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Bürgervereinigung St. Michael _ Altstadtbläddla
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
völlig unabhängig von der Frage des Nachtfahrverbotes - hierzu werden wir uns zu gegebener Zeit äußern - machen wir hiermit einige Vorschläge zur weiteren Verkehrsberuhigung in der Gustavstraße. I. Die Gustavstraße wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen (Zeichen 325/326 StVO).
Begründung: Die Gustavstraße ist derzeit als verkehrsberuhigter Geschäftsbe reich (Tempo 20) ausgewiesen. Das Tempolimit hat entgegen diverser Unkenrufe durchaus positive Auswirkungen auf das Fahrverhalten gezeitigt, wie Geschwin digkeitsmessungen am 11.9.96 zeigten. Die Gustavstraße weist Merkmale auf, die eine Ausweisung zum verkehrsberuhig ten Bereich (Zeichen 325/326 StVO, sogenannte „Spielstraße“) rechtfertigen (ni veaugleicher Ausbau auf der ganzen Straßenbreite). De facto ist die Gustavstraße - trotz einer gewissen optischen Trennung zwischen der Fahrbahn und dem Geh bereich - schon jetzt ein Begegnungs- und Aufenthaltsraum mit geringem motori sierten Verkehrsaufkommen, das Separationsprinzip des Verkehrs gilt hier in der Regel nicht mehr. Um undisziplinierte Fahrer an die Regeln des verkehrsberuhig ten Bereichs (Schritt-Tempo, Gleichberechtigung von Fußgängern, Radfahrern und motorisiertem Verkehr) heranzuführen, schlagen wir eine vorsichtige Möblie rung und fahrdynamische Elemente (vgl. Vorschlag Nr. 2) vor.
2. Der Eingangsbereich der Gustavstraße wird mit einer Teilaufpflasterung (Kreissegmentschwelle entsprechend EAE 85/95) versehen. Begründung: Teilaufpflasterungen sind rechtlich und Verkehrs technisch entspre chend der verbindlichen „Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen EAE 85/95“ zulässig. Ein vieldiskutiertes Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.05.1991 (NJW 1991, 2824-26) hat zwar zu gewissen Irritationen bzgl. der Haftungspflicht bei Beschädigungen an Fahrzeugen geringer Bodenfreiheit geführt; dies trifft aber hier nicht zu, da das Urteil ausdrücklich nur Aussagen zur Ver hältnismäßigkeit von drei hintereinander angebrachten Bodenschwellen in einem nicht verkehrsberuhigten Bereich macht. Bei einem Ausbau im verkehrsberuhig ten Bereich entsprechend den verbindlichen Vorgaben der EAE 85/96 sind Haf tungsprobleme sicherlich ausgeschlossen.
Abgesehen von diesen Vorschlägen ist es an der Zeit, Konzepte zur Verkehrs regelung in der Altstadt - vor allem am Marktplatz - nach der Fertigstellung der U-Bahn in diesem Bereich vorzulegen. Vielleicht wäre zur Lösung diverser Abstimmungsprobleme auch eine Pro jektgruppe aus Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Stadtplanungsamtes, des Stadtrates und des Altstadtvereins hilfreich.
Wir hoffen, daß unsere Vorschläge und Stellungnahmen nicht wieder irgendwo im Direktorium zeitweilig oder ganz verlorengehen, sondern den entsprechenden Verwaltungsstellen und dem Stadtrat bzw. den zuständigen Ausschüssen vorge legt werden.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Alexander Mayer
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