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* [[1723]] war das kleine Gut im Besitz von Conrad Eckstein.
 
* [[1723]] war das kleine Gut im Besitz von Conrad Eckstein.
 
* [[1728]] gab es eine Inventur nach dem Tod der ersten Frau Conrad Ecksteins namens Margarethe. Dem Löffelholzischen Untertan und Schreiner zu Poppenreuth wurde die Verlängerung seines Wohnhauses auf seinem "''Frey lauter eigenem''" erlaubt.
 
* [[1728]] gab es eine Inventur nach dem Tod der ersten Frau Conrad Ecksteins namens Margarethe. Dem Löffelholzischen Untertan und Schreiner zu Poppenreuth wurde die Verlängerung seines Wohnhauses auf seinem "''Frey lauter eigenem''" erlaubt.
* [[1738]]  
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* [[1738]] Conrad Eckstein besitzt das Zwiebelgütlein und gibt davon 1 Pfund oder 20 kr., ein Metzen Zwiebel oder 20 kr., außerdem den 10 Gulden Handlohn. Das Gut beinhaltet ein eingädig neu aufgebautes Wohnhaus mit Feuerrecht und zwei Stuben drin befindlich, einen Schupfen, Stadel, Backofen, Schöpfbrunnen und dann ein Privet (?). Es gilt als "''Tripff-Häuslein''" (= Tropf-Häuslein, d.h. ohne jeden Flurbesitz).
 
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* [[1776]] Besitzer war Christian Friedrich Heyl, Schreiner (vermutlich bis 1805).
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* [[1802 besaß Christian Friedrich Heyl das Gut, nun beschrieben mit einem zweigädigem Wohnhaus, eine Scheune, Backofen und einem gemauerten Ziehbrunnen in der Hofreith. Er hatte das Gut [[1777] von der Witwe
    
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
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