreßbuch der Stadt Fürth, 1818, S. 32
  11. Adreßbuch der Stadt Fürth, 1836, S. 13
  12. Adreßbuch der Stadt Fürth 1850, S. 16
  13. Adreßbuch der Stadt Fürth von 1859, S. 26

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