Schießplatz 5: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 26: Zeile 26:
  
 
==Zum seitlichen Halbrondell==
 
==Zum seitlichen Halbrondell==
Früher wurde der seitliche halbrunde Erker vom Boden bis zum I. Geschoss für einen Treppenturm gehalten. Es wurde angenommen, dieser diene dazu, bei den Versammlungen der Gemeindevertreter im I. Stock nicht die Haupttreppe im Inneren benützen zu müssen. Die Räume im Erdgeschoss waren ja der Schützengesellschaft vorbehalten.
+
Früher wurde der seitliche halbrunde Erker vom Boden bis zum 1. Obergeschoss für einen Treppenturm gehalten. Es wurde angenommen, dieser diene dazu bei den Versammlungen der Gemeindevertreter im 1. Stock nicht die Haupttreppe im Inneren benützen zu müssen, da die Räume im Erdgeschoss für die [[Schützengesellschaft]] vorbehalten waren.
Mit diesem Irrtum räumte schon Heinrich Habel in seinem Denkmalbuch von 1994 auf, als er zum Haus Schießplatz 5 ausführte: „An der linken Giebelseite halbrunder Bodenerker, 1829/30. Das seitliche Halbrondell (früher irrtümlich für einen Treppenturm gehalten) diente als Abtritt.“
+
 
Die Bauakte weist dies nach. Dazu war sogar im Plan (bei einer früheren Nachschau) mit Bleistift vermerkt, dass es dort für einen Aufgang viel zu eng gewesen wäre. Also war unten und oben nur Platz für einen Abtritt, wie früher der Abort hieß. [Recherche Peter Frank]
+
Mit diesem Irrtum räumte [[Heinrich Habel]] in seinem Buch [[Denkmäler in Bayern - Stadt Fürth (Buch)|Denkmäler in Bayern - Stadt Fürth]] von [[1994]] auf, als er zum Haus Schießplatz 5 ausführte: „''An der linken Giebelseite halbrunder Bodenerker, 1829/30. Das seitliche Halbrondell (früher irrtümlich für einen Treppenturm gehalten) diente als Abtritt.''
 +
 
 +
Die Bauakte weist dies nach. Dazu war bei einer Bauschau mit Bleistift vermerkt, dass es dort für einen Aufgang viel zu eng gewesen wäre. Also war unten und oben nur Platz für einen Abtritt, wie früher der Abort hieß.<ref>Stadtarchiv Fürth, Bauakte Schießlatz 5</ref>
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==

Version vom 26. März 2023, 21:21 Uhr

Schießplatz 5.JPG
Schießplatz 5, Ostseite mit Aborten. 2016
Die Karte wird geladen …

Freistehender, zweigeschossiger und traufseitiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, Gurtgesims halbbrundem Bodenerker an der westlichen Giebelseite, klassizistisch, wohl von Friedrich Müller, 1829/30; Teil des Ensembles Altstadt.

Das Gebäude ist auch bekannt als das "Alte Schießhaus".

Zur Nutzung als Gemeindehaus

Ein vorheriges Gebäude von 1722 wurde 1829 abgerissen und neu errichtet. 1870 verkaufte die Stadt das Gebäude, das anschließend unterschiedliche Nutzungen erfuhr.

Im Fürther Anzeiger vom 16. Juni 1939 erschien eine Abhandlung von H. J. Dennemarck über das Gebäude Schießplatz 5: An der Südseite, der eigentlichen Giebelseite, falle ein eigenartiger Ausbau auf, der in Form eines halbrund hervortretenden Treppenturmes erscheint. Mit seiner stumpfen Bedachung und den wulstartigen Profilen gehört er einer ganz anderen Entstehungszeit an. Wir stoßen auf ungeklärte geschichtliche Tatsachen. Vermutlich handelte es sich bei den wulstartigen Profilen nicht um Treppenhäuser, sondern um Toilettenanlagen.[1] Nach archivalischer Festlegung stand an dieser Stelle das älteste Rathaus. Nach historischen Überlieferungen wurde dieses Gebäude 1686 (oder nach anderer Angabe 1722) errichtet.

Es fanden in ihm im Obergeschoss die Bürgermeistersitzungen statt, da ein eigentliches Rathaus an der Königstraße noch nicht stand. Außerdem wurden dort gemeindliche Utensilien aufbewahrt; diente somit der Verteilung des öffentlichen Almosens. Bekanntlich wurde ein Rathaus später nach Erhalt der Stadt-Eigenschaft ab 1818 projektiert an Stelle des ehemaligen Brandenburger Hofes und am alten Bezirksamt (ehemaliges Realschulgebäude) um die Zeit von 1825. Letzteres kam dort aber nicht zustande. Eine Tafel am Gartentor, auf der beschrieben wird das es sich bei dem Gebäude um "Das älteste Fürther Rathaus" beruht, wurde von den Hauseigentümern angebracht und beruht aber auf einem Irrtum. Versammlungen der Gemeindevertreter machen ein Gebäude nicht automatisch zu einem "Rathaus". Ein Rathaus ist ein Zeichen der Selbständigkeit einer Stadt, ein Ort, an dem die Bürger ihre Anliegen vorbringen können und gleichzeitig meist auch Sitz der Stadtverwaltung. Diese Funktion hatte das Gebäude allerdings nicht. Die ab 1818 selbständigen Bürger erbauten ihr Rathaus mit den Ämtern und einem Ratssaal im obersten Geschoss erst 1840-50 an der Königstraße/Brandenburger Straße. Die Verwaltung konnte den nördlichen Trakt für Parteiverkehrsämter 1844 beziehen.

Zum seitlichen Halbrondell

Früher wurde der seitliche halbrunde Erker vom Boden bis zum 1. Obergeschoss für einen Treppenturm gehalten. Es wurde angenommen, dieser diene dazu bei den Versammlungen der Gemeindevertreter im 1. Stock nicht die Haupttreppe im Inneren benützen zu müssen, da die Räume im Erdgeschoss für die Schützengesellschaft vorbehalten waren.

Mit diesem Irrtum räumte Heinrich Habel in seinem Buch Denkmäler in Bayern - Stadt Fürth von 1994 auf, als er zum Haus Schießplatz 5 ausführte: „An der linken Giebelseite halbrunder Bodenerker, 1829/30. Das seitliche Halbrondell (früher irrtümlich für einen Treppenturm gehalten) diente als Abtritt.

Die Bauakte weist dies nach. Dazu war bei einer Bauschau mit Bleistift vermerkt, dass es dort für einen Aufgang viel zu eng gewesen wäre. Also war unten und oben nur Platz für einen Abtritt, wie früher der Abort hieß.[2]

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Recherche Peter Frank mit Einsicht der Pläne in der Bauakte des Baureferates der Stadt Fürth
  2. Stadtarchiv Fürth, Bauakte Schießlatz 5

Bilder