Altstadtverein Fürth
Einrichtungen beschenkt hat, lassen sich 187 Orte mit ihren Ortsnamen herausle sen, wobei 7 Namen noch nicht identifi ziert sind. Von den Orten tragen 179 Ortsnamen Attribute, die einen Schluss auf die innere Ordnung oder Organisationsform ihrer Ausstattung zulassen. Es handelt sich um 11 „abbatiae“ (Abteien, Kirchengut), 10 „curtes“ (Königshöfe, große Fronhöfe), 22 „praedia" (größere, zusammengehörige Besitzkomplexe), 69 „villae" (Einzelhöfe) und 67 „loca“ (allgemeine Orte, Stellen oder Plätze). Einige dieser Attribute der Schenkungs orte können mit Hilfe anderer Urkunden näher definiert werden, die zwar nicht für Bamberg ausgestellt waren aber wenigs tens eine klare Ansprache erkennen las sen, besonders dann, wenn sich heraus stellt, dass es sich bei einer allgemein gehaltenen „locus“-Schenkung eigentlich um eine „curtis“ gehandelt hat (Gerau). Die annähernd gleichgroße Anzahl von „locus“- und „vi(la“-Nennungen ist wohl darauf zurück zu führen, dass Heinrichs Kanzlei die aufgeführten Komplexe aus dem Spechtraingau und dem Teil des Radenzgaues, der nicht als Ganzes ver schenkt werden konnte, sowie einige klei nere Komplexe aus dem Nordgau pau schal mit „locus“, die großen Komplexe aus dem Rottgau und Isen-Gau mit „Vil la“ bezeichnet hat. Es besteht also ein Unterschied in der Bewertung zwischen den Gebieten nördlich und südlich der Donau. Das führt dazu, dass beide Bezeichnungen gleichwertig zu behan deln sind, wenn man den Attributen gene rell eine Bedeutung zubilligen möchte. In zwei Fällen werden die „loca“ als „in vil lis subnotatis“ aufgezeichnet und beide Attribute können weitere Pertinenzien (Zubehör) bei sich haben. Während in 4 Fällen „villa“ in Einzelurkunden von insgesamt 10 „viila“-Urkunden erscheint, trifft dies für „locus" in 22 Fällen bei zusammen 29 „Iocus“-Urkunden zu. Das heißt, dass das Verhältnis von „villa“- zu „locus“-Benennungen in ortsbezogenen Einzelurkunden ungefähr I zu 2 beträgt. Betrachtet man die Häufigkeit von beiden Attributen aller Urkunden des Schen kungsaktes, fallen 13,2 % auf„villa“ und 38,2 % auf „locus“, das Verhältnis ver schiebt sich dann auf annähernd 1 zu 3. Es fragt sich nun, wie eine derartige Bevorzugung von „locus“-Benennungen zu bewerten ist und wie sich das auf den „Iocus“-Ort Fürth auswirkl. Dazu muss man wissen, dass die nächsten in Einzelurkunden ausgewiesenen „locus“Orte mit Entfernungen zwischen 72 und 80 Kilometern Luftlinie die oberpfalzi-
schen Orte Beilngries im Süden, Machendorf im Südosten und Lintach im Osten sind, wobei der letzte Ort nicht mehr zur Erstausstattung des Bistums ge rechnet werden kann. Es liegt darum nahe, sich erst einmal mit den Schenkungsorten der mittel fränkischen Umgebung und dem benachbarten Gebiet in Oberfranken, das sich unmittelbar nordöstlich anschließt, auseinander zu setzen, weil nicht auszuschließen ist, dass die Benennung mit Zunahme der Entfernung wechselt („locus“- zu „villa“Nennungen). Die herausragende Schenkung ist hier Forchheim. Aus Forchheim kam eine „abbatia“ (Kirchengut) und ein „praedi um“ nach Bamberg. Um das Kirchengut mit seinen zugehörigen „villae“ nach Bamberg zu ordnen, musste Heinrich die 976 durch Otto 11 nach Würzburg verge bene Einrichtung, die Bischof Eberhard gegen Gaukönigshofen und Trennfeld 1017 wieder zurückgetauscht hat, bestäti gen. Als Zubehör „villas adiacentes“ wer den das der Aischmündung gegenüber liegende Eggolsheim und Erlangen (AltErlangen, links der Regnitz) im Süden genannt. Dazu kommt noch der Ort Kersbach südlich von Forchheim, der zwar als „abbatia“ geführt wird, bei dem es sich aber mit großer Wahrschein lichkeit ähnlich wie bei Eggolsheim und Erlangen um eine angegliederte „villa“ gehandelt hat. Dass dort Kirchengut vor liegt, geht aus dem Ortsnamen hervor. Der 1017 urkundlich belegte Name „Kyrsebach“ ist als ,,-bach“-Ortsname mit einem verschliffenen Appellativ, dem althochdeutschen „chirih-sahha“ = Kirchengut (wörtlich Kirchen-Sache), im Bestimmungswort zu lesen. Die zum „praedium“ Forchheim aufge führten ,,locus“-Orte orientieren sich nicht nur entlang der Regnitzlinie bis Möhrendorf, sondern auch entlang der alten Albstraße, die von Forchheim über Schnaittach, Hersbruck, Lauterhofen nach Regensburg führte. Die südöstliche Grenze dieses Komplexes muss nach der Zuordnung unmittelbar entlang einer von Südwest nach Nordost verlaufenden Linie südöstlich Oberehrenbach, Thuisbrunn, Obertrubach an der Grenze zum Nordgau gelegen haben. Interessant an der Schenkung ist, dass sie in zwei Urkunden bekräftigt wird. Zum einen wird das „praedium“, das Forchheim genannt wird, übertragen, zum anderen die Orte „loca ad Forhheim pertinentia dicta“, die als nach Forchheim gehören des Zubehör bezeichnet werden. Man gewinnt den Eindruck, dass hier zwei
einst von einander getrennte Besitz komplexe, die zum Schenkungszeitpunkt zusammengezogen waren, nach Bamberg übergeben worden sind, dass eventuell auch in Zukunft getrennt darüber ent schieden werden konnte. Angeführt wird dieser „pertinentia“-Komplex von „Vvitloifeshoua“ (Weigelshofen), ein namenkundiicher Beleg dafür, was wenigstens mit einem der angegliederten „locus"-Orte von der Kanzlei gemeint war. Bei diesem Hof hätte man ebenso gut „villa" schreiben können. Der Domänenname, Hof eines Witlolf, trägt in seinem Bestimmungswort einen ger manischen Personennamen, der sich aus den Bestandteilen „*vvitil“ und „wolf' zusammensetzt und wohl als Gründeroder Eigentümemame verstanden werden muss. Es würde zu weit führen, diese Namenszusammensetzung näher erklären zu wollen. Wenn aber zutrifft, dass mit der ersten Stelle der Aufzählung in der Urkunde auf den Meierhof des gesamten Komplexes zu schließen wäre, ähnlich einer Rangliste von Zeugen in Urkunden wie es W. Störmer vorgeschlagen hat, dann könnte der Domänenname in anderer Hinsicht verdächtig sein. Dabei spielt eine alte Tradition in der germani schen Namensvergabe eine Rolle. Immerhin ist der Namensbestandteil im Bestimmungswort des Personen namens wesensverwandt mit seiner Diminutivform im Namensteil „witilin“ der Burg „Witilinesbac“, nach der sich ca. 100 Jahre später ein Grafengeschlecht benennt, das dann die Macht in ganz Bayern übernimmt - die Wittelsbacher. Wenn man bedenkt, dass die Grafen von Scheyern bzw. die Wittelsbacher zum einen in der väterlichen Linie von den Schweinfurter Markgrafen, zum anderen mütterlicherseits aus dem Sulzbacher Grafenhaus genealogisch abzuleiten sind, ließe sich daraus der Schluss ziehen, dass Heinrich II. hier konfisziertes Gut des Schweinfurters verschenkt hat. Be zeichnender Weise steht an vierter Stelle der Auflistung der relativ junge ,,-dorf‘Ortsname „Hecilesdorf1 (Hetzelsdorf, Dorf eines Hecilo). Hecilo / (H)ezzilo ist eine zeitgleiche Koseform von Heinrich, dass der Eindruck erweckt wird, der Markgraf habe als Kind persönlich bei der Namensvergabe Pate gestanden. Diese Namensform ist auch in Etzelskirchen enthalten, ein Ort, von dem bekannt ist, dass er aus Schweinfurter Gütermasse stammt. Diese Forchheimer Schenkung hat Heinrich II. „nosti iuris“ (siehe oben) und nicht als „proprietas“-Schcnkung vorge
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