Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
171 Bytes hinzugefügt ,  10:51, 3. Jul. 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:  
{{#default_form:Gebäude}}
 
{{#default_form:Gebäude}}
Laut Landesbauordnungen: "''Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.''"
+
 
 +
Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: "''Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.''"<ref>http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf (Musterbauordnung, Stand 2003)</ref>
 +
 
 +
==Quellen==
 +
<references/>
    
[[Kategorie:Bauwerke]]
 
[[Kategorie:Bauwerke]]

Navigationsmenü