Burgervereinigung St. Michael _ Altstadtbladdla
Ein Beispiel für die Zu schüsse für ein besonders unrentierliches Objekt; In einer mittelfränkischen Stadt wurde eins Sanie rung mit einem Kosten volumen von 580.000 veranschlagt. Die vorge schlagene Forderung be trägt nach Durchführung der Modellrechnung fast 280.000 DM. Ein anderes Beispiel für ein Objekt mit 6 Wohnungen und 2 Geschäften: Das Kosten volumen wurde auf 1,5 Millionen geschätzt, die Förderung dürfte auf grund der relativ hohen Rendite etwa zwischen 250.000 und 300.000 DM liegen. Keine Sorge, die oben dargestellten Berechnun gen muß nicht der An tragsteller durchfuhren; dies gilt auch für die fol gende Förderung im Rah men des sozialen Woh nungsbaus) Wichtig in Sanierungsge bieten ist weitenin, daß es dort für Investitionen die höchstmöglichen steuerlichen Abschrei bungen gibt: 10% jährlich über 10 Jahre.
Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Die Förderung des sozia len Wohnungsbaus ist ein gesellschaftspol tisches Programm, über dessen Effizienz die Meinungen auseinandergehen. Der Empfängerkreis hat sich seit 1994 wesentich ver größert. indem die Ein kommensgrenzen erhöht wurden (um bis zu 60%) und die Abzüge vom an rechenbaren Einkommen pauschalisiert werden, so daß die soziale Kompo nente an Bedeutung ver lor: Die zur Verfügung stehenden Mittel sind 16
auch nicht aufgestockt worden. Diese Diskussionen kön nen aber hier nicht wei ter dargestellt werden. Im folgenden werden als nur die derzeit gültigen Fördermöglichkeiten dargestellt. Die Förderung ist möglich durch öffentliche Baudar lehen und Aufwendungs zuschüsse (Erster Förde rungsweg). Aufwendungs darlehen (Zweiter Förde rungsweg) und leistungs freie Baudarlehen (Drit ter Förderungsweg). Für das Sanierungsgebiet kommt in der Hauptsache der Dritte Förderungs weg in Frage. In der Folge eine grobe Darstellung der Förderungsmöglich keiten, die detaillierten Bedingungen müssen bei den entsprechenden Stel len nachgefragt werden. Im Ersten Förderungsweg wird ein Festbetrag verge ben, der z.B. etwa 80.000 DM für eine Vier-RaumeWohnung von 70 m2 be trägt. Der Festbetrag ist dabei ein zinsloses Darle hen mit einer jährlichen Tilgung von 1%. Zusätz lich wird ein Aufwen dungszuschuß zur Miete gewährt, der die ersten drei Jahre 2 Mark/m2 be trägt und sich alle drei Jahre um 40 Pfennig redu ziert. Dadurch bezahlt der Mieter bei einer Mie te von 9,50 m2 die ersten drei Jahre nur 7,50 Mark. Der Erste Förderweg ist für den Neubau von Mietund Genossenschafts wohnungen sowie Eigen wohnungen (= Eigenheime und Eigentumswohnun gen) gedacht, kann aber unter bestimmten Vor aussetzungen (z.B. Kin derreiche) auch für den Kauf von Altbestand ge währt werden. In den Ge nuß der Förderung kommt nur. wer be stimmte Einkommens
grenzen nicht überschrei mer-Wohnungen, tet. Die Vergabebindung DM 49.500 für 2-Zimvon Mietwohnungen an mer-Wohnungen. sozial Schwache betragt DM 64.400 für 3-Zim30 Jahre. mer-Wohnungen Im Zweiten Förderungsweg DM 79.200 für 4-Zimwerden vor allem der mer-Wohnungen Neubau von Eigenwohnun Beim Umbau werden al gen gefördert, lediglich im lerdings nur 70 %, bei Programm „Junge und Modernisierungen ledig wachsende Familie" kann lich 35% der oben ge auch der Erwerb von vor nannten Summen ge handenem Wohnraum währt. Der Festbetrag (bis zu einer bestimmten wird als leistungsfreies Wohnfläche) bezuschußt Baudarlehen ausgezahlt, werden. Auch hier dür das für die Dauer der be fen bestimmte Einkom stimmungsgemäßen Bele mensgrenzen nicht über gung (Personen, die be schritten werden, aller stimmte Einkommens dings liegen die Grenzen grenzen nicht überschrei höher als beim Ersten ten) der geförderten Förderungsweg. Ehepaa Wohnungen (15 Jahre) re und Alleinerziehende zins- und tilgungsfrei ist. können das Programm Danach wird es erlassen. „Junge und wachsende Bei so geförderten Miet Familien“ beanspruchen, wohnungen darf die An wenn sie das 40. Lebens fangsmiete höchsten DM jahr nicht überschritten 9,50/m2 bis 10,50 DM/m2 haben; bei der Geburt ei betragen. nes Kindes wird hier ein Erwähnenswert ist noch weiteres Darlehen von das Darlehensprogramm 105 Mark monatlich ge „Junge Ehepaare", hier währt. Das Aufwen wird der Neubau und dungsdarlehen liegt je Ersterwerb von Eigen nach Einkommen zwi wohnungen mit einem schen 9,00 und 7,20 zinsgünstigen Darlehen Mark/m2 monatlich und von insgesamt 65.000 vermindert sich jährlich DM gefordert: keiner der um 1/15. Ab dem 17. Jahr Ehepartenr darf dabei das muß das Darlehen zu 40. Lebensjahr über rückgezahlt werden, die schritten haben, die Ehe Verzinsung beträgt bis zu darf nicht alter als 5 Jahre 6%, die Tilgung 2% zuzug sein. lich ersparter Zinsen. Auch für den Dritten Fo- Weitere Informationen: derungsweg gelten be - ESW, Do. 13-18 Uhr stimmte Einkommens Waagplatz 2 grenzen, die Grenzen lie Tel. 74 75 91 gen um 30 % höher als - Stadt Furth: beim Ersten Förderungs Tel. 9 74 26 64 oder weg. Gefordert wird der 9 74 26 62 Neubau von Miet- und Ei genwohnungen und unter bestimmten Bedingungen der Um- und Ausbau Zuwendungen im oder die Modernisierung Rahmen des Denk von bestehenden Woh malschutzes nungen. Im Normalfall sind für den Neubau fol Bei der Renvoierung bzw. gende Foderungen als Sanierung von Baudenk Festbeträge vorgesehen: mälern (Einzelgebäude DM 34.700 fur I-Zim und Ensembles) besteht