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her ständig als überzogen und polemisch bezeichnet oder arrogant ignoriert. Freilich kann man das tun, solange man hier nicht wohnen muß...

Allerdings: in einer Kommune, in der sich Stadtverwaltung und Stadtrat oft genug gegenseitig aufs Kreuz legen, sollte man halt nicht so vermessen sein, allzu viel zu er­ hoffen, will man nicht ständig aufs neue enttäuscht wer­ den.

Die sichtbaren Aktivitäten des »offiziellen Fürth« erreichen dagegen mühelos das soziale Engagement eines durch­ schnittlichen Versandhauskatalogs! Die wenigen, redlichrühmlichen Ausnahmen, die es glücklicherweise auch ab und zu gibt, bestätigen nur diese traurige Regel. Es ist jedenfalls aus altstadtspezifischer Perspektive schändlich, mehr oder weniger ohnmächtig mitansehen zu müssen, wie seit Jahren durch Trägheit und Gedanken­ losigkeit das St. Michaels-Viertel privaten, spekulativen Interessen geopfert wird. Leider muß man dies auch jetzt noch - trotz des kleinen Hoffnungsfunkens eines neuen Bebauungsplans - in aller Deutlichkeit feststellen. Es ist ja schließlich nicht nur das »Kneipenproblem«, das auf seine Lösung wartet. Gustavstraße 33: künftig Bistrolärm statt Brötchenduft

zustehe. Ein jahrzehntelanges Bemühen wurde mit einem einzigen Federstrich der Roten-Roben-Richter zunichte gemacht. Vom Inhalt selbst, z.B. der Umkehrung der Beweislast bei Schadensersatzforderungen gegen den Staat, die früher dem klagenden Bürger oblag, war dabei gar nicht die Rede. Der dank dieses kurzlebigen Gesetzes verbesserte Bürgerschutz gegenüber allzu oft praktizier­ ter Behördenwillkür oder auch nur gegenüber (be)amtlichem Fehlverhalten ist mit dieser ausschließlich formal­ juristischen Entscheidung von heute auf morgen wieder verschwunden. Möglicherweise auf Nimmerwiedersehen...

Denn angesichts allseitig leerer Stadt- und Staatskassen sich große Hoffnungen zu machen auf eine baldige Wiederaufnahme dieses Gesetzes - nun etwa auf Initiativen derselben Länder, die es durch ihren forschen, recht rechtsfixierten, wenig bürgernahen Gang nach Karlsruhe zu Fall gebracht haben -, heißt wohl, zu optimistisch und blauäugig in unsere politische Welt zu blicken. Sich statt­ dessen auf den Zustand von einst einzustellen, als der Bürger im Streitfall selbst zusehen mußte, wo er und sein Recht blieben, sollte schon realistischer und praxisbe­ zogener sein. Und dies alles nur wegen eines läppischen Formfehlers und juristischer Spitzfindigkeit... Oder sollte dieser for­ male Lapsus vielleicht doch bewußt eingebaut gewesen sein?

DOKUMENTARAUSSTELLUNG ÜBER DIE BÜRGERVEREINIGUNG IN DER FÜRTHER GRUNDIG-BANK Unter dem Titel »Altstadtviertel St. Michael - Projekt einer Wiederbelebung« informiert vom 9. Dezember 1982 bis zum 10. Januar 1983 eine Ausstellung in der GrundigBank Fürth, Ludwig-Quellen-Straße 20, über die Bürger­ vereinigung und ihre bisherige Arbeit in der Fürther Altstadt - auch ohne irgendwelchen Jubiläumsanlaß.

Eine ausführliche Fotodokumentation mehrere Problemkreise: 1.

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STAATSHAFTUNGSGESETZ - EINE KURZLEBIGE ANGELEGENHEIT Nun hat er ihn also wieder. Wer wen? Der arme, vielzitierte und ebenso gebeutelte Normalbürger den sprich­ wörtlich bekannten »Schwarzen Peter«. Nämlich den, bei einem etwaigen Clinch mit Kommune und Staat im Einzel­ fall nachzu weisen, daß nicht er, sondern der öffentlichrechtliche Kontrahent die Schuld an der individuellen Misere trägt! Also wieder das alte Leiden, daß der ohne­ hin Schwächere (ohne trickreiche Rechtsabteilung oder hochdotierten Syndikus) nun auch wieder der Dumme bleibt, der er zuvor bereits war! Das erst zum Januar dieses Jahres in Kraft getretene Staatshaftungsgesetz, das dem Bürger bei Fehlentschei­ dungen von Behörden und einzelnen Beamten die Durch­ setzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern sollte, ist bekanntlich vor einigen Wochen vom Bundes­ verfassungsgericht in Karlsruhe wieder aufgehoben wor­ den - wegen eines Formfehlers. Man hatte ihm entspre­ chend einer Normenkontrollklage der föderalismus­ fanatischen Länder Bayern, Baden-Württemberg, Rhein­ land-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Verfassungswidrigkeit bescheinigt und es somit für nich­ tig erklärt.

Der Bundestag, der das Gesetz beschlossen hatte, habe nach Auffassung der obersten Verfassungshüter keine Kompetenz, die stattdessen den einzelnenßundesländern

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umfaßt

dabei

Das Altstadtviertel St. Michael: Überblick und Schwer­ punkte Die Altstadt ist besser als ihr Ruf: Aspekte und Charakteristika Das Sanierungsgebiet »Gänsberg«: negative Auswir­ kungen als Anlaß für die Gründung der Bürger­ vereinigung 1974 Projekte der Bürgervereinigung zur Wiederbelebung der Altstadt und zur Verbesserung des Wohnwerts Private Sanierung und Modernisierung mit Unterstüt­ zung der Bürgervereinigung - zwei Beispiele für viele Initiativen und Veranstaltungen zur Problemdar­ stellung und Bewußtseinsbildung Aktuelle Probleme Altstadtübergreifende Aktivitäten (ein paar Beispiele)

Eine Dia-Video-Schau (etwa 20 Minuten) mit dem Titel »Altstadtviertel St. Michael - Perpektiven zur historischen Fürther Altstadt und ihrer Wiederbelebung durch die Bürgervereinigung« bietet dem Besucher zusätzliche Hinweise und Einblicke und bemüht sich, sein Problem­ bewußtsein für die aktuellen Notwendigkeiten zu stärken. Dabei werden sowohl die vielfältigen Möglichkeiten einer Bürgerinitiative, als natürlich auch ihre Grenzen aufgezeigt.

Außerdem soll konkretes Anschauungsmaterial (Modelle. Objekte, Pläne. Plakate etc.) in die Altstadt-Alltagspraxis einer Bürgerinitiative einführen. Unmittelbar parallel zur dritten Fürther Altstadtweihnacht hat damit die Bürgervereinigung eine weitere Möglichkeit zur öffentlichen Selbstdarstellung. Daß ihr die GrundigBank Fürth, allen voran Abteilungs-Direktor Winfried Kolibius. dazu die Gelegenheit bietet, dafür bedankt sich die Altstadt Vereinigung recht herzlich. Ein weiterer Mitar­ beiter der Grundig AG, Diplom-Kaufmann Erhard Heyde, hat dabei auch »kräftig mitgemischt«. Ihm gilt gleicher­ maßen Dank dafür. Aitstadt-Bläddla 14/82

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