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bajuwarische Macht dahinter steckt. Es sieht so aus als sei eine Ortsgründungs­ phase nördlich der Pegnitz durch Angehörige des Adelsgeschlechts der bajuwarischen Huosi vorangebracht wor­ den, die sich im Gegensatz zu den aglilolfingischen Herzögen als besonders treu gegenüber dem neuen karolingischen Königtum unter Pippin erwiesen haben und damit zur Reichsaristokratie gerech­ net werden müssen, aufgrund ihrer Herkunft aber dem „lex Baiuvariorum“ unterstanden. Bezieht man die von H. Dannheimer for­ mulierten strategischen Absichten der Baiern mit ein, muss als logische Konsequenz in Betracht gezogen werden, dass alle strategisch wichtigen Punkte in dem von ihnen aufgesiedelten Gebiet besetzt worden sind. Und hier kommt der Name „furti“, der nichts anderes als „die Furten“ bedeutet, wieder ins Spiel. Darf man den Strategen des frühen 16. Jahrhunderts aus der Nürnberger Reichs­ stadt. die in einer Sammlung „Gclegenhait der landschaft mitsampt den furtten und helltten darinne“ alle im Umkreis lie­ genden strategischen Punkte aufgeschrie­ ben haben, Glauben schenken, waren Furten noch im 16. Jahrhundert strate­ gisch wichtige Punkte, die es im Gefahrcnfall entsprechend zu sichern galt - anscheinend auch vor dem karolingi­ schen Landesausbau. Das Martinspatrozinium

Der fränkische Einfluss im westlichen Teil des Nordgaus seit Kar) Martells Feldzügen gegen die Baiem 725 und 728 und die Entstehung des Bistums Eichstätt in den von E. v. Guttenberg aufgezeigten Grenzen um 745 geben nicht zwangsläu­ fig den Zeitansatz für die Patrozinienwahl wieder. In den Schenkungen Karlmanns und Pippins an das neugegründete Bistum Würzburg 741 werden Martinskirchen bereits verschenkt - sie müssen also schon davor bestanden haben. Anderer­ seits gibt es genug Belege dafür, dass die­ ses Patrozinium auch erst viel später ver­ geben worden ist - in ottonischer Zeit in Sachsen im 10. Jahrhundert. In diesen Fällen sind Martinskirchen keine Königs­ kirchen sondern meist Eigen kirchen des ansässigen Adels. 79) musste Bischof Atto von Freising einen Streit schlichten unter Familienangehörigen der Huosi, in dem es um die Martinskirche im „locus“Ort Auuicozeshusir = Haushausen i.d.Hallertau ging. Offensichtlich haben auch Angehörige der bajuwarischen Huosi im Laufe des 8. Jhds. eine Eigenkirche der Familie dem Heiligen

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Altstadtverein Fürth

Martin geweiht. Eine liudolfingisch-luitpoldingische Eigenkirche in Fürth wäre dann nicht auszuschiießen, wenn man die Überlegungen zur „proprietas“Schenkung Heinrichs einbezicht. Der Patron, der Heilige Martin, als Missionar und Gründer von Land­ pfarreien mit Hilfe seiner Mönche könn­ ten genauso Ursache für die Patrozinien­ wahl sein neben einer unterstellten Funktion als Königs- bzw. Eigenkirche. Hier müsste endlich einmal eine klare Trennlinie gezogen werden zwischen die­ sem bevorzugten Patrozinium des merowingischen Königshauses, das zum baju­ warischen Hochadel ein besonderes Verhältnis pflegte, und den Patrozienien der karolingischen Hausmeier, unter deren Führung die fränkischen Ver­ waltungsstrukturen in Ostfranken einge­ führt wurden. St. Martin als Patron von Händlern, Soldaten und einer ganzen Reihe von Handwerkern würde genau auf Bewohner des „furti“ zutreffen, wie cs in der Urkunde von 1007 beschrieben wur­ de. Des weiteren ist die Topographie der Fürther Martinskapelle ungeklärt. In einigen Bamberger Urkunden erscheint die Schreibform „Vurte“, „Wrthe“ o.ä. für Fürth, dass eine grundsätzlich sprachkundliche Auseinandersetzung in der topographischen Zuordnung fehlt zwischen der Aueninsel „Wöhrd“ (Standort der Martinskapelle) und dem Flussdurchgang „Furt“. Eine solche sprachkundliche Untersuchung, die bereits vor 50 Jahren von dem Ansbacher Vorsitzenden des Historischen Vereins Hermann Schreibmüller vorgeschlagen wurde, könnte Aufschluss darüber geben, ob ein Zusammenhang besteht zwischen unserer abgegangenen Martinskapelle und unserem Ortsnamen. Der einzige Hinweis, den die Heinrichsschenkung dazu bietet, ist die fast gleichwertige Auflistung der Ausstattung des Kirchengutes von Forchheim („abbatia“) und des „Iocus“-Ortes Fürth, die quantita­ tiv über der Bewertung der „curtis“-Orte steht. Ob mit dieser gleichartigen Beurteilung, die folglich Kirchengut in Fürth voraussetzen würde, auch eine Zeitgleichheit der Ausstattungsgüter und damit der Kirchengründung einhergeht, muss völlig offen bleiben. Für den Archäologen, der mit Hilfe der Keramik die ältesten Relikte der Altstadt in ottonische Zeit datieren kann, stellt sich die Frage: Wenn es ein älteres Fürth gegeben hat, wo ist es dann zu finden? Die in der Heinrichsurkunde behandelten Ansiedlungsmerkmale lassen keinen

Schluss auf einen Königshof in Fürth zu. Im Gegenteil: der Vergleich mit den Ausstattungsmerkmalen der umliegenden Schenkungsgüter aus Forchheim hat gezeigt, dass in Fürth die Verschenkung einer ehemaligen Kirchenausstattung anzunehmen ist, die in ihrer Bewertung sogar höher als die Ausstattung der „curtis“-Orte angesiedelt werden muss. Der Ortsname „furti“ weist auf ein strategi­ sches Stellenmerkmal, das im Rahmen einer bajuwarischen Landnahme noch vor dem karolingischen Landesausbau besetzt zu sein scheint und bis zu Heinrichs Schenkung unter bairischer Rechtsordnung stand, egal wie Bayern selbst zugeordnet werden muss. Ein bis­ her ungeklärtes Problem stellt das Phänomen dar, dass die ältesten bamber­ gischen Urkunden nicht auf den Flussdurchgang, die Furt, Bezug nehmen, sondern auf die Aueninsel, den Standort der Martinskapelle. Diese sprachkundli­ che Besonderheit kann als eine der zukünftigen Herausforderungen in der Erforschung unseres Ortsnamens gesehen werden.

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