Naturschutzbeirat der Stadt Fürth

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Der Naturschutzbeirat der Stadt Fürth wurde im November 1974 aufgrund einer Vorgabe der bayerischen Landesregierung nach Art. 48 BayNatSchG ins Leben gerufen.

Aufgaben

Der Naturschutzbeirat tagt in der Regel vier- bis sechsmal im Jahr und hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörde bei naturschutzrechtlichen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu beraten. Neben den fünf stimmberechtigten Mitgliedern werden auch die Stellvertretungen zu allen Sitzungen eingeladen, da neben erfolgenden Beschlussfassungen vor allem die fachlichen Diskussionsbeiträge, auch der Stellvertretungen, für die Naturschutzbehörde von Wert sind. Der Naturschutzbeirat muss u. a. vor dem Erlass von naturschutzrechtlichen Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel der Landschaftsschutzverordnung oder Baumschutzverordnung, gehört werden. Ab 1994 begleitete der Naturschutzbeirat beispielsweise über rund acht Jahre die Entwicklung rund um den Verkauf und die wohnwirtschaftliche Umnutzung des ehemaligen „Waldkrankenhauses“ im Stadtwald. Der Fokus lag dabei auf dem Schutz und Erhalt sowie Aufforstung der dortigen Waldflächen, die bis heute als Landschaftsschutzgebiet und Bannwald festgesetzt sind.[1]

Mitglieder

Die Beiräte werden von der Naturschutzbehörde berufen. Als Beiratsmitglieder können neben Fachleuten aus den für die Fragen der Ökologie bedeutsamen Disziplinen (u.a. Naturschutz, Biologie, Hydrologie, Agrar-/Forstbereich) auch sachverständige Vertreter von Verbänden oder sonstige sachverständige Personen berufen werden, die sich überwiegend dem Naturschutz, der Landschaftspflege oder den Aufgaben der Erholung in der freien Natur widmen. Der Naturschutzbeirat besteht aus fünf Mitgliedern und jeweils einer Vertretung.

Aktuelle Mitglieder

(Stand 2025)

Lokalberichterstattung

  • BGMA: Den Schutz von Natur und Landschaft im Blickfeld. In: INFÜ, Nr. 3 vom 12. Februar 2025, S. 33

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. BGMA: Den Schutz von Natur und Landschaft im Blickfeld. In: INFÜ, Nr. 3 vom 12. Februar 2025, S. 33

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