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Altstadtbladdla 24/88
Wohnumfeid Gustavstraße Über das Wohnumfeld der Gustavstraße als Lebens ader des St. Michael Viertels hatten wir mit Herrn Matuschowitz und Herrn Pirkel ein sehr offenes und fruchtbares Gespräch. BVgg; Herr Matuschowitz, Sie haben die Geschichte der Verkehrsberuhigung der Gustavstraße als Amtsleiter in verschiedenen Ressorts mit erlebt. Wie beurteilen Sie die Anfänge? War der Königsplatz durchbruch nötig und wurde damals in Unwissenheit um den Ensembleschutz historische Bausubstanz über den Haufen geschoben? Stadtbaurat: Die Stadt war durch die Bebauung ge gen Norden hin abgeschottet. Der Wunsch, die Innenstadt dorthin zu öffnen bestand schon immer, da der Heiligenberg mehr und mehr zu einem unzu reichenden Notbehelf wurde. Die Stadt ist sich klar, daß in vielen Baudenkmälern Prioritäten zu setzen sind. Grundsätzlich ist es falsch, erhaltenswerte Bausubstanz abzubrechen. Zu der Sanierung des Altstadtviertels gehörte ein Einschnitt in die alte Substanz zu gestatten, um im Kern wieder ein ordentliches Wohnen und Leben möglich zu machen. BVgg: Nach Ansicht der Planungsgruppe MayerEming soll das Altstadtviertel zum Sanierungsgebiet mit absoluter Priorität gehören. Stadtbaurat: Es ist bekannt, daß in dem besagten Gebiet im Herbst definitive Untersuchungen nach städtebaulichen Richtlinien bei den Beteiligten, Mie tern und Pächtern durchgeführt wurden. Die Erkenntnisse daraus sind in die Rahmenplanung des 5,4 ha großen Gebietes geflossen. Es gibt 4 Sanierungsbereiche. Wobei drei davon absoluten Vorrang haben. Priorität Nr. 1 genießt das St. Michaels viert el zwi schen König-, Heiligenstraße, Marktplatz, Untere Fischer- und Henry-Dunant-Straße jedoch ohne Kir chenplatz. Weiter das Sanierungsgebiet Nr. 2 - König-, WilhelmLöhe-Straße, Schießanger und Rednitzstraße Sanie rungsgebiet Nr. 3 - König-, Henry-Dunant-, Mühl straße, Helmplatz, Helmstraße. Sanierungsgebiet Nr. 4 - Anger-, Heiligen-, Pegnitz straße und Schießplatz. Mit der Regierung konnte vereinbart werden, daß auch außerhalb der genehmigten Gebiete liegende dringende Sanierungen genehmigt und bezuschußt werden können. BVgg: Gibt es bereits einen Beschluß des Stadt rates, daß unser Altstadtviertel mit diesen Bereichen zum Sanierungsgebiet erklärt ist? Es geht uns um die Mittel, die aus dem Städtebauför derungsgesetz potentiellen Käufern und Sanie rungswilligen zustehen würden, um ihre Projekte bis zu 60% finanzieren zu können. Stadtbaurat: Durch den Bauausschußbeschluß vom 8.6 88 wurden diese Maßnahmen eingeleitet. In der Zeit vom 10.6. - 7.7.88 fand die Ausstellung der Rah menplanung unter Bürgerbeteiligung in der Ge schäftsstelle des Altstadtvereins statt.