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Die Weimarer Republik

Schon die Demobilisierung bringt für die gemeindlichen Aushilfskräfte meist wieder ihre Entlassung. "Bei den Entlassungen wird, " schreibt Oberbürgermeister Dr. Wild, "soweit dies aus dienstlichen Gründen tauglich ist, nach den wirtschaftlichen Verhältnissen in loyaler Weise verfahren. In erster Linie kommen zur Entlassung die ledigen männli­chen und weiblichen Kräfte, die nicht unbedingt notwendige Stützen bedürftiger oder verdienstloser Eltern sind, dann Frauen, deren Männer verdienen und denen keine Unterhaltspflicht obliegt oder deren Män­ner aus dem Heeresdienst zurückkehren und lohnenden Verdienst fin­den, endlich die übrigen."

Recht auf gewerkschaftliche Orga­nisation

Insgesamt beginnt die Weimarer Republik aber mit der Durchsetzung der alten Forderungen der Arbeiterbewegung. Das Recht auf gewerkschaftliche Organisation wird offiziell anerkannt, Gewerkschaften wer­den als Vertretungen der Arbeitnehmer als Tarifpartner akzeptiert, Ta­rifverträge können nun geschlossen werden. Das verschafft den Orga­nisationen natürlich starken Zulauf.

Per Gesetz wird jetzt der Achtstundentag geschaffen, Tarifverträge le­gen die genaueren Bestimmungen wie die 45-Stunden-Woche bei sechs Arbeitstagen fest. Im Mai 1919 stimmt das Gemeindekollegium dem Tarifvertrag für die städtischen Arbeiter zu. Schon im Juli 1919 sind Änderungen am Lohntarif für die Arbeiter im Betriebsamt nötig, auch die Ofenhausarbeiter im Gaswerk und andere Arbeitergruppen wünschen Nachbesserungen. Eine Erhöhung der Kinderzulage von 15 auf 20 Mark und verschiedene andere Forderungen können durchge­setzt werden.