Reichshofrat

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Der Reichshofrat war eines der beiden obersten Reichsgerichte, im Namen und Vertretung des Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, des alten Reiches.

Der Reichshofrat war neben dem Reichskammergericht und in Konkurrenz zu diesem eines der beiden höchsten Gerichte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Der Reichshofrat war allerdings alleine zuständig für Angelegenheiten, die die Reichslehen und die kaiserlichen Privilegien und Reservatrechte betrafen.

Die Neugründung des Hofrates stand auch in der Tradition des Mittelalters. Die Gründung des Reichshofrates wurde durch die Hofordnung Maximilians I. vom 13. Dezember 1497 vollzogen.

Der Reichshofrat bestand bis zum Ende des alten Reiches im Jahr 1806.

Zu allgemeiner Thematik rund um den Reichshofrat sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.

Fürth und der Reichshofrat

Da Fürth sich nach 1007 zu ein Ort mit einer "verzwickten" Rechtslage entwickelte, der Dreiherrschaft, war auch der Reichshofrat für Fürth sehr bedeutend.

Durch die Streitigkeiten der drei Herren um Fürth kam es zu vielen Verfahren beim Reichshofrat.

Es wurde nie grundsätzlich die Rechtsverhältnisse um Fürth geklärt. Und auch in einzelnen Rechtsstreiten wurden durch die Rechtslage die Verfahren sehr verzögert.

Einige wichtige Fälle bei Reichshofrat um Fürth:

  • Eigentumsstreit der Herren in Fürth.
  • Streit um einzelne Rechte: Vogteirecht (Teil-Entscheid 1715), ...

Siehe auch

Weblinks