Seite:Altstadtblaeddla 042 2008.pdf/16

Aus FürthWiki

Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen.

I Altstadtverein Fürth

42/08

Protest

Schindelgasse Denkmalschutzskandal im Altstadtviertel St. Michael Historisches Pflaster wird asphaltiert

Die Schindelgasse, dem Fürther Bürger sicher gut be­ kannt als eine der letzten uns nach der „Sanierung“ der ver­ gangenen Jahre verbliebenen Altstadtgassen, wurde Ende März 1977 durch die Asphal­ tierung des bis dahin für sich charakteristischen Sandstein­ pflasters dem Fürther Ein­ heitsgrau angepasst. Dass die­ se Gasse, und damit auch ihr Bodenbelag, unter Denkmal­ schutz steht, war den dafür verantwortlichen Herren im Tiefbauamt entweder nicht be­ kannt oder man setzte sich ein­ fach darüber hinweg. Die Bürgervereinigung Alt­ stadtviertel St. Michael pro­ testierte daraufhin in zwei of­ fenen Briefen Adressat: Tief­ bauamt - gegen diese offen­ sichtliche Vergewaltigung des idyllischen Gäßchens, ohne jedoch, trotz einer nach wei­ teren sechs Wochen verschick­ ten Bitte um Antwort, auch nur ein Sterbenswörtchen sei­ tens des Amtes zu erfahren. Auch der teilweise Abdruck unserer Briefe in den „Fürther Nachrichten“ erbrachte nicht die gewünschte Resonanz, im­ merhin ließ sich diesem Arti­ kel eine Stellungnahme von Stadtbaurat Schneider entneh­ men, in der er wissen ließ, dass die Asphaltierung aus „Sicher­ heitsgründen“ wegen des „de­ solaten“ Zustands des Pflasters vorgenommen wurde und eine

oben Altes Pflaster unter Asphalt­ belag. (Repro AB11/1981)

links Heutige Ansicht (Foto: HR)

4|l

Neupflasterung nur unter „er­ heblichen Kosten“ vorgenom­ men hätte werden können. Dann fragt man sich, welche Bedeutung hat denn die Schin­ delgasse, dass man sich der „Si­ cherheitsgründe“ so plötzlich bewusst wird, und man findet ganz schnell die Antwort, dass da offensichtlich ein Schleich­ weg unter der Hand sanktio­ niert wurde, den immer mehr Kraftfahrer benutzen, seitdem die Durchfahrt Königsplatz Brandenburger Straße für den Verkehr in Richtung Hirschen­ straße gesperrt wurde. Es drängt sich der Verdacht auf, die Stadt wolle hier den Teufel durch den Beelzebub austreiben, indem sie nämlich die mit Recht geführten Be­ schwerden der Anlieger über die vermehrte Lärmbelästi­ gung durch die Asphaltierung des denkmalgeschützten Sandsteinpflastern zu unter­ laufen versucht. Es wäre si­ cher ratsamer, hier einmal Nä­ gel mit Köpfen zu machen und das Grundübel zu beseitigen, sprich: die unmögliche Schal­ tung der Ampelanlage an der Rathauskreuzung. Verwun­ derlich zumindest ist auch die großzügige Art, in der sich die Stadt über die Bestimmun­ gen des Bayerischen Denkmal­ schutzgesetzes und darüber hinaus über ihre eigene Bauge­ staltungsverordnung hinweg­ gesetzt hat. Die gesamte Schin­ delgasse, somit auch der Pflas­ terbelag, steht unter Ensemble­ schutz, d.h. jede Veränderung, die in oder an ihr durchgeführt wird, muß in Einklang mit denkmalpflegerischen Grund­ sätzen geschehen. Schlecht vorstellbar, dass ein Hausbesitzer in der Schindel­ gasse, der seinen Fassadenso­ ckel unter Berufung auf Einen „desolaten Zustand“ über die vorgeschriebene Höhe hinaufziehen will, in den Au-