Zeichnung: Ernst Wilfert
INTELLEKTUELLE REDLICHKEIT ODER REALPOLITISCHER PRAGMATISMUS? EINSPRUCH GEGEN DEN BEVORSTEHEN DEN ABBRUCH DES „GEISMANN-BRÄUSTÜBERLS“ Im Rahmen der vorgezogenen, allgemeinen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 318, der den Bereich zwi schen Schwabacher Straße. Bäumen-, Hall- und Alexanderstraße — also das Geismann*Areal — umfaßt, hat die Bürgervereinigung beim Stadtplanungsamt Einspruch gegen den bevorstehenden Abbruch des sogenannten „G eismah n-B räustü berls“ erhoben:
J. S. Reinert Du bisd a Frangk, obber worum bichsdn dann o ff dai Audo nauf: Fahrer spricht bayerisch. Und wenzd nach Braisn kummsd dann w ilzt auswärz redn, und bisd in Minchn dann wilzd minchnerisch redn. Woß bisdn fira Zibfl? Und wenzd wuannerschd mid daint Leffl dai aingni Schbroch härsd, sogsd asuwoß ABSCHEULICHES Du schbinsd gwieß? Und wos wilzdn mid derer bairischn Besazerfona aff da in Audo, du Faderlanzverreder Frangkn semmer, hasd ghärd?
ADRESSENÄNDERUNG? Wer umzieht, möge bitte das abgedruckte Formular in Druckschrift ausfüllen, auf eine Postkarte kleben und (möglichst rechtzeitig) an die Anschrift der Bürgervereinigung senden. Sie ersparen Ihrer Altstadtvereinigung damit unnötigen organisatorischen und finanziellen Aufwand bei etwaigen Fehladressen und daraus folgenden Rücksendungen.
„Die Bürgervereinigung Altstadtviertel St. Michael fordert anläßlich der öffentlichen Auslegung des Bebauungspla nes Nr. 318 erneut den Erhalt der Anwesen Bäumenstraße 16/18/20, des sog. „Geismann-Bräustüberls" (ggf. in leicht modifizierter Form) und seine ensemblegerechte Integration in die vorgesehene Neubebauung. Zur Begründung verweist sie in diesem Zusammenhang noch einmal auf ihre bisherigen öffentlichen Stellungnah men zu diesem Problemfall (seit 1977), die in gedrängter Form im „Altstadt-Biäddla“ Nr. 10 vom Dezember 1980 letztmalig veröffentlicht worden sind, in der Anlage ist eine Kopie dieses Artikels beigefügt. Über die darin enthaltenen Nutzungsvorschläge hinaus sollte eine Verwendung des räumlich und baulich in her vorragender Weise geeigneten Objekts als städtisches oder/und privates Kunst- und Kulturzentrum erwogen werden. Die Nähe zum Theater, die vorgesehenen KfzSteil platze, die erneut mögliche Gastronomie, lassen zu dem die Nutzung als Ausstellungsräume für bildende Künstler (nahezu völlige Fehlanzeige im bisherigen kom munalen Angebot bzw. unzureichende Möglichkeiten!) und als Veranstaltungsräume für private Veranstaltungen der darstellenden Kunst (z.B. Fürther Ballettstudios, Kunstzentrum Fürth, Theaterfreunde) umso sinnvoller erscheinen. Fürth, 25.2.1981" Wenn auch zu erwarten ist, daß sich die Stadt Fürth eines Schlechteren besinnen und das originelle Objekt — höchst unflexibel — einer vermeintlichen realpoiitischen Maßnahme opfern wird, so soll man wenigstens dem Alt stadtverein nicht vorwerfen können, sich nicht bis zum letzten Augenblick seinen langjährigen Forderungen ge mäß konsequent verhalten und im Rahmen seiner Mög lichkeiten alles zur Rettung des Backsteinunikums getan zu haben. Eine derartige Haltung läßt sich zwar gemeinhin als „intel lektuelle Redlichkeit" bezeichnen; schlimm daran ist nur, daß man damit heute in vielen Fällen nicht sehr weit kommt. Aber soll man deshalb davon Abstand nehmen? Dann könnte man ja gleich „in die Politik gehen“ .. . Und das wäre dann der Anfang vom Ende einer Bürgerinitiative!
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