Die Altstadt kurz belichtet Neue Bedürfnisanstalt eröffnet
Wir wissen ja, daß allen Politikern und sonstigen großen Tieren unser jüngstes Aushängeschild vorgeführt wird, wenn sie Fürth aus offiziellen oder inoffiziellen Anlässen besuchen. Gemeint ist die »neue« Fürther Altstadt mit all ihren Sehenswürdigkeiten. Eine Sehenswürdigkeit im negativen Sinn ist hier abgebildet: der Aufgang zur Geleitsgasse 13 und gleichzeitig Tor zur neuen Altstadt. Auch wenn dieser Aufgang nicht gerade ein architektonischer Kunstgenuß ist, so ist das noch lange kein Grund, ihn als öffentliche Bedürfnisanstalt umzufunktionieren. Aber es gibt doch eine Unzahl von Pigbears (zu deutsch: Sau baren), die der Meinung sind, dies doch tun zu müssen. Das Ergebnis stinkt zum Himmel, sehr zum Leidwesen derer, die diesen Treppenaufgang gerne benutzen, um Umwege zu vermei den.
Was sich dort des nachts abspielt, bekommen die An wohner am Tage zu spüren, wenn sie aus ihrem Fenster schauen, um frische Luft zu schnuppern. Um die gute Sandlerstube reinzuhalten, schütten mämlich diese Typen alles, was der Körper so im Laufe der Nacht von sich gibt, aus Eimern in den Innenhof.
Ist es schon eine Zumutung für die Anwohner, wenn zugemauerte Häuser und abgebrannte Schuppen die Straße links und rechts zieren, so stellt dieser Zustand den absoluten Gipfel an Rücksichtslosigkeit dar. Dem Eigen tümer wäre zu empfehlen, wenn ihm die notwendigen Mittel oder auch der Wille fehlt, das Anwesen im Interesse der Anwohner zu veräußern, um auch endlich hier die Vor aussetzungen für ein menschenwürdiges Wohnumfeld zu schaffen.
Also Endergebnis: Wer mit Freunden und Bekannten ein mal eine kleine Führung von der Königstraße zur neuen Altstadt machen will, sollte nach Möglichkeit diesen Aufgang meiden. H.N.
Wie war das noch, die Sache mit dem Eigentum?
Seit nahezu 10 Jahren ärgern sich die Anwohner rund um das Anwesen Königstraße 15 grün und blau! Der Grund ist eigentlich verständlich. Das Haus ist völlig unbewohnt, Tauben bevölkern den Dachboden mit all ihren unange nehmen Begleiterscheinungen, zerbrochene und blinde Fensterscheiben glotzen den Betrachter an. der Putz bröckelt von der Hauswand, und um den Dreck an den Schaufensterscheiben zu verdecken, werden diese als Plakatierfläche benutzt. Der Eigentümer des Anwesens, der selbstverständlich nicht in der Altstadt wohnt, kennt weder eine Reinigungspflicht, noch im Winter eine Räumund Streupflicht. Das alles machen ja die dummen Nach barn, genauso, wie sie das vergammelte Gebäude er tragen müssen. Ein Blick in das Grundgesetz, das immer so sehr strapa ziert wird, wenn es um die Rechte der Bürger geht, wäre hier eigentlich seitens des Hauseigentümers einmal ange bracht! Dort steht nämlich unter Artikel 14 Abs. 2 der für viele nicht angenehme Satz: Eigentum verpflichtet!
Übrigens, den Gesetzestext gibt es in allen Fürther Buch handlungen. Es stinkt zum Himmel und uns klingerts in den Ohren...
Geht man nachts durch die Wilhelm-Löhe-Straße, dann fühlt man sich in einen schlechten Krimi versetzt. Dunkle Gestalten, mit Gegenständen in den Händen, huschen dem Anwesen Wilhelm-Löhe-Straße 7 entgegen, das ein Antiquitätenhändler aus Nürnberg vor einigen Jahren mit dem Vorsatz gekauft hat, diesem wieder neuen Glanz zu verleihen. So jedenfalls hatte er es gesagt. Inzwischen avancierte dieses Anwesen zur Sandlerhoch burg. Die dunklen Gestalten entpuppen sich nämlich bei näherem Hinsehen als Sandler, die mit ihren in Flaschen verpackten flüssigen Mahlzeiten unterm Arm ihrem Nachtquartier entgegenstreben, das vom Hauseigentümer zwar unfreiwillig, aber doch mit eigenem Verschulden zur Verfügung gestellt wird.
Altstadt-Btäddla 17/84 5