Georg Eckstein

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Dr. Georg Eckstein (geb. 1910 in Fürth; gest. 22. Januar 1996 in Fürth) war von Beruf Jurist.

Leben und Wirken

Nach dem Abitur promovierte Eckstein an der FAU Erlangen-Nürnberg 1932 in Jura.[1] Seine berufliche Laufbahn begann im Reichsjustizdienst während des 2. Weltkrieges. Ab 1949 war Eckstein als freier Rechtsanwalt tätig.

1950 trat er in die Initative "Treu Fürth"/Fürther Block e. V. ein und wurde 1952 dessen Fraktionsvorsitzender im Fürther Stadtrat. Eckstein gelang 1956 und 1960 die Wiederwahl in den Stadtrat. 1964 wurde er als berufsmäßiger Stadtrat gewählt; er führte die finanziellen Geschicke als Stadtkämmerer von 1964 bis 1976.[2]

1996 starb Eckstein im Alter von 86 Jahren. Die Stadt ehrte ihn als "ein ruhigen, ehrlichen und liebenswürdigen Menschen, der sich besonders durch seine souveräne Art als gradliniger, verantwortungsbewußter und kompetenter Referent ausgezeichnet habe."[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Georg Eckstein: „Die Bindung des Staates an Akte der öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften”. Dissertation, Universität zu Erlangen, bei H. Liermann. Erlangen, Windsheimer, 1933
  2. So war Dr. Eckstein auch maßgeblich beteiligt an den Verhandlungen mit der Stadt Nürnberg über Fürther Kostenbeteiligungen an der Finanzierung des regionalen Verkehrsverbunds, siehe „Fürther wollen endlich bezahlen”, Kalenderblatt vom 8. Juni 1967 (nordbayern.de) - online abrufbar
  3. fn: Namen im Gespräch: Dr. Georg Eckstein. In: Fürther Nachrichten vom 24. Januar 1996, S. 38