Grün ausgesprochen behagt, aber sollte Denkmal schutz bei Objekten „II. Klasse,, (es handelt sich ja nicht um Schloß Pommersfelden) so weit in das indi viduelle Gestaltungsrecht des Eigentümers eingrei fen, das ja schließlich meistens auch die Freude am Gestalten einschließt? Nun, jedenfalls, es ging dank des Durchhaltewiliens des Bauherren und der Inter vention „höchster Stellen“ der Stadt noch einmal gut ab und auch die ideelle Unterstützung der Bürg er Ver einigung dürfte ein wenig zu dem Kompromiß mit bei getragen haben. Sicher hat auch dietypische Kontra haltung gegenüber jeglicher Bürokratie und Be schneidung persönlicher Freiheiten, die einem Ame rikaner nun einmal mit in die Wiege gelegt ist, etwas mitgeholfen. Es hat sich jedenfalls gelohnt und wir alle, die wir die Außenseite genießen dürfen, freuen uns über den ge lungenen Abschluß! Aber auch die Renovierung des Inneren ist gelungen - viel war ja nicht mehr vorhan den und ein großer Teil der Balken mußte ausge tauscht werden. Glücklicherweise konnten die den H aupt bal ken trag end en Holzsäu I en gerettet werd en. Überrascht ist man aber vor allem vom Treppenhaus, das einen großzügigen und für Fürther Verhältnisse durchaus hoch herrschaftlichen Eindruck macht. Das hölzerne Geländer ist original erhalten. Es wurdezum Zwecke der Renovierung vollständig abgebaut. An den Wänden konnte das Fachwerk freigelegt werden - vielleicht nicht unbedingt die Originallösung, optisch und handwerklich aber auf jeden Fall sehr beeindruckend. Bemerkenswert ist auch der Keller mit seinem Sandsteingewölbe. Den Besitzer stört es jedenfalls nicht, wenn während des Frühjahrhoch wassers dort der Pegel steigt und ebenso wieder ver schwindet, ohne Spuren zu hinterlassen.
Wir sollten das finanzielle Opfer, welches der stolze Hausherr für seine „Burg“ bringen mußte, - wie er das Gebäude liebevoll nennt, - nicht zu gering achten. Allerdings fragt es sich immer wieder, ob man über haupt zu einer solchen Rettungsaktion von privater Seite raten darf. Es soll nun nicht wieder an dem im Grunde nach sicher dringend notwendigen Denk malschutz herumgemäkelt werden. Die vielfach überzogenen Anforderungen - auch bei nicht in die allererste Kategorie gehörenden Objekten - werden aber vom renovierungswilligen Bauherren nicht mehr bzw. vielfach nur als Schikane verstanden. Darauf ha ben wir leider schon des öfteren hinweisen müssen. Gewiß gibt es eine grundgesetzliche verankerte „So zialbindung“ eines jeden Eigentums! Aber es ist doch wohl auch irgendwie pervers, wenn sich auf der einen Seite kein Finger rührt, wo ein solches Denkmal ver fällt, die Bürokratie auf der anderen Seite aber erst aufwacht oder aufwachen darf, wenn endlich etwas geschieht. Und daß es diese Initiative im ganzen Altstadtviertel dennoch immer wieder gibt, macht uns glücklich, genauso wie die Tatsache, daß sich das beschriebene Gebäude wieder im alten „Glanz“ dar bietet. Nur so bleibt uns die lebendige Erinnerung an ei nen Zeugen der Vergangenheit, der ja lange Zeit als Schützen haus diente und von dem Teile vermutlich von dem ehemals dort stehenden ersten Rathaus von 1680 stammen. Die Bürgervereinigung ist froh darüber, daß sie einen Teil des Dankes mit einer klei nen Geldgabe abstatten konnte, wie sie das bei ver gleichbaren Vorhaben bereits immer gern getan hat. Ro
Nachwort und Nachwunsch des Verfassers: grüne (!) Fensterläden!
Altstadt-Bläddla 22/86
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