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Radiogeschichte der Direktor der TELEFUNKENGesellschaft Hans Bredow (1879 – 1959) an der Westfront erste Sendeversuche mit Sprache und Musik durch – sehr zur Freude der Funker in den Schützengräben. Nach seiner Berufung zum Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung für Funktelegrafie bei der Deutschen Reichspost (DRP), führte er am 14. November 1919 in einem Experimentalvortrag die Übertragung von Musik und Sprache mittels eines Röhrensenders vor. Das Publikum waren Vertreter von Behörden, Wissenschaft, Technik und Presse [1, S. 178 / 179]. Bredow sprach hierbei erstmals vom „Rundfunk an alle“ [2, S. 359]. Die hierdurch motivierten ersten Versuchssendungen der Post kamen ab 1920 von der Hauptfunkstelle der DRP in Königs Wusterhausen bei Berlin. Am 22. Dezember 1920 wurde ein von Postmitarbeitern gespieltes Konzert über einen Langwellensender von dort ausgestrahlt. Gleiches geschah zu Ostern am 23. März 1921. Diese Sendungen wurden zwar nur von einem beschränkten Kreise an Postund Militärfunkstellen sowie Funkamateuren in ganz Europa empfangen, dienten aber der Klärung technischer Fragen zur optimalen Übermittlung von Musik und Sprache. Ab 13. Mai 1923 gab es dann aus Königs Wusterhausen re-

gelmäßige Sonntagskonzerte jeweils von 11 Uhr bis 13 Uhr über zwei Frequenzen auf der Langwelle, die man bis 24. Januar 1926 beibehielt [2, S. 359 bis 361; 3, S. 13 bis 15]. Nun war aber die Deutsche Reichspost im Sinne der Programmgestaltung keine Sendeanstalt. Die Sendeanstalten Die politische und kulturelle Gliederung des damaligen Deutschland führte bei Hans Bredow zu Plänen eines dezentralen Rundfunks. Regionale Metropolen, wie München, Frankfurt, Leipzig, Breslau, Königsberg in Preußen oder Hamburg sollten neben der Hauptstadt das vielfältige Kulturleben des Landes in eigenen Programmen widerspiegeln. Gleichzeitigen Bestrebungen nach einem Zentralrundfunk, der ein einheitliches Programm über mehrere Sender im Land verteilen sollte auf der einen Sei-

Rundfunkpionier Hans Bredow 1922.

te und nach einem Rundfunk, der von einem Konsortium dreier bedeutender Firmen der Funkindustrie getragen werden sollte auf der anderen Seite, wurden von Seiten der DRP eine Absage erteilt. Da der Staat zwar nach längerem Zögern den Überlegungen zu einem Unterhaltungsrundfunk mittlerweile positiv gegenüber stand, aber wegen der fortschreitenden Inflation keine Mittel bereitstellen konnte, fasste die DRP 1923 den Entschluss, die notwendigen Sender in Eigenregie zu errichten und zu betreiben. Die Programmgestaltung aber sollte in den Händen unabhängiger privater Anstalten liegen. Um den Einfluss des Staates auf den Rundfunk zu sichern, unterzeichnete das Reichspostministerium am 14. November 1923 einen Vertrag sowohl mit der 1922 gegründeten Gesellschaft „Deutsche Stunde für Drahtlose Belehrung und Unterhaltung“ als auch mit der dem Reichsinnenministerium nahestehenden „Drahtloser Dienst AG für Buch und Presse“ (DRADAG). Man vereinbarte die Verbreitung von Unterhaltungs- und Nachrichtensendungen und die Gründung gemeinschaftlicher Tochtergesellschaften zur Ausübung der Sendekonzession [2, S.362 / 363]. Die DRP hatte das damalige deutsche Staatsgebiet unter Berücksichtigung seiner politi-

Rundfunk & Museum 97 – September 2019

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