10 Jahre Bürgervereinigung - wir feiern Geburtstag! — und Sie sind herzlich eingeladen, mit uns zu feiern! Die Gelegenheit dazu bietet sich am 19. bis 21. Juli, wenn wir in Zusammenarbeit mit Kulturverein und Kufturring C in der Gustavstraße ein Altstadt-Straßenfest veranstalten, dessen attraktives Programm Sie auf den letzten Seiten dieses Altstadt-Bläddlas finden können.
Haben wir eigentlich einen Grund zum Feiern? Wir glau ben schon, wenn man die vor zehn Jahren gesteckten Ziele mit dem jetzt Erreichten vergleicht und vor allem be denkt, daß dem Optimismus der »Gründerzeit- auch viele skeptische Stimmen entgegen standen Mancher, dem die Anfänge nicht geläufig sind, wird vielleicht fragen, wie das -damals- war, und auch der von Anfang an Dabeige wesene wird - mehr oder weniger gerne - an den Beginn zurück denken.
Natürlich bestehen auch gewisse Hemmungen, wenn man einen Rückblick anläßlich eines Jubiläums wagt, weil ein nicht unberechtigter Stolz leicht zu selbstzufriedenem Sich-auf-die-Schulter-Klopfen führen kann. Der Autor die ser Zeilen ist allerdings unbefangen genug, weil auch er erst einige Jahre nach dem schwungvollen Anfang als -Aktiver« zur Schar der schon vorhandenen Mitglieder stieß.
Nun aber zum Kern der Sache, wie war denn der Ablauf der Ereignisse? In der Rubrik der klemgedruckten »Amt lichen Hinweise« wurde einer hoffentlich staunenden Leserschaft der »Fürther Nachrichten« vom 26.5.1975 kund und zu wissen getan, daß unter dem Aktenzeichen VR 569 der Verein "Altstadtviertel St. Michael. Burger vereinigung Fürth e.V.- in das Vereinsregister eingetragen worden ist. Rein unter juristischer Sicht war die Bürger vereinigung damit so zu sagen am Leben, weil sie als sog -juristische Person« Subjekt unserer Rechtsordnung wurde Das »rein juristische« betone ich deshalb, weil eine solche -Initiative«, als die sich dieser Verein immer verstanden wissen wollte, regelmäßig schon vorher Leben entwickelt! Die Konstituierung als »e.V.« wird ja vielfach sogar als notwendiges Übet betrachtet - notwendig z.B für die steuerliche Anerkennung. Zu den Frauen und Mannern der ersten Stunde gehörten Geschäftsleute, junge Lokalpolitiker. Architekten, Künst ler. Hausfrauen und Pädagogen - die Reihenfolge ist natürlich beliebig! Ihre Motive für den Start des Projekts waren sicher nicht unbedingt identisch und auch ihre Zielvorstellungen dürften des öfteren nicht dieselben gewesen sein. Einig aber war man sich jedenfalls in dem Entschluß, daß man etwas tun müsse, um eine weitere Verödung des Viertels zu verhindern und wieder ein urbanes Umfeld zu schaffen. Man war sich auch klar, daß man dies nicht allein der Stadt überlassen dürfe, sondern daß die Verwirklichung solcher Pläne auch die Aufgabe aller interessierter Bürger sei.
Ende 1974 war es dann endlich soweit, daß man sich an die Öffentlichkeit wagen konnte Im »total ausgebuchten Gemeindesaal von St. Michael« - so die »Fürther Nach richten« - stellte man einen Katalog von Vorschlägen zur Diskussion:
Verschönerung des Straßenbiides durch Fassadenund Blumenschmuckwettbewerbe unter städtischer Förderung; - Unterstützung der Althausbesitzer bei der Renovierung; - Biergärten, Straßencafes. Baumanpflanzung. Aufstel len von Bänken; - Öffnung des Pfarrhofs von St. Michael, nächtliche Be leuchtung der Kirche; - Kunstausstellungen. Musikwettbewerbe; - Verlegung des Wochenmarktes auf den »Grünen Markt-; - Sperrung der Gustavstraße für den Verkehr; - Herreinnahme der Kirchweih in die Altstadt: - Ranggaumarkt und Weihnachtsmarkt im MichaelsViertel: Oer mit der Altstadt vertraute Leser wird vergleichen und feststellen können, was schon alles erreicht worden ist Dabei ist der so erfolgreiche »Graffl-Markt- noch gar nicht im Katalog enthalten. -
»Santerungswüste Gänsberg«
Am Anfang aber stand zunächst das »Projekt einer Wieder belebung«, Niederschlag einer Idee, die bei engagierten Burgern gewachsen war. denen der Schock der sogen. Totalsanierung des Viertels am Gänsberg in den Gliedern steckte und die für das Michaeisviertel das gleiche Schick sal befürchten. Es ging dabei ausdrücklich um Wieder belebung und nicht allein um eine dem Denkmalschutz verpflichtete Renovierungstatigkeit
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