Auszeichnungen der Stadt Fürth

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Die Auszeichnungen der Stadt Fürth sind kommunale Ehrungen für verdiente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich in besonderer Weise um das Wohl der Stadt und ihrer Bürgerschaft verdient gemacht haben. Alle Auszeichnungen werden im Amtsblatt der Stadt Fürth veröffentlicht.

Am 29. Oktober 2025 wurde die neue Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth veröffentlicht und trat am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt, am 4. Dezember 2025, in Kraft.

Die Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth wurde gemäß Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlassen. Frühere Fassungen aus den Jahren 1991, 1999, 2005 und 2021 sind damit aufgehoben. Alle bis dahin verliehenen Auszeichnungen behalten ihre Gültigkeit.[1]

Städtische Auszeichnungen

Einer Person können nacheinander mehrere Auszeichnung verliehen werden, die Auszeichnungen gehen mit der Verleihung in das Eigentum der Geehrten über.

  • Ehrenbrief - wird in Form einer Urkunde überreicht
  • Goldenes Kleeblatt - ist eine Anstecknadel oder ein Stecker aus Gelbgold, etwa 12 mm breit
  • Goldene Bürgermedaille - ist eine Medaille mit einem Durchmesser von ca. 40 mm und wird in Gelbgold massiv gefertigt. Das Wappen der Stadt Fürth befindet sich auf der Vorderseite, in Lorbeerumrahmung steht „Dem Verdienste“ auf der Rückseite. Sie wird verliehen an Personen, die sich durch herausragende Leistungen in Wirtschaft, Kultur, Wohlfahrt oder öffentlichem Leben besondere Verdienste um das Ansehen und Wohl Fürths erworben haben.
  • Ehrenbürger - ist eine Medaille mit einem Durchmesser von ca. 50 mm und besteht aus massivem Gelbgold. Das Wappen der Stadt Fürth befindet sich auf der Vorderseite, in Lorbeerumrahmung steht „Dem herausragenden Verdienste“ auf der Rückseite in Lorbeerumrahmung. Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung der Stadt Fürth und wird für außergewöhnliches öffentliches Wirken verliehen, das die Entwicklung der Stadt herausragend gefördert hat.

Besonderheiten

Mit den Auszeichnungen sind besondere Rechte der Geehrten verbunden, so werden die Träger der Goldenen Bürgermedaille und der Ehrenbürgerwürde zu festlichen städtischen Veranstaltungen als Ehrengäste eingeladen. Außerdem dürfen sich alle Inhaber des Goldenen Kleeblatts, der Bürgermedaille und der Ehrenbürgerwürde in das Goldene Buch der Stadt Fürth eintragen.

Mehrfachauszeichnungen sind möglich. Dabei sollen pro Jahr höchstens drei Goldene Kleeblätter, drei Goldene Bürgermedaillen und höchstens eine Ehrenbürgerwürde vergeben werden. Eine Ausnahme bilden die Kleeblätter für ausscheidende Stadtratsmitglieder.

Darüber hinaus können gleichzeitig maximal 18 Persönlichkeiten Träger der Goldenen Bürgermedaille und fünf Ehrenbürger sein.

Verfahren der Verleihung

Vorschlagsberechtigt sind der Oberbürgermeister oder die Bürgermeister, Fraktionen und Gruppen des Stadtrats. Nach Prüfung durch den Ältestenrat entscheidet der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung über die Auszeichnung. Die Übergabe erfolgt in der Regel durch den Oberbürgermeister im Beisein des Stadtrats, beim Ehrenbrief im Beisein des Ältestenrats.

Aberkennung

Ein Verlust der Amtsfähigkeit, Wählbarkeit oder des Stimmrechts führt zur Aberkennung der Auszeichnungen. Diese müssen an die Stadt zurückgegeben werden. Auch posthum kann der Stadtrat eine Distanzierung von einer Auszeichnung beschließen, wenn nachträglich gravierende Gründe bekannt werden.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Stadt Fürth | Bürgermeister- und Presseamt: INFÜ Ausgabe 22/2025 vom 03. Dezember 2025, Seiten 33/34 Amtsblatt

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