Bahnhofplatz 1: Unterschied zwischen den Versionen

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Viergeschossiger, traufständiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade, flachen Seitenrisaliten und Eisenbalkon auf Konsolen, in spätklassizistischen Formen, von [[Leonhard Gran]], [[1868]]/69.
 
Viergeschossiger, traufständiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade, flachen Seitenrisaliten und Eisenbalkon auf Konsolen, in spätklassizistischen Formen, von [[Leonhard Gran]], [[1868]]/69.
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== Bauplatzerwerb<ref>Stadtmagistrat Fürth: „Verkauf eines gemeindlichen Bauplatzes in der Lerchenstrasse an den Maurermeister Leonhard Gran von hier”, 1867; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 135 a B. № 100</ref> ==
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Die Grundstücke im Umgriff des Wohngebäudes mit heutiger Adresse Bahnhofplatz 1 gehörten anfangs dem Zimmermeister [[Simon Gieß]]. Dieser verkaufte das Land an die Stadtgemeinde Fürth, die später sukzessive parzellierte Bauplätze veräußerte. Die Nachbargrundstücke waren bereits verkauft, als sich Maurermeister [[Friedrich Schmidt]] am [[24. August]] [[1867]] beim Rechtsrat [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]] meldete, und mitteilte, er habe von einem Dritten den Auftrag erhalten, den gemeindlichen Bauplatz zu kaufen, der sich zwischen dem an Leonhard Gran verkauften Eckplatz (umfasst heute die Gebäude [[Bahnhofplatz 2]], [[Bahnhofplatz 3]] und [[Gustav-Schickedanz-Straße 10]]) und dem Bauplatz des Maurermeisters [[Johann Andreas Korn|Korn]] (heute [[Maxstraße 31]]) befindet. Dazu wollte er wissen, ob die Stadt verkaufe, ggf. zu welchem Preis und ob gar eine öffentliche Versteigerung stattfände. Aufgrund dieser Anfrage beschloss der Stadtmagistrat den Versuch zu unternehmen, das Grundstück Plan-Nr. 1134 ⅓ mit einer Fläche von 9&nbsp;888 Quadratfuß (ca. 842 m<sup>2</sup>) im Zuge eines „öffentlichen Verstrichs“ zu verkaufen.
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Mit einer Bekanntmachung vom 2. September 1867, die an drei verschiedenen Tagen in den Zeitungen „[[Fürther Tagblatt]]“ und „[[Fürther Abendzeitung|Der Fortschritt]]“ erschien, wurde zur öffentlichen Versteigerung zum 17. des Monats eingeladen.<ref>Bekanntmachung vom 2. September 1867 im Fürther Tagblatt vom 6.  September 1867 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503886_00239/pct:63.1163,29.16233,30.67369,22.39854/full/0/default.jpg Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>
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Für die Bauplatzversteigerung wurden Bedingungen des Verkäufers (Stadt Fürth) aufgestellt, die in den folgenden notariellen Kaufvertrag mit dem Meistbietenden einflossen. So wurde bestimmt, dass der definitive Zuschlag erst durch die Genehmigungen des Angebots von Stadtmagistrat, Gemeindekollegium und königlicher Regierung von Mittelfranken erteilt wird, der Steigernde jedoch bis zur abschließenden Genehmigung oder Ablehnung an sein Angebot gebunden bleibt. Die Zahlung des Kaufpreises an die Stadtgemeinde Fürth hatte binnen 4 Wochen nach erfolgter „Curatelgenehmigung“ (Genehmigung der Aufsichtsbehörde) zu erfolgen. Der Käufer hatte sich dabei zu verpflichten, auf dem erworbenen Baugrundstück innerhalb von drei Jahren ein Wohngebäude zu errichten, andernfalls hatte die Stadt das Recht auf Wiederübernahme des Grundstücks zum Kaufpreis. Weiter wurden eine Reihe von konkreten Bauvorgaben festgelegt: So hatte der Käufer auf sein Recht, vom Nachbarn Bauabstände zu verlangen,  zu verzichten; das Gebäude war dicht an die Baulinie zu setzen, um für die Straße eine geschlossene Häuserreihe zu schaffen. Verlangt wurde auch, die ''„Facade des treffenden Gebäudes in einer der Frequenz und Lage des Bauplazes entsprechenden geschmackvollen Weise zu verzieren, wobei der Baustyl mit den Gebäuden auf den übrigen der Gemeinde gehörigen früher Giessischen Baupläzen übereinstimmen und sowohl in Bezug auf einzelne Gebäude Einförmigkeit vermieden werden soll”''. Hierbei behielt sich die Stadt vor, Abänderungen an den Bauplänen zu machen.
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Bei der Versteigerung am [[17. September]] [[1867]] traten drei Bieter auf: Mauermeister Friedrich Schmidt, Maurermeister Leonhard Gran und Kaufmann Karl Königsberger<ref>Großvater von [[Kurt Königsberger]], dem späteren provisorischen Kriegsminister und Oberkommandierenden der bayerischen Streitkräfte im November 1918; siehe Verein für Computergenealogie e. V. (CompGen), Abruf vom 05.03.2020 - [http://gedbas.genealogy.net/person/show/1201659917 Max Karl Königsberger]</ref>. Als Mindestgebot war ein Preis von 24 Kreuzern pro Quadratfuß festgelegt. Am Ende war Leonhard Gran Meistbietender, er erhielt den vorbehaltlichen Zuschlag für 57 Kreuzer je Quadratfuß. Somit ergab sich für das Baugrundstück ein Kaufpreis von 9.393 Gulden (f.) 36 Kreuzer (Xr.). Noch am gleichen Tag wurde der Kaufvertrag (Gesch. Reg. Nr. 2269) unter Vorbehalt der Genehmigung zwischen Gran und dem bevollmächtigten Magistratsrat Aldinger in der Privatwohnung des königl. Notars Dr. [[Ignaz Ortenau|Ortenau]] geschlossen.
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[[Datei:Bhf-pl.1 Genehmigung-Grundstücksverkauf 1867.jpg|mini|200 px|right|Genehmigung des Grundstücksverkauf durch die Kgl. Regierung von Mittelfranken]]
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Der in der Versteigerung erzielte Preis wurde seitens des Stadtmagistrats „als ein sehr günstiger“ bezeichnet, das Gebot des Maurermeisters Gran wurde daher von ihm genehmigt. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten erklärte sich am 24. September mit dem Magistratsbeschluss einverstanden, sodass drei Tage später der Magistrat der Kgl. Regierung von Mittelfranken berichtete und „um geneigte Curatelgenehmigung“ bat. Die Regierung genehmigte mit Schreiben vom 1. Oktober 1867 (Unterschrift [[wikipedia:Gottfried von Feder|Feder]]) den Verkauf des gemeindlichen Bauplatzes postwendend. Dem Maurermeister L. Gran wurde am 11. Oktober die erfolgte Genehmigung mitgeteilt, was er unterschriftlich quittierte. Allerdings ließ Gran die vertragliche Zahlungsfrist verstreichen, ohne den „stipulierten Kaufschilling zu erlegen“.
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Am 18. November beschloss der Stadtmagistrat, Gran zur Einzahlung zu mahnen, und falls er nicht wenigstens zur sofortigen Verzinsung mit 4 ½ % bereit sei, sogleich eine Klage einzureichen. Am nächsten Tag erklärte Maurermeister Gran dem Rechtsrat Aldinger, er würde sofort die ganze Kaufsumme bezahlen, aber da er den Bau schon in der nächsten Zeit ausführen will, benötige er einen Teil als Baukapital. Er stellte den Antrag, dass man ihm die Summe von 3.000 f. auf die Dauer eines Jahres stunden möge und bot an, diese ab dem Verfallstag, dem Allerheiligen des laufenden Jahres, mit 4 ½ % zu verzinsen. Als Sicherheit bot er für das ihm gehörende benachbarte Eckgrundstück, das den dreifachen Wert übersteigen würde, eine Vormerkung an erster Stelle im Hypothekenbuch an. Die restliche Kaufsumme von 6.393 f. 36 Xr. bezahlte er noch am gleichen Tag in bar.
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Der Stadtmagistrat ging auf das Angebot ein, jedoch mit der Bedingung, dass von Gran 5 % Zins zu zahlen sind, wie die Stadtgemeinde selbst  aktuell von der Hypotheken- und Wechselbank Kapitalien aufzunehmen in der Lage war. Der abgeschlossene notarielle Kaufvertrag vom 17. September wurde am 27. November entsprechend durch zwei Nachträge (Gesch. Reg. Nr. 2810 & 2821) modifiziert; die Zinsen waren vierteljährig fällig.
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Am 3. November 1868 zahlte Gran 150 f. Zinsen, die Restsumme des Kaufpreises aber nicht. Zwei Tage später bat er um ein halbes Jahr Verlängerung. Der Stadtmagistrat genehmigte die verlängerte Zahlungsfrist bis zum 1. Mai 1869 mit einer weiteren Bedingung: Falls von Seiten der Stadt die Kreditaufnahme bei einer Bank erforderlich würde, sollte Gran etwaige Spesen dafür übernehmen, wozu er sich auch verpflichtete.
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Am Zahlungstermin teilte der Maurermeister Gran mit, dass er wegen ausstehender Zahlungen Dritter die Bitte stelle, den schuldigen Betrag zu gleichen Bedingungen noch bis Allerheiligen des laufenden Jahres zu belassen. Zugleich bat er für eines der drei erbauten Häuser auf dem verpfändeten Nachbargrundstück, für Haus Nr. 4 c<ref>Die Adresse mit der Hs.-Nr. 4 wurde für die bauliche Gruppe bald aufgegeben; vermutlich ist als Gebäude Nr. 4 c das der heutigen Adresse [[Gustav-Schickedanz-Straße 10]] gemeint.</ref>, um weitere Hypotheken aufnehmen zu können, die Freigabe aus dem Kautionsverband durch die Stadt, da für das Restgrundstück mit den darauf bereits gebauten beiden Häusern genügender Wert verbleibe. Der Stadtmagistrat ging gleichfalls darauf ein, bat aber noch das Gemeindekollegium dem Beschluss über die anteilige hypothekarische Löschung zuzustimmen, was die Gemeindebevollmächtigten am 4. Mai auch billigten.
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Pünktlich zum 1. November 1869 zahlte Maurermeister Gran in der Stadtkämmerei 3.150 f. ein, die gestundete Kaufpreisrate plus Zinsen waren damit vollständig beglichen. Die auf das Grundstück bestellte Hypothek war nun zu löschen; wie immer bei den hier getätigten Rechtsgeschäften war der Rechtsrat Aldinger ermächtigt, im Namen der Stadtgemeinde Fürth zu handeln.
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== Frühere Adressen ==
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* Lerchenstraße 3 (bis 1875)
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* Gebhardtstraße 3 (1875 - 1890)
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== Eigentümer ==
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* 1872: Sigmund Büchenbacher, Kaufmann<ref>Adressbuch 1872, S. 36</ref>
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== Siehe auch ==
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* [[Richard Kohler]]
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==Einzelnachweise==
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<references/>
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==Bilder==
 
==Bilder==
[[Datei:Bahnhofplatz 1+2|thumb|200px|Gebäude Bahnhofsplatz 1]]
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{{Bilder dieses Gebäudes}}

Aktuelle Version vom 27. Januar 2024, 03:23 Uhr

Bahnhofplatz 1+2.jpeg
Gebäude Bahnhofplatz 1 u. 2 (rechts)
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Viergeschossiger, traufständiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade, flachen Seitenrisaliten und Eisenbalkon auf Konsolen, in spätklassizistischen Formen, von Leonhard Gran, 1868/69.

Bauplatzerwerb[1][Bearbeiten]

Die Grundstücke im Umgriff des Wohngebäudes mit heutiger Adresse Bahnhofplatz 1 gehörten anfangs dem Zimmermeister Simon Gieß. Dieser verkaufte das Land an die Stadtgemeinde Fürth, die später sukzessive parzellierte Bauplätze veräußerte. Die Nachbargrundstücke waren bereits verkauft, als sich Maurermeister Friedrich Schmidt am 24. August 1867 beim Rechtsrat Aldinger meldete, und mitteilte, er habe von einem Dritten den Auftrag erhalten, den gemeindlichen Bauplatz zu kaufen, der sich zwischen dem an Leonhard Gran verkauften Eckplatz (umfasst heute die Gebäude Bahnhofplatz 2, Bahnhofplatz 3 und Gustav-Schickedanz-Straße 10) und dem Bauplatz des Maurermeisters Korn (heute Maxstraße 31) befindet. Dazu wollte er wissen, ob die Stadt verkaufe, ggf. zu welchem Preis und ob gar eine öffentliche Versteigerung stattfände. Aufgrund dieser Anfrage beschloss der Stadtmagistrat den Versuch zu unternehmen, das Grundstück Plan-Nr. 1134 ⅓ mit einer Fläche von 9 888 Quadratfuß (ca. 842 m2) im Zuge eines „öffentlichen Verstrichs“ zu verkaufen. Mit einer Bekanntmachung vom 2. September 1867, die an drei verschiedenen Tagen in den Zeitungen „Fürther Tagblatt“ und „Der Fortschritt“ erschien, wurde zur öffentlichen Versteigerung zum 17. des Monats eingeladen.[2]

Für die Bauplatzversteigerung wurden Bedingungen des Verkäufers (Stadt Fürth) aufgestellt, die in den folgenden notariellen Kaufvertrag mit dem Meistbietenden einflossen. So wurde bestimmt, dass der definitive Zuschlag erst durch die Genehmigungen des Angebots von Stadtmagistrat, Gemeindekollegium und königlicher Regierung von Mittelfranken erteilt wird, der Steigernde jedoch bis zur abschließenden Genehmigung oder Ablehnung an sein Angebot gebunden bleibt. Die Zahlung des Kaufpreises an die Stadtgemeinde Fürth hatte binnen 4 Wochen nach erfolgter „Curatelgenehmigung“ (Genehmigung der Aufsichtsbehörde) zu erfolgen. Der Käufer hatte sich dabei zu verpflichten, auf dem erworbenen Baugrundstück innerhalb von drei Jahren ein Wohngebäude zu errichten, andernfalls hatte die Stadt das Recht auf Wiederübernahme des Grundstücks zum Kaufpreis. Weiter wurden eine Reihe von konkreten Bauvorgaben festgelegt: So hatte der Käufer auf sein Recht, vom Nachbarn Bauabstände zu verlangen, zu verzichten; das Gebäude war dicht an die Baulinie zu setzen, um für die Straße eine geschlossene Häuserreihe zu schaffen. Verlangt wurde auch, die „Facade des treffenden Gebäudes in einer der Frequenz und Lage des Bauplazes entsprechenden geschmackvollen Weise zu verzieren, wobei der Baustyl mit den Gebäuden auf den übrigen der Gemeinde gehörigen früher Giessischen Baupläzen übereinstimmen und sowohl in Bezug auf einzelne Gebäude Einförmigkeit vermieden werden soll”. Hierbei behielt sich die Stadt vor, Abänderungen an den Bauplänen zu machen.

Bei der Versteigerung am 17. September 1867 traten drei Bieter auf: Mauermeister Friedrich Schmidt, Maurermeister Leonhard Gran und Kaufmann Karl Königsberger[3]. Als Mindestgebot war ein Preis von 24 Kreuzern pro Quadratfuß festgelegt. Am Ende war Leonhard Gran Meistbietender, er erhielt den vorbehaltlichen Zuschlag für 57 Kreuzer je Quadratfuß. Somit ergab sich für das Baugrundstück ein Kaufpreis von 9.393 Gulden (f.) 36 Kreuzer (Xr.). Noch am gleichen Tag wurde der Kaufvertrag (Gesch. Reg. Nr. 2269) unter Vorbehalt der Genehmigung zwischen Gran und dem bevollmächtigten Magistratsrat Aldinger in der Privatwohnung des königl. Notars Dr. Ortenau geschlossen.

Genehmigung des Grundstücksverkauf durch die Kgl. Regierung von Mittelfranken

Der in der Versteigerung erzielte Preis wurde seitens des Stadtmagistrats „als ein sehr günstiger“ bezeichnet, das Gebot des Maurermeisters Gran wurde daher von ihm genehmigt. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten erklärte sich am 24. September mit dem Magistratsbeschluss einverstanden, sodass drei Tage später der Magistrat der Kgl. Regierung von Mittelfranken berichtete und „um geneigte Curatelgenehmigung“ bat. Die Regierung genehmigte mit Schreiben vom 1. Oktober 1867 (Unterschrift Feder) den Verkauf des gemeindlichen Bauplatzes postwendend. Dem Maurermeister L. Gran wurde am 11. Oktober die erfolgte Genehmigung mitgeteilt, was er unterschriftlich quittierte. Allerdings ließ Gran die vertragliche Zahlungsfrist verstreichen, ohne den „stipulierten Kaufschilling zu erlegen“.

Am 18. November beschloss der Stadtmagistrat, Gran zur Einzahlung zu mahnen, und falls er nicht wenigstens zur sofortigen Verzinsung mit 4 ½ % bereit sei, sogleich eine Klage einzureichen. Am nächsten Tag erklärte Maurermeister Gran dem Rechtsrat Aldinger, er würde sofort die ganze Kaufsumme bezahlen, aber da er den Bau schon in der nächsten Zeit ausführen will, benötige er einen Teil als Baukapital. Er stellte den Antrag, dass man ihm die Summe von 3.000 f. auf die Dauer eines Jahres stunden möge und bot an, diese ab dem Verfallstag, dem Allerheiligen des laufenden Jahres, mit 4 ½ % zu verzinsen. Als Sicherheit bot er für das ihm gehörende benachbarte Eckgrundstück, das den dreifachen Wert übersteigen würde, eine Vormerkung an erster Stelle im Hypothekenbuch an. Die restliche Kaufsumme von 6.393 f. 36 Xr. bezahlte er noch am gleichen Tag in bar. Der Stadtmagistrat ging auf das Angebot ein, jedoch mit der Bedingung, dass von Gran 5 % Zins zu zahlen sind, wie die Stadtgemeinde selbst aktuell von der Hypotheken- und Wechselbank Kapitalien aufzunehmen in der Lage war. Der abgeschlossene notarielle Kaufvertrag vom 17. September wurde am 27. November entsprechend durch zwei Nachträge (Gesch. Reg. Nr. 2810 & 2821) modifiziert; die Zinsen waren vierteljährig fällig.

Am 3. November 1868 zahlte Gran 150 f. Zinsen, die Restsumme des Kaufpreises aber nicht. Zwei Tage später bat er um ein halbes Jahr Verlängerung. Der Stadtmagistrat genehmigte die verlängerte Zahlungsfrist bis zum 1. Mai 1869 mit einer weiteren Bedingung: Falls von Seiten der Stadt die Kreditaufnahme bei einer Bank erforderlich würde, sollte Gran etwaige Spesen dafür übernehmen, wozu er sich auch verpflichtete. Am Zahlungstermin teilte der Maurermeister Gran mit, dass er wegen ausstehender Zahlungen Dritter die Bitte stelle, den schuldigen Betrag zu gleichen Bedingungen noch bis Allerheiligen des laufenden Jahres zu belassen. Zugleich bat er für eines der drei erbauten Häuser auf dem verpfändeten Nachbargrundstück, für Haus Nr. 4 c[4], um weitere Hypotheken aufnehmen zu können, die Freigabe aus dem Kautionsverband durch die Stadt, da für das Restgrundstück mit den darauf bereits gebauten beiden Häusern genügender Wert verbleibe. Der Stadtmagistrat ging gleichfalls darauf ein, bat aber noch das Gemeindekollegium dem Beschluss über die anteilige hypothekarische Löschung zuzustimmen, was die Gemeindebevollmächtigten am 4. Mai auch billigten. Pünktlich zum 1. November 1869 zahlte Maurermeister Gran in der Stadtkämmerei 3.150 f. ein, die gestundete Kaufpreisrate plus Zinsen waren damit vollständig beglichen. Die auf das Grundstück bestellte Hypothek war nun zu löschen; wie immer bei den hier getätigten Rechtsgeschäften war der Rechtsrat Aldinger ermächtigt, im Namen der Stadtgemeinde Fürth zu handeln.

Frühere Adressen[Bearbeiten]

  • Lerchenstraße 3 (bis 1875)
  • Gebhardtstraße 3 (1875 - 1890)

Eigentümer[Bearbeiten]

  • 1872: Sigmund Büchenbacher, Kaufmann[5]

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Stadtmagistrat Fürth: „Verkauf eines gemeindlichen Bauplatzes in der Lerchenstrasse an den Maurermeister Leonhard Gran von hier”, 1867; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 135 a B. № 100
  2. Bekanntmachung vom 2. September 1867 im Fürther Tagblatt vom 6. September 1867 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  3. Großvater von Kurt Königsberger, dem späteren provisorischen Kriegsminister und Oberkommandierenden der bayerischen Streitkräfte im November 1918; siehe Verein für Computergenealogie e. V. (CompGen), Abruf vom 05.03.2020 - Max Karl Königsberger
  4. Die Adresse mit der Hs.-Nr. 4 wurde für die bauliche Gruppe bald aufgegeben; vermutlich ist als Gebäude Nr. 4 c das der heutigen Adresse Gustav-Schickedanz-Straße 10 gemeint.
  5. Adressbuch 1872, S. 36

Bilder[Bearbeiten]