Bauherr, kommst Du nach Fürth, so laß alle Hoffnungen fahren! Das ist nun gewiß eine übertriebene Aussage, aber hin und wieder ist man ge neigt, dafür den Wahrheitsbeweis antreten zu wollen. Die Überschrift soll auch nur der »Aufreißer« für eine Geschichte sein, die auch keinen »gewöhnlichen Bau herrn- zum Helden hat, sondern einen, der als Renovierer eines denkmalgeschützten Altstadthauses mit über dimensionalen behördlichen Windmühlen zu kämpfen hatte. Es ist zwar tröstlich, daß er schließlich sozusagen mit einem blauen Auge davon gekommen ist, von einem ■■happy end« kann man aber deswegen noch lange nicht sprechen.
Wer vom ehemaligen Geleitshaus in Richtung Osten über den Marktplatz blickt, sieht an dessen Ende an der Einmunduno der Gustavstraße die Giebeifasse eines statt lichen Bürgerhauses, dessen barocke Erscheinung sich inzwischen wieder in renoviertem Glanze präsentiert. Der nunmehrige Eigentümer ist zwar Unternehmer, was bei manchem, der sich als kritisch engagiert bezeichnet, bereits einen Abschlag an Sympathien bedeutet. Aber sei en wir doch einmal ehrlich: So viele Bauherren, die pri vatim und mit hochgekrempeften Ärmeln ihre »Hütt’n« selbst renovieren, kann es garnicht geben, um unsere Altstadt wieder auf Vordermann zu bringen. Und nicht jeder gewerbliche Renovierer ist gleichzeitig auch ein Profitgeier! - das aber nur nebenbei. Drum schauen wir. wie die Geschichte weitergeht! Unser Erwerber also, wohl wissend, daß denkmalschüt zerische Probleme auf ihn zukommen würden, konsultier te Denkmalschutz und Bauamt. Das geschah noch vor Einreichung der Pläne! Das Ergebnis dieser Besprechung vor Ort war eine vom Fachmann gefertigte Skizze über das Aussehen der Sprossenfenster und die Aussage, im Innern des Hauses dürfe außer einer sogenannten »Ent kernung« alles gemacht werden, was zur Renovierung erforderlich sei! Wichtig sei vor allem die Fassade, die allerdings nur mit Wasser gereinigt werden dürfe’ Der Bauherr war s zufrieden und bestellte Fenster entspre chend dem skizzierten Vorschlag. Optisch entschied er sich für dunkel lasiertes Naturholz. Kosten insgesamt 46.000 DM. Als die Pläne dann eingereicht wurden, folgte der erste Schock: Der Denkmalschutz wollte nun auch die farbliche Gestaltung beeinflussen - die Fenster mußten daraufhin lackiert werden (Mehrkosten 7.000 DM). Dann folgte der »Fassadenkrimi«: Das vertraute -Fürther Grau hinterließ nämlich bei reiner Wasserverwendung häßliche Streifen auf der Fassade, die Schmutzlösung der generati onenalten »Dreckimprägnierung- war nach Feststellung der Reinigungsfirma nur durch Zusatz chemischer Mittel möglich. Daß diese zunächst ohne vorherige Information des Bauamtes geschah und die Firma ein Präparat ihrer Wahl benutzte, war gewiß nicht korrekt. Jedenfalls wurde behördlicherseits die Baueinstellung verfügt. Dagegen Widerspruch, Einschaltung von Rechtsanwälten, Klage beim Verwaltungsgericht. In dem Zusammenhang waren nämlich auch noch Wetterschenkel für die Fenster vor geschrieben worden, nur aus optischen Gründen, obwohl eine technische Notwendigkeit dafür nicht bestand. Auch sollten die alten Spunddecken und Holzbalken (Bau substanz Mitte 17. Jahrh.) mit Schwingschleifer anstatt mit Sandstrahlgerät freigelegt werden Mehrkosten allein dafür 70-80 DM pro qm; bei ca 450 qm zu reinigender Fläche also über 30.000 DM. Denkmalschützerisch war dies sicher die einzig richtige, weil schonende Maßnahme. Daß aber auch einem unternehmerisch tätigen Renovierer dadurch die Kalkulation völlig über den Haufen geworfen wird, spielt keine Rolle nach dem Motto »es ist ja nicht mein Geld«! Nach zähem Ringen und Hickhack kam es zwar schließlich zu einem Kompromiß: Für die Fassaden reinigung gab es plötzlich doch ein vom Landesamt »zugelassenes- Cherniepraparat - warum nennt man das nicht gleich zu Anfang? - und die Decken durften mit feinstem Korn »gestrahlt« werden. Dieser Kompromiß war aber mit viel Verdruß erkauft, mit Bauverzögerungen und Mehrkosten von ca. 200.000 DM. wobei durchaus dahin gestellt bleiben mag. ob diese allein durch den Denkmal schutz verursacht worden sind.
Sicher wird nicht jeder »Fall« so laufen. Aber folgende Fragen stellen sich doch. Hätte ein privater Reno vierer solange durchhalten können? Gewiß nicht, wenn seine Kalkulation eng war. Und wäre das Bauamt nicht doch gut beraten, wenn es bei Forderungen des Denkmal schutzes sich nicht hinter diesen »verstecken«, sondern auch einmal die Partei des steuerzahlenden Bürgers und geplagten Bauherren ergreifen würde? Das Amt für Denkmalschutz kann nämlich selbst nichts anordnen, sondern nur an regen! Entscheidungsbefugt ist letztlich das Bauamt. Eine allzu enge Auslegung, ein sklavisches »Sich-Verkriechen« hinter dem Denkmalschutz und seinen Wünschen führt aber schließlich dazu, daß Otto Normalverbraucher die Finger von denkmalgeschützten Gebäuden lassen muß und teuere Maßnahmen schließlich nur noch der Stadt - natürlich auf Kosten des Steuer zahlers - durchführen kann, indem er prestigeträchtige Objekte saniert: ein Stadtschiößchen, in dem dann das Landratsamt einzieht (zum Beispiel), ein historischer Pterdestall, der dem Provinzstädtchen als Kulturzentrum dient - innen natürlich »rustikal modern« renoviert. Es wäre schade um die Privatinitiative, die allein in der Lage ist, aus historischen Stadtkernen wieder Schmuckstücke zu machen. Und mit solchen privaten Renovierungsbemü hungen und Erfolgen schmückt man sich dann letztlich wieder auf kommunaler Ebene, wenn es gilt, Besucher gruppen die ach so schöne Altstadt zu zeigen.
Um wieder zu meinem Einleitungssatz zurück zu kehren: die darin enthaltene Aussage stammt nicht vom Verfasser, sondern wird von vielen Bauerfahrenen so oder anders bekräftigt. Und hier sind die Träger der politischen Willensbildung unserer Stadt aufgerufen, für einen Wandel zu sorgen! Ro. Altstadt-Bläddla 19/85 17