Im Zeitalter der Reformation war ein Hauptanliegen Missstände in der Kirche abzustellen. Um dies auch bewerkstelligen zu können, wurden im 16. Jahrhundert Visitationen im großen Stil eingeführt. Die weltlichen Landesherren – im Poppenreuther Fall der Rat der Stadt Nürnberg – sahen diese Aufsicht als eine ihre vornehmsten Aufgaben an. In den Visitationsprotokollen geht es nicht nur um Fragen der theologischen Lehre, sondern genauso um den Lebenswandel von Pfarrern und Kirchenvolk. Auch die römisch-katholische Kirche erkannte bald, wie wichtig dieses Instrument bei der Erneuerung kirchlichen Lebens ist und führte nach dem tridentinischen Konzil (1545-1563) solche Visitationen ein.

Die Abfolge schnell wechselnder Prediger nach Einführung der Reformation macht deutlich, dass die Aufsichtsbehörden durch Maßregelungen und Versetzungen versuchten, die Einhaltung der neuen Lehre und einen angemessenen christlichen Lebenswandel zu gewährleisten. So hat ein '''Veit Eyßler''', der in Poppenreuth lediglich ein Jahr – und zwar 1542/43 - Pfarrer war, den Pflegern des Landalmosamtes ein bischöfliches Mandat aus Bamberg angezeigt. In diesem wurden Pfarrer auf die altkirchliche Lehre verpflichtet mit Fasten, Ohrenbeichte und Sakrament unter einerlei Gestalt (d.h. Abendmahl ohne Wein). 23 Priester unter Nürnberger Obrigkeit hätten dies unterschrieben und wurden natürlich entsprechend verhört.

Der Nachfolger '''Johann von Pappenheim''' war vor seiner Poppenreuther Zeit Pfarrer in Großgründlach gewesen, wo ihm das „Badhalten und Weinschenken in seinem Haus“ verboten wurde. Auch solle er sich nicht mit „leichtfertigen Weibspersonen“ einlassen. Daraufhin wurde er nach Poppenreuth am 22. November 1543 versetzt.

Auch Johann Baldung steht nur für eine kurze Amtszeit. Er predigte in St. Peter und Paul von 1548 - 1549. Ein Buch aus seinem Besitz befindet sich noch heute im Pfarramt Röthenbach. Dies ist ein Exemplar der „Paraphrasen“ des Erasmus von Rotterdam aus dem Jahr 1517. Es trägt den Eigentumsvermerk. „Sum Iohannis Baldung“ – Ich gehöre Johann Baldung. Dazu gut lutherisch das Bekenntnis: „Spes mea tu Iesu es – gratia, non opera“ – Meine Hoffnung bist Du, Jesus – durch (Deine) Gnade, nicht durch (meine) Werke.

Spätere Visitationsprotokolle beziehen sich auf '''Bartholomäus Gebhard''' (1549 – 1593 in Poppenreuth). Von ihm wurde ermittelt, dass er die Bibel lateinisch und deutsch lese, die lutherischen Stücke achte und die kirchlichen Zeremonien, wie im Agendenbüchlein vorgeschrieben, halte. Cuntz Höfel, ein Gottshauspfleger (vergleichbar unserem heutigen Kirchenvorstand) gab an, dass der Pfarrer „vleißig in seinem ambt“ sei, aber „anfenglichs hab er gern trunncken“.

Großen Raum nimmt in der Visitation der Bericht des Pfarrers über das Poppenreuther Gemeindevolk ein. Die Aufmerksamkeit bei dem Gottesdienst muss sehr zu wünschen übrig gelassen haben. Gebhard beklagt sich, dass „zu stund, do man predigt … uff dem kirchhoff oder darvor ein schwatzen und schlappern, das nit allein dardurch die zuhorer verhindert, sondern ich offt hab uff der cantzel still halden, herauß schicken und solche schwetzer abschaffen mußen.“ Ferner gebe es Leute, wie die Frau des Barthel Pachmon, die nicht in die Kirche komme und „der armuth klaider halben schuld“ gebe.

Bemängelt wird z.B. auch das unchristliche einander Zutrinken „von man und weybs personen uff den hochzeyten“. In diesem Zusammenhang ist von Erbrechen und Totsaufen die Rede. Auch die kleinen Kinder in Poppenreuth werden beanstandet, die nicht das Vaterunser können aber gräulich fluchen wie „Gots donner, Gots sacra, Gots sieben sacra, Gots tausend sacra“. Schließlich sei auch der Missbrauch abzustellen, dass die Bauernknechte die Mägde an den Zöpfen in die Wirtshäuser zerren, „daraus allerlei böse ehen iren ursprung nehmen.“

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