I Altstadtverein Fürth
42/08
Protest
Schindelgasse Denkmalschutzskandal im Altstadtviertel St. Michael Historisches Pflaster wird asphaltiert
Die Schindelgasse, dem Fürther Bürger sicher gut be kannt als eine der letzten uns nach der „Sanierung“ der ver gangenen Jahre verbliebenen Altstadtgassen, wurde Ende März 1977 durch die Asphal tierung des bis dahin für sich charakteristischen Sandstein pflasters dem Fürther Ein heitsgrau angepasst. Dass die se Gasse, und damit auch ihr Bodenbelag, unter Denkmal schutz steht, war den dafür verantwortlichen Herren im Tiefbauamt entweder nicht be kannt oder man setzte sich ein fach darüber hinweg. Die Bürgervereinigung Alt stadtviertel St. Michael pro testierte daraufhin in zwei of fenen Briefen Adressat: Tief bauamt - gegen diese offen sichtliche Vergewaltigung des idyllischen Gäßchens, ohne jedoch, trotz einer nach wei teren sechs Wochen verschick ten Bitte um Antwort, auch nur ein Sterbenswörtchen sei tens des Amtes zu erfahren. Auch der teilweise Abdruck unserer Briefe in den „Fürther Nachrichten“ erbrachte nicht die gewünschte Resonanz, im merhin ließ sich diesem Arti kel eine Stellungnahme von Stadtbaurat Schneider entneh men, in der er wissen ließ, dass die Asphaltierung aus „Sicher heitsgründen“ wegen des „de solaten“ Zustands des Pflasters vorgenommen wurde und eine
oben Altes Pflaster unter Asphalt belag. (Repro AB11/1981)
links Heutige Ansicht (Foto: HR)
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Neupflasterung nur unter „er heblichen Kosten“ vorgenom men hätte werden können. Dann fragt man sich, welche Bedeutung hat denn die Schin delgasse, dass man sich der „Si cherheitsgründe“ so plötzlich bewusst wird, und man findet ganz schnell die Antwort, dass da offensichtlich ein Schleich weg unter der Hand sanktio niert wurde, den immer mehr Kraftfahrer benutzen, seitdem die Durchfahrt Königsplatz Brandenburger Straße für den Verkehr in Richtung Hirschen straße gesperrt wurde. Es drängt sich der Verdacht auf, die Stadt wolle hier den Teufel durch den Beelzebub austreiben, indem sie nämlich die mit Recht geführten Be schwerden der Anlieger über die vermehrte Lärmbelästi gung durch die Asphaltierung des denkmalgeschützten Sandsteinpflastern zu unter laufen versucht. Es wäre si cher ratsamer, hier einmal Nä gel mit Köpfen zu machen und das Grundübel zu beseitigen, sprich: die unmögliche Schal tung der Ampelanlage an der Rathauskreuzung. Verwun derlich zumindest ist auch die großzügige Art, in der sich die Stadt über die Bestimmun gen des Bayerischen Denkmal schutzgesetzes und darüber hinaus über ihre eigene Bauge staltungsverordnung hinweg gesetzt hat. Die gesamte Schin delgasse, somit auch der Pflas terbelag, steht unter Ensemble schutz, d.h. jede Veränderung, die in oder an ihr durchgeführt wird, muß in Einklang mit denkmalpflegerischen Grund sätzen geschehen. Schlecht vorstellbar, dass ein Hausbesitzer in der Schindel gasse, der seinen Fassadenso ckel unter Berufung auf Einen „desolaten Zustand“ über die vorgeschriebene Höhe hinaufziehen will, in den Au-