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Burgervereinigung St. Michael _ Altstadtbladdla

Ein Beispiel für die Zu­ schüsse für ein besonders unrentierliches Objekt; In einer mittelfränkischen Stadt wurde eins Sanie­ rung mit einem Kosten­ volumen von 580.000 veranschlagt. Die vorge­ schlagene Forderung be­ trägt nach Durchführung der Modellrechnung fast 280.000 DM. Ein anderes Beispiel für ein Objekt mit 6 Wohnungen und 2 Geschäften: Das Kosten­ volumen wurde auf 1,5 Millionen geschätzt, die Förderung dürfte auf­ grund der relativ hohen Rendite etwa zwischen 250.000 und 300.000 DM liegen. Keine Sorge, die oben dargestellten Berechnun­ gen muß nicht der An­ tragsteller durchfuhren; dies gilt auch für die fol­ gende Förderung im Rah­ men des sozialen Woh­ nungsbaus) Wichtig in Sanierungsge­ bieten ist weitenin, daß es dort für Investitionen die höchstmöglichen steuerlichen Abschrei­ bungen gibt: 10% jährlich über 10 Jahre.

Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Die Förderung des sozia­ len Wohnungsbaus ist ein gesellschaftspol tisches Programm, über dessen Effizienz die Meinungen auseinandergehen. Der Empfängerkreis hat sich seit 1994 wesentich ver­ größert. indem die Ein­ kommensgrenzen erhöht wurden (um bis zu 60%) und die Abzüge vom an­ rechenbaren Einkommen pauschalisiert werden, so daß die soziale Kompo­ nente an Bedeutung ver­ lor: Die zur Verfügung stehenden Mittel sind 16

auch nicht aufgestockt worden. Diese Diskussionen kön­ nen aber hier nicht wei­ ter dargestellt werden. Im folgenden werden als nur die derzeit gültigen Fördermöglichkeiten dargestellt. Die Förderung ist möglich durch öffentliche Baudar­ lehen und Aufwendungs­ zuschüsse (Erster Förde­ rungsweg). Aufwendungs ­ darlehen (Zweiter Förde­ rungsweg) und leistungs­ freie Baudarlehen (Drit­ ter Förderungsweg). Für das Sanierungsgebiet kommt in der Hauptsache der Dritte Förderungs­ weg in Frage. In der Folge eine grobe Darstellung der Förderungsmöglich­ keiten, die detaillierten Bedingungen müssen bei den entsprechenden Stel­ len nachgefragt werden. Im Ersten Förderungsweg wird ein Festbetrag verge­ ben, der z.B. etwa 80.000 DM für eine Vier-RaumeWohnung von 70 m2 be­ trägt. Der Festbetrag ist dabei ein zinsloses Darle­ hen mit einer jährlichen Tilgung von 1%. Zusätz­ lich wird ein Aufwen­ dungszuschuß zur Miete gewährt, der die ersten drei Jahre 2 Mark/m2 be­ trägt und sich alle drei Jahre um 40 Pfennig redu­ ziert. Dadurch bezahlt der Mieter bei einer Mie­ te von 9,50 m2 die ersten drei Jahre nur 7,50 Mark. Der Erste Förderweg ist für den Neubau von Mietund Genossenschafts­ wohnungen sowie Eigen­ wohnungen (= Eigenheime und Eigentumswohnun­ gen) gedacht, kann aber unter bestimmten Vor­ aussetzungen (z.B. Kin­ derreiche) auch für den Kauf von Altbestand ge­ währt werden. In den Ge­ nuß der Förderung kommt nur. wer be­ stimmte Einkommens ­

grenzen nicht überschrei­ mer-Wohnungen, tet. Die Vergabebindung DM 49.500 für 2-Zimvon Mietwohnungen an mer-Wohnungen. sozial Schwache betragt DM 64.400 für 3-Zim30 Jahre. mer-Wohnungen Im Zweiten Förderungsweg DM 79.200 für 4-Zimwerden vor allem der mer-Wohnungen Neubau von Eigenwohnun­ Beim Umbau werden al­ gen gefördert, lediglich im lerdings nur 70 %, bei Programm „Junge und Modernisierungen ledig­ wachsende Familie" kann lich 35% der oben ge­ auch der Erwerb von vor­ nannten Summen ge­ handenem Wohnraum währt. Der Festbetrag (bis zu einer bestimmten wird als leistungsfreies Wohnfläche) bezuschußt Baudarlehen ausgezahlt, werden. Auch hier dür­ das für die Dauer der be­ fen bestimmte Einkom­ stimmungsgemäßen Bele­ mensgrenzen nicht über­ gung (Personen, die be­ schritten werden, aller­ stimmte Einkommens­ dings liegen die Grenzen grenzen nicht überschrei­ höher als beim Ersten ten) der geförderten Förderungsweg. Ehepaa­ Wohnungen (15 Jahre) re und Alleinerziehende zins- und tilgungsfrei ist. können das Programm Danach wird es erlassen. „Junge und wachsende Bei so geförderten Miet­ Familien“ beanspruchen, wohnungen darf die An­ wenn sie das 40. Lebens­ fangsmiete höchsten DM jahr nicht überschritten 9,50/m2 bis 10,50 DM/m2 haben; bei der Geburt ei­ betragen. nes Kindes wird hier ein Erwähnenswert ist noch weiteres Darlehen von das Darlehensprogramm 105 Mark monatlich ge­ „Junge Ehepaare", hier währt. Das Aufwen­ wird der Neubau und dungsdarlehen liegt je Ersterwerb von Eigen­ nach Einkommen zwi­ wohnungen mit einem schen 9,00 und 7,20 zinsgünstigen Darlehen Mark/m2 monatlich und von insgesamt 65.000 vermindert sich jährlich DM gefordert: keiner der um 1/15. Ab dem 17. Jahr Ehepartenr darf dabei das muß das Darlehen zu­ 40. Lebensjahr über­ rückgezahlt werden, die schritten haben, die Ehe Verzinsung beträgt bis zu darf nicht alter als 5 Jahre 6%, die Tilgung 2% zuzug­ sein. lich ersparter Zinsen. Auch für den Dritten Fo- Weitere Informationen: derungsweg gelten be­ - ESW, Do. 13-18 Uhr stimmte Einkommens­ Waagplatz 2 grenzen, die Grenzen lie­ Tel. 74 75 91 gen um 30 % höher als - Stadt Furth: beim Ersten Förderungs­ Tel. 9 74 26 64 oder weg. Gefordert wird der 9 74 26 62 Neubau von Miet- und Ei­ genwohnungen und unter bestimmten Bedingungen der Um- und Ausbau Zuwendungen im oder die Modernisierung Rahmen des Denk­ von bestehenden Woh­ malschutzes nungen. Im Normalfall sind für den Neubau fol­ Bei der Renvoierung bzw. gende Foderungen als Sanierung von Baudenk­ Festbeträge vorgesehen: mälern (Einzelgebäude DM 34.700 fur I-Zim­ und Ensembles) besteht