Glasindustrie. Auch die städtischen Betriebe haben Leute eingestellt und ebenso die Zahl der Hausgewerbetreibenden zugenommen, wohl durch die vermehrte Arbeitszuweisung durch die städtische Geschäftsstelle für erwerbslose Frauen und Mädchen. Das Baugewerbe ist dagegen am Abflauen.280 Oktober 1. Viehmarkt im städt. Schlacht – und Viehhof.- „Von den hiesigen Wehrkraftjungen werden zurzeit für die Lazarette eingemachte Früchte, Marmelade und Fruchtsäfte gesammelt. Sie benützen dazu einen mit Eichenlaub bekränzten und mit blauweißen Tuch drapierten Wagen, auf dessen Seiten auch das rote Kreuz angebracht ist. Die wackeren Burschen befahren alle Straßen der Stadt und bitten in den Häusern um Gaben für die Verwundeten. Auf dem Wagen stehen mit Stroh gefüllte Kisten , in den die Spenden (Gläser mit Früchten) behutsam untergebracht sind.“ – Der Brotpreis wird auf 19 Pf. (Schwarzbrot), der Mehlpreis Weizenmehl auf 24 Pf., jener für Roggenmehl auf 20 Pf. festgelegt. Die Brot bzw. Mehlrationen werden erhöht. – „Infanterist Michael Krauß, verheirateter Metallschläger von hier zur Zeit im Felde als Handgranatenwerfer beim 21. Inf. Regt. wurde für eine besonders mutige Tat in der „Bay. Ehrentafel“ lobend erwähnt und mit der „Goldenen Medaille“ ausgezeichnet.“281 2. „Das Ottoschulhaus wurde heute wieder in den Dienst der Volksschule gestellt. Die Garnisionsverwaltung benötigt dasselbe nicht.“ – „Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl in Fürth“: „... Im Gebiete der Stadt Fürth darf nur ein weißes und ein schwarzes Einheitsbrot hergestellt und verkauft werden. Das weiße Einheitsbrot muß runde Laibchen-Form haben und ist ohne Milchzusatz mit einem Gewichte von 45 Gramm herzustellen. Der Preis darf 3 Pf. für das Stück nicht übersteigen. Das schwarze Einheitsbrot ist aus 30 Teilen Weizenmehl, 60 Teilen Roggenmehl, 10 Teilen Kartoffelmehl oder 20 Teilen Kartoffeln herzustellen. Es sind nur Gewichtsgrößen von 2, 3 und 4 Pfund zulässig. Der Preis dieses Brotes darf 19 Pf. für das Pfund nicht übersteigen. Die Abgabe von Mehl darf... höchstens zu einem Preise von 20 Pf. für Roggenmehl, 24 Pf. für Weizenmehl das Pfund erfolgen... Kuchen dürfen im Stadtbezirk nur hergestellt werden, wenn sie höchstens 10 Teile Getreidemehl enthalten.... Brot umd Mehl ... darf... soweit es beschlagnahmt ist, im Stadtbezirk nur gegen Aushändigung der amtlichen Gutscheine (Brotmarken)abgegeben werden... Die Gutscheine werden für die vom Lebensmittelausschuß jeweils bestimmte Fristen an die Bevölkerung abgegeben. Sie sollen möglichst die Abgaben einer täglichen Mehlmenge von 225 Gramm für die Personen über 6 Jahre, die Abgabe der Hälfte hiervon für die Personen bsi zu 6 Jahren oder die Abgabe einer einem solchen Mehlgehalte entsprechenden Menge Brot gestatten... Wer die Vorstehenden Anordnungen oder
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