H. Richter: Parallel zu den vorbereitenden Unter suchungen erstellt das Stuttgarter Büro einen Rah menplan als Vorbereitung für einen eventuellen Be bauungsplan, der z.B. Vorschläge für die Verkehrs regelung und Hinterhofbegrünung umfaßt Die Bürgervereinigung wird von den weiteren Maß nahmen durch den Leiter des Stadtplanungsamtes Herrn Schöner unterrichtet. Die Untersuchungser gebnisse laufen zurZeit bei mir zusammen. BVgg: Wie sieht die weitere Terminierung aus? H . Richter: Wir hoffen, daß wir die Untersuchungen und den Rahmenplan bis Mitte 1988abschließen, und den Beschluß fassen können. Der Beschluß zum Sanierungsgebiet wird durch den Stadtrat der Stadt Fürth beschlossen und nach Zu stimmung der Regierung und Bekanntmachung im Amtsblatt rechtskräftig BVgg: Sollten bau-,bzw. sanierungswillige Anwohner schon jetzt einen Bauantrag einreichen? H. Richter: Das halte ich nicht für sinnvoll, weil der Inhalt und der Umfang des Beschlusses noch nicht feststeht. Darüber kann auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft erteilt werden. BVgg: In welcher Form kann die Zeit bis zur Be schlußfassung genutzt werden? H. Richter: Für den Fall, daß sich ein Eigentümer schon jetzt mit einer Sanierung befassen will, schlage ich folgende Vorgehensweise vor:
1 . Feststellung ob das Gebäude unter Denkmal schutz steht Nachfrage beim Bauordnungsamt der Stadt Fürth 2 .Einbeziehen eines erfahrenen Fachmanns zur Feststellung der konkreten Möglichkeiten einer Sanierung. Erstellen von Planskizzen. 3 0rtstermin mit Herrn Marano vom Landesamt für Denkmalpflege zur Abklärung der Maßnahme. (Termine vergibt das Bauordnungsamt) 4 .Erstellen einer Kostenschätzung unter Einbezie hung eventuell sich ergebender Änderungen. 5Termin bei mir im Stadtplanungsamt, Abteilung Städtebauförderung zur Abklärung der Förderwür digkeit der Baumaßnahme. ß.Konkrete Eingabeplanung, Kostenermittlung und stellen der Förderanträge (ca. ab Mitte 1988). Der Umfang ist im Einzelfall zu klären. BVgg: Herr Richter, welche Möglichkeiten von För dermitteln bestehen für den Bauwilligen? H. Richter: Folgende Fördermaßnahmen sind als Ein zelförderung oder unter gewissen Voraussetzungen auch in Kombination möglich: I.Für denkmalschützerische Mehraufwendungen: Zuschüsse vom Landesamt für Denkmalpflege vom Bezirk Mittelfranken und von der Stadt Fürth 2 Modernisierungszuschüsse nach dem Bayer. Mo dernisierungsprogramm von 1983 für Mietwohnun gen, Eigentumswohnungen und für Ein- oderZweifamilienhäuser. Gefördert werden nur Maßnahmen mit DM 10000,modernisierungsbedingter Mindest kosten als Fremdleistung pro Wohneinheit. 3 Städtebauförderungsmittel (Sanierungsmittel) zur Bezuschussung der sog. „unrentierlichen Kosten”, möglich als pauschalierter Zuschuß, oder Förde rung mit Festlegung des Höchstmietpreises über 15 Jahre.
4. Wohnungsbaufördermittel (evtl, bei umfangreichen Umbaumaßnahmen) ö.Evtl. Schallschutzfensterprogramm an bestimm ten Straßen. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf öffentliche Mittel. Für die im Einzelfall möglichen Pro gramme stehe ich oder meine Mitarbeiter zur ko stenlosen Beratung zur Verfügung. Auf jeden Fall müssen bei Inanspruchnahme öffent licher Mittel, erst die jeweiligen Genehmigungen vor liegen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Ansonsten verfällt der Anspruch. Die Eigenmittel bei Sanierungen sollten mindestens 20-25% betragen Außerdem sollten vor Inanspruch nähme von Förder mitteln, auch die Möglichkeiten von steuerfreien Ab schreibungen mit dem Steuerberater abgeklärt wer den, um den günstigeren Fall nutzen zu können. Abschließend möchte ich noch auf mehrere sonstige Finanzierungshilfen hinweisen: - Verschiedene Geldinstitute stellen bei Sanierungs maßnahmen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung -Bei Umstellung der Heizung von Öl auf Gas sind Beratung und eventuell Darlehen bei den Stadt werken möglich. (Beratung durch die Stadtwerke) - Es gibt Darlehen bei der Landesbank Bayer Hausu Grundbesitzer für zweckbestimmte, brandver hütende Maßnahmen. (Beratung durch das Stadt planungsamt Abteilung Städtebauförderung) Die Bearbeitung aller Anträge, und die Abwägung der einzelnen Fördermaßnahmen, bedarf jedoch seine Zeit. Außerdem muß zu jeder Förderung die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken zustimmen. Es empfiehlt sich also rechtzeitig vor Baubeginn die Anträge zu stellen. BVgg: Herr Richter, wir bedanken uns für dieses Ge spräch. Wir wollen den Abdruck in unserem „Altstadtbläddla“ veröffentlichen, um so den betroffe nen Anwohnern wertvolle Tips für evtl. Sanierungs maßnahmen zu geben. MH
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