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immer eter festen Überzeugung, daß ein Großteil der Wettbewerbsergebnisse durchaus die Notwendigkeit und Berechtigung ihrer Haltung zum „Problemfall Sahlmann-Villa" unterstreichen wurde. M it großer Genugtuung und Freude stellt sie nun diese Bestäti­ gung ihres Anliegens fest! Von der Jury und seitens des Stadtbauamts w ird m it merkwürdiger Logik die „entstellende eingeschossige Ladenumbauung" als zusätzliche Begründung für den Abbruch des Anwesens angeführt. Dies muß als völlig absurd zurückgewiesen werden; denn letztlich recht­ fertigt eine begangene Bausünde schließlich nicht jede weitere, wie sie derzeit droht. Als vor einiger Zeit in Nürnberg das Polizeipräsidium rings um die spätklassizistische Elisabethkirche herum erweitert werden sollte, wäre es niemand eingefallen, aus rein wirtschaftlichen und vorgeblich architektur­ ästhetischen Aspekten (wegen vermeintlich s tili­ stischer Diskrepanz} die vorhandene Kirche abzu bre­ chen (obwohl sie die Stil- und Dimensionsvielfalt in der dortigen Situation um ein weiteres Element ver­ mehrt). Mag auch der Vergleich zwischen Elisabeth­ kirche in Nürnberg und Sahlmann-Villa in Fürth erheb­ lich hinken: vergleichbare Parallelen gibt es durchaus, zumindest auf der architekturhistorischen Ebene! Der Bildhauer Auguste Rodin h a tu m 1 9 1 0 festgestellt: „Eine Kunst, die Leben in sich hat, restauriert die Werke der Vergangenheit nicht, sondern setzt sie fo rt". Sollte die Sahlmann-Villa, wie derzeit vorge­ sehen, durch einen restaurativen, „a u f alt getrimm­ te n" Sandstein platte n-Neubau ersetzt werden, dann wird sich — wie leider allzu o ft in jüngster Zeit — fo l­ gendes erneut herausstellen: unter dem Deckmantel „Denkmalpflege" w ird eine historisierende Architek­ tu r „inszeniert", getragen von der falschen Vorstel­ lung, daß jedes Kunstwerk (auch bei der SahlmannVilla handelt es sich in ihrem zwar einfachen, aber stilreinen Klassizismus um ein solches Kunstwerk) per Reproduktion austauschbar sei oder daß eine einmal bestehende historische Leistung durch restaurative Im itation ersetzt werden könne. Stattdessen g ilt es zu unterscheiden zwischen sinnvoller Erhaltung alter Substanz unter Ergänzung durch eigenständige, be­ wußt „m oderne" Architektur und zwischen einer gewaltsam nostalgischen Restauration um jeden Preis. Deshalb regt die Bürgervereinigung an, die Dresdner Bank AG möge (wegen der städtebaulichen Bedeut­ samkeit der dortigen Situation) einen ArchitektenWettbewerb durchführen m it der Maßgabe, Lösungs­ vorschläge für eine sinnvolle Verbindung von alter und neuer Architektur (Sahlmann-Villa plus Neubau) zu erstellen (siehe auch das Schreiben der Bürger­ vereinigung vom 21.2.19801). Unsere dringende Bitte appelliert vor allem an das Verständnis und Einfüh­ lungsvermögen der örtlichen Bankvertreter, zum ande­ ren auch an das des Frankfurter Vorstandsgremiums. Hier wäre eine beispielhafte Gelegenheit, sowohl hi­ storisches Bewußtsein, als auch in enger Verbindung damit Berücksichtigung der Forderungen zeitgenössi­ scher Architektur zu beweisen! Diese Chance gerade an dieser dominanten innerstädti­ schen Stelle sieht wohl auch das städtische Baureferat: Stadtbaurat Schneider hat sich ebenfalls mehrmals in der Ö ffentlichkeit in diesem Sinne geäußert, auch er sieht in einem solchen Architekten-Wettbewerb „eine lohnende Aufgabe". In seiner A ntw ort vom 14.3.1980 auf das Schreiben der Bürgervereinigung vom 21.2.1980 weist Landes­ konservator Dr. Petzet auch im Punkt „Sahlmann­

V illa " auf den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 302 vom Jahr 1974 als den „K ernpunkt der ganzen Proble­ m atik" hin und deutet an, daß im wesentlichen die Beachtung rechtlicher Gegebenheiten die (umstrittene) Haltung des Landesamts für Denkmalpflege (BLfD) notwendig mache: als Behörde seien dem BLfD hier weitgehend die Hände gebunden. Soll man dies u.a. auch derart verstehen, daß bei Aufhebung des Be­ bauungsplans durch die Stadt Fürth sich das BLfD im Fall Sahlmann-Villa anders - „denkmalschutzbewuß­ te r" — verhalten und die Abbruchgenehmigung nicht ermöglicht haben würde? Auch läßt sich dem Schreiben Dr. Petzets entnehmen, daß er sich von weiteren Verhandlungen zwischen Dresdner Bank und Bürger Vereinigung durchaus noch konkrete Ergebnisse verspricht und im Grunde dankbar ist für ein zusätzliches Engagement in dieser heiklen Angelegenheit. 9.

Eine ähnliche Transparenz, wie sie mittlerweile im „F a ll Sahlmann-Villa" unter dem Druck der Ö ffent­ lichkeit bzw. der diversen Bürgerinitiativen erzielt wer­ den konnte, muß auch für das Anwesen Bahnhofsplatz Nr. 11 gelten. Die dortigen Gebäude (zwischen Maxstraße und verlängerter Theresienstraße) sind ebenfalls vom baldigen Abbruch bedroht!

Opfer der Modernisierungswut? Das Anwesen Bahnhofsplatz Nr. 11 Da jedoch zum Ensembleschutz der noch verbliebenen historischen Platzbebauungen in der nördlichen Hälfte auch diese Anwesen gehören, gitt für sie eine ähnliche Forderung wie für die Sahlmann-Villa. Der sukzessiven und vor allem heimlich fortschreitenden Zerstörung des Platzes muß dringend Einhalt geboten werden. 10. Die Bürgervereinigung w ird auch in der nächsten Zu­ ku nft m it wachen und kritischen Augen jede Planung und vorgesehene Veränderung am Fürther Bahnhofs­ platz beobachten und sich weitere konkrete, ggf. auch unpopuläre Schritte Vorbehalten.’