Dreiherrschaft

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Dreiherrschaft 1717. Grün: Nürnberger Anwesen. Gelb: Ansbach. Rot: Domprobstei Bamberg.

In Fürth herrschte über Jahrhunderte die sogenannte Dreiherrschaft: die Herrschaft dreier Herren in Fürth. Nicht miteinander, sondern gegeneinander.


Definition

Der Begriff "Dreiherrschaft" ist aufgrund der Komplexität der Sachlage eine nur unzureichende Beschreibung für die tatsächlichen Verhältnisse. Hintergrund sind die allgemein verworrenen Herrschaftsformen v.a. in der Frühen Neuzeit. Unter Dreiherrschaft zu verstehen ist die Herrschaft der Dompropstei Bamberg, des Markgraftums Brandenburg-Ansbach sowie der Reichsstadt Nürnberg auf unterschiedlichen Ebenen (Lehenrecht, Grundherrschaft, Gerichtsrechte). Nicht zutreffend ist die Bezeichnung "Kondominium", da es sich hierbei um ein gemeinschaftliche ausgeübtes Herrschaftsrecht handelt. Von "gemeinschaftlich" kann in Fürth jedoch keine Rede sein. V.a. adelige Herrschaften wurden als Kondominium regiert.

Die drei Fürther Herren

Fürth lag an der Grenze von drei Territorien, deren Herren gerne Fürth in ihrer Herrschaft (Alleinherrschaft) gehabt hätten, sie rangen also Jahrhunderte um Fürth:

Die Herrschaft der Dompropstei Bamberg ("Eigentümer" von Fürth: bekamen Fürth 1007 zu ihrer Versorgung geschenkt), der Markgrafen von Brandenburg (Zollern/ Burggrafen von Nürnberg; Erben der Grafen von Abenberg) als Vogt von Fürth (Weltliche Gerichtsbarkeit) und Geleitsherr, und später auch der Reichstadt Nürnberg (Private Grundbesitzer/ Patrizier und Kirchenhoheit des Rates der Reichsstadt, und das Reichsschultheißenamt).

Diese Herrschaft war nach Häusern und Grundstücken eingeteilt, jeder Fürther Einwohner war also genau einem der drei Herren unterstellt.

Diese drei Herren waren immer Herren in Fürth, und jeder einzelne versuchte nun für sich, zum Herren von Fürth zu werden. Letztendlich gelang dies dem Markgrafen von Brandenburg, als Fürth 1796 vollständig an das Königreich Preußen kam (ab 1792 "Herr in Fürth").

Auswirkungen

Für Fürth war die Dreiherrschaft einerseits nicht förderlich, aber die Fürther lernten damit zu leben. Sie genossen, nur weil es keine eindeutig geklärte Rechtslage gab, eigene Freiheit die es in anderen Orten nicht gab.

Dadurch wurde aber auch die Ansiedlung von Juden und die Entwicklung einer eigenen jüdischen Gemeinde begünstigt. Denn zwei der drei Herren (Dompropst und Markgraf) schlugen aus der Ansiedlung und hohem Schutzgeld für die Juden (nur reiche Juden durften sich dauerhaft ansiedeln) Kapital. Außerdem konnten sie dem dritten Herren (Reichstadt Nürnberg) damit sehr reizen.

Amtssitze der drei Herrschaften

Das Bambergische Amtshaus heute

Die "Amtssitze" der drei Herren in Fürth waren:


Ämter und Aufgaben

Die Ämter im Ort Fürth zur Zeit der Dreiherrschaft waren:

  • Bürgermeister
  • Ächter (Berater der Bürgermeister, hatten auf das Gesamtwohl der Gemeinde Fürth zu achten)
  • Vorsteher (Vorsteher-Gemeine als Vorbereiter der Gemeindeversammlung; ab dem Jahre 1700)
  • Gerichtsschöffen
  • Schutzführer (kümmerten sich um die wichtigen Dokumente in denen die Rechte von Fürth und den 13 zu Fürth gehörnden Orten geregelten waren).

Die innere Organisation war relativ demokratisch, die Bewohner die Gemeinderecht hatten waren gleichberechtigt im geringen Rahmen der Gemeinde selbst.

Im Amtshaus trafen sich am 2. Weihnachtsfeiertag die Fürther Bürger, die "ganze Gemein", um ihre Bürgermeister zu wählen: ab 1719 drei aus bambergischem, zwei aus markgräflichem und drei aus nürnbergischem Gebiet.

Diese acht Bürgermeister hatten auch unter der Dreiherrschaft ein gewisse Eigenständigkeit, und "federten" die komplexe Rechtslage für den Alltag in Fürth etwas ab. Ihre Aufgaben erstreckten sich aber nur auf ortseigene Probleme: Schutz und Sicherheit der Bevölkerung im Ort, Kranken- und Armenfürsorge, Straßenbau und -pflege, Pflege des eigenen Ortswaldes als wichtigste Einnahmequelle für den Gesamtort.

Zum Gesamtort Fürth gehörten Fürth und 13 weitere Orte (Hofmark Fürth).

Relikte

Heute erinnern nur noch das Bambergische Amtshaus am Grünen Markt und der Dreiherrschaftbrunnen in der Fußgängerzone an diese Zeit der Dreiherrschaft.

Literatur

  • Heinz Käferlein: Die Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft der Gemeinde Fürth im Jahre 1743. In: Fürther Heimatblätter, 1965/2-3, S.32 - 48
  • Wüst, Wolfgang: „Kleeblatt Fürth“. Konsensfindung und Herrschaftsteilung als Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung vor 1800. In: Fürther Geschichtsblätter, 2,3,4/2007, S.17 - 36

Siehe auch

Weblinks

  • "Historisch-diplomatische Abhandlung von denen Landesherrlichen Gerechtsamen des hochfürstlichen Hauses Brandenburg über den Marktflecken Fürth", 1771 - als Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek im Internet
  • "Die...Landes-Hoheit des Kayserlichen Bist- und Fürstenthums Bamberg über den Mark-Flecken, und das gesammte Amt Fürth...", 1774 - als Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek im Internet
  • Benignus Pfeufer: "... Abhandlung ... über die Frage: Fürth bey Nürnberg! Bist du Fürstlich Bambergisch? oder Bist du Marggräflich Anspachisch?...", Schwabach, 1786 - im Internet
  • Benignus Pfeufer: "Fürth bey Nürnberg! Bist du Fürstlich Bambergisch? oder Bist du Marggräflich Anspachisch? Kein Probleme...", Bamberg, 1786 - als Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek im Internet
  • Benignus Pfeufer: "Die durch den F. Brandenburgischen Herrn Hofrath und Gelaitskommissar zu Fürth, Albrecht Ludwig von Denzel bestättigte Wahrheit, daß Fürth bey Nürnberg Fürstlich Bambergisch sey", Bamberg, 1787 - als Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek im Internet