Altstadtverein Fürth
Historische Ansiedlungsmerkmale in Fürth aus dem Schenkungsakt von 1007 von Thomas Werner Ausgangspunkt einer Kurzanalyse der Hirth eigenen Ansiedlungsmerkmale aus der Schenkungsurkunde Heinrichs II vom 1. Nov. 1007 ist die Betrachtung einiger im Text enthaltenen Formulierungen, die Aufschluss über einen Besicdlungsanlass auf dem Geländesporn zwischen dem Zusammenfluss von Pegnitz und Rednitz zulassen. Dafür muss aber auf die Urkunden des gesamten Schenkungsaktes zurüekgegriffen werden. Danach werden einige Überlegungen zum Martinspatrozinium zusam mengestellt, um den Rahmen des Themas abzurunden. Grundlage der Urkundentexte ist die wissenschaftliche Ausgabe, die in den Monumenta Gennaniae Historica zur Verfügung steht.
Die „proprietas“-Schenkungen
Die Urkunde über die Schenkung Fürths an Bamberg beginnt nach einer Reihe üblicher Einleitungsphrasen mit der Feststellung Heinrichs, dass sich das Schenkungsgut ..nostrae quendam pro prietatis locum", in seinem Eigenbesitz befindet. Da Heinrich zu diesem Zeit punkt schon fünf Jahre König war - davor war er Herzog von Bayern - ist unbestrit ten. dass er 1007 königliches Gut ver schenkte. Hier entsteht bereits das erste Problem: Aus dieser Tatsache ist der Schluss gezogen worden, dass Krongut im Sinne fiskalischer Grundherrschaft vergeben worden sei, folglich in Fürth ein Königshof oder wenigstens eine königli che Domäne gestanden haben müsse, zumal sich das Zubehör Fürths aus den Urkunden Burggraf Konrads des Frommen von 1303, 1307 und 13)4 rekonstruieren ließ. Der Umfang der Einzclschenkung galt als außergewöhn lich groß, was nur mit Krongut erklärbar sein konnte. Nach der Formulierung kommen aber nur zwei Interpretationen in Betracht. Entweder Fürth besteht erst seit Heinrich 1002 zum König gekrönt wurde als Königsgut, oder cs stammt aus den bayerisch-herzoglichen Eigengütem, die Heinrich nebenher auch noch zu ver walten hatte. Eine dritte Möglichkeit, dass Heinrich bei der Übernahme des
Der Band heißt „Die Urkunden der Deutschen Könige und Kaiser“, 3. Bd. Die Urkunden Heinrichs 11. und Arduins, Berlin 1957, zweite unveränderte Auflage. Da sich in der Literatur immer wieder Spekulationen ausbreiten, die darauf bauen, dass in Fürth ein Königshof gestanden hat, wollen die nachfolgenden Anmerkungen darauf aufmerksam machen, welche weiteren Anhaltspunkte die Bedeutung dieses Siedlungsstandortes herausheben und wie Fürth in das mittelal terliche Bild passt, das die archäologischen Funde der Altstadt bisher gezeigt haben
Königsamtes in den Besitz Fürths gelangt sei, würde voraussetzen, dass Fürth königliches Fiskalgut war, wie es sich beispielsweise für Forchheim nachweisen lässt. Der einzige Beleg darüber wäre eine Urkunde, aus der hervorginge, dass bereits vor Heinrich deutsche oder frän kische Könige in Fürth Station gemacht oder über den Ort notariell verfügt hätten - einen solchen gibt es aber nicht. Die Relikte, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen könnten und auch schon in Erwägung gezogen wurden, sind eine Urkunde und ein Urkundenfragment von König Ludwig das Kind ausgestellt am 18. und 19.3.907 „in loco Furt dicto“. Wie sind nun diese beiden Urkunden Ludwig des Kindes in Bezug auf Fürth zu bewerten? Die Neigung des Historikers Erich von Guttenberg, Fürth als den in der Ludwigsurkunde genannten Aus stellungsort anzuerkennen, ging auf eine Anregung des damaligen Vorsitzenden des Historischen Vereins für Mittel franken Hermann Schreibmüller zurück, der aber gleichzeitig eine ausführliche, sprachkundliche Untersuchung ange mahnt hatte, die bisher nicht erfolgt ist. Die Ansichten E. v. Guttenbergs wurden 1950 von seinem Schüler H. H. Hofmann und 1953 von H. Weigel übernommen, wobei die Argumente für den Ausschluss der anderen in Frage stehenden Furt-Orte
nicht sehr überzeugend sind. Auf Unverständnis muss man beim Aus schluss von Fürth im Odenwald stoßen, liegt dieser Ort doch am Oberlauf dessel ben Flüsschens Weschnitz, an dessen Unterlauf das karolingische Hauskloster Lorsch gegründet worden war und nur wenige Kilometer davon entfernt lag. Die an der Ausstellung der zweiten Urkunde beteiligten Äbte Fuldas und Echternachs, Huoki und Reginhart, hätten in diesem Fall zum Aufenthaltsort des Königs einen annähernd gleichlangen Anreiseweg gehabt. Der Aufenthaltsgrund der anderen von Weigel genannten Großen des Reiches beim König ist unbekannt und sollte nicht zu Spekulationen herangezo gen werden. Das Besondere dieser Urkunden liegt darin, dass sie an zwei aufeinander folgenden Tagen ausgestellt worden sind, der König folglich am Aus stellungsort übernachtet haben muss mit allen Konsequenzen für die Unter bringung von Kanzlei, Hofkapelle und eventuell hochrangigen Begleitern. Der Befund scheint in Bezug auf unser Fürth so einseitig interpretiert worden zu sein, dass man vergessen hat der Frage nachzugehen, ob die Schenkung Heinrichs nicht auch auf ein Erbe aus dem Hause seines Vater oder aus einge zogenen Gütern des Schweinfurter Mark grafen zurück geführt werden kann, so
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