Evang. Kirchensteueramt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Textersetzung - „{{Bilder dieser Firma}}“ durch „{{Bilder dieses Unternehmens}}“)
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
 
Zeile 12: Zeile 12:
  
 
==Bilder==
 
==Bilder==
{{Bilder dieser Firma}}
+
{{Bilder dieses Unternehmens}}
  
 
[[Kategorie: Kirchen]]
 
[[Kategorie: Kirchen]]

Aktuelle Version vom 9. Februar 2020, 04:36 Uhr

QsiconUeberarbeiten 24.png Nachfolgender Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Eine Begründung steht auf der Diskussionsseite. Hilf mit, ihn zu verbessern.



Das Evang.-luth. Kirchensteueramt für die Bezirke Fürth, Erlangen und Münchaurach befand sich in der damaligen Hindenburgstraße 33 sowie später in der Marienstraße 4 und in der Benno-Mayer-Straße 9.

Aufgaben[Bearbeiten]

Die staatlichen Finanzämter übernehmen für alle Kirchenmitglieder die Erhebung der Kirchenlohnsteuer, die als Annexsteuer (= Folgesteuer) zur Lohn- und Einkommensteuer erhoben wird. Diese eingenommenen Kirchenlohnsteuern (8 % für Bayern) werden dann an die 3 kircheneigenen Steuerämter in Augsburg-München, Bayreuth und Nürnberg weitergereicht und dort verwaltet, was sich der Staat mit 2 % der Steuersumme vergüten lässt. Bei der katholischen Kirche sind die Diözesen dafür verantwortlich.

Die Kirchensteuerämter haben daneben die Aufgabe, die direkten kirchenbezogenen Steuern wie Kircheneinkommensteuer, Kirchengrundsteuer, das besondere Kirchgeld sowie der Kirchenkapitalertragssteuer von den Kirchenmitgliedern zu erheben. Das allgemeine Kirchgeld davon ist eine Ortskirchensteuer, die nur der örtlichen Kirchengemeinde direkt zugutekommt.

Siehe auch[Bearbeiten]

Dekanat Fürth (evangelisch)

Bilder[Bearbeiten]