Bei der Angabe des Bauherren könnte evtl. ein Übertragungsfehler vorliegen. In Frage kommt nämlich Christian Friedrich Weigmann: Weigmann statt Wergmann? Diese Hypothese bedarf einer Überprüfung.--Aquilex (Diskussion) 19:27, 4. Apr. 2023 (CEST)
- Davon kann man wohl ziemlich sicher ausgehen. Ich habe gerade gelesen, dass Weigmann Grundstücke an der Karolinenstraße besaß (Fürther Tagblatt vom 12. Oktober 1877, S.2)--Marocco (Diskussion) 15:01, 5. Apr. 2023 (CEST)
- Genau, laut Adressbuch 1884 war er Eigentümer der Grundstücke Obere Carolinenstraße Nr. 4 und 4 a, also der heutigen Karolinenstraße 28 und 30. Deshalb kann nur er der Bauherr gewesen sein. Ich ändere den offensichtlichen Lese-/Schreibfehler von r auf i ab.--Aquilex (Diskussion) 19:23, 1. Apr. 2025 (CEST)