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Burgervereinigung St. Michael Altstadtbladdla —

Zuschüsse im Sanierungsgebiet Der Großteil des Viertels St. Michael ist als Sanie­ rungsgebiet ausgewiesen. Neben verschiedenen Fordermöglichkeiten, die allerorts bestehen, wer­ den im Sanierungsgebtet besondere Zuschüsse für Instandsetzung und Mo­ dernisierung von Gebäu­ den gewährt. Da dies im besonderen Interesse des Vereins liegt, sind im fol­ genden die wesentlichen Möglichkeiten dargestellt.

Zuschüsse im Rah­ men der Städtebau­ förderung Im Sanierungsgebieten (bzw. im Untersuchungs­ gebiet zur Sanierung) und nur dort - können zusätzlich Zuschüsse oder Darlehen aus der Stadtebauforderung be­ antragt werden. Die Be­ willigung der Mittel rich­ tet sich nach den ange­ strebten Maßnahmen und betrifft im wesentlichen

Zur Errechnung des för­ derfähigen Betrages wer­ den in einer Vorkalkulati­ on des Sanierungsträgers eine Art Prognose er­ stellt: Zunächst werden die vermutlichen Ge­ samtkosten errechnet, danach die aus der Immo­ bilie zu erwartenden Er­ träge. Von den Erträgen werden die Bewirtschaf­ tungskosten subtrahiert, woraus sich die freie Summe zur Bedienung des Kapitaldienstes er­

sind, ergibt sich die wirk­ lich freie Summe zur Be­ dienung weiterer Kapital­ marktdarlehen. Am Schluß wird verglichen, welche Lücke zwischen der möglichen Finanzie­ rung aus dem Haus (bzw. Objekt) selbst mit Hypo­ theken, Zuschüssen und Darlehen und einem Ei­ genmittelanteil von mind. 25% auf der einen Seite und den Gesamtkosten auf der anderen Seite of­ fen bleibt. Diese Lucke

Zuschüsse für die Modernisierung von Mietwohnungen Bei Modernisierungen von mindestens 20 Jahre alten Mietwohnungen können Zuschüsse in Hohe von 36 Prozent der Kosten (auf neun Jahre verteilt) oder zinsgünsti­ ge Darlehen bewilligt werden. Grundlage sind die „Richtlinien für die Förderung der Woh­ nungsmodernisierung (BAyModR)" vom 24. April 1991. Diese Mittel werden aber nur für Mo­ dernisierungen. nicht für Instandsetzungen bereit­ gestellt. Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen erhöhen, insbesondere Maßnah­ men zur Verbesserung - des Zuschnitts der Wohnung, - der Belichtung und Be­ lüftung. - des Schallschutzes. - der Energieversorgung. - der sanitären Einrich­ tungen. - der Wärme- und Was­ serversorgung. - der Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt.

Obwohl wir die Sanierung in der Altstadt prinzipiell begrüßen, herrscht auch hier in Einzelfallen der Ungeist des Abrisses weiter; beispielsweise sollen bzw. können die hier ab­ gebildeten Häuser Königstraße 39, 41 und 43 abgebrochen werden. Das schiefe Dachlein des über 250 fahre alten Häusleins Nr. 39 prägt neben dem Goldenen Schwan (ganz links im Bild) das Straßenbild, unter dem Putz von Nr. 41 befindet sich Fachwerk. Beim Abbruch von Nr. 43 wäre die Durchfahrt unter Nr. 45 gefährdet.

Kosten, die als unrentierlich gelten. Wer sich für die Art der Berechnung interessiert, sollte den folgenden Absatz lesen, die weniger Interessier­ ten können den Absatz getrost überspringen.

gibt. Wenn von dieser freien Summe die Eigen­ kapitalverzinsung. die Verzinsung und Tilgung beispielsweise einer eventuellen Wohnungs­ bauförderung und ande­ rer Darlehen - abgezogen

wird dann Kostenerstat­ tungbetrag genannt, für den ein Zuschuß von ca. 70 % gewährt wird, was dann eine ganz erkleckli­ che Summe ausmachen kann. 15