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Grenz- und Marksteine

Das Wort Grenze kam aus dem Slawischen zu uns, und zwar im 13. Jhd. über den Staat des Deutschen Ordens. Da Luther es in seiner Bibelübersetzung verwendete, wurde es sprachliches Allgemeingut. Slawisch grani heißt soviel wie Ecke, Spitze, Kante, und es ist über das indogerm. Wort ghret = Stachel, Borste, Spitze urverwandt mit unseren Bezeichungen Granne, Grat, Gräte.

Wenn heute von Grenze die Rede ist, dann denken wir vor allem an eine über Land verlaufende, mit Grenzsteínen markierte, genau festgelegte Trennungslinie zwischen zwei Gebieten, z.B. eine Flurgrenze, Gemeinde Stadt- oder Landesgrenze.

Wir dürfen aber nicht vergessen, daß die mit Steinen markierten Grenzen bei uns erst im späten Mittelalter mit zunehmendem Ausbau der Territorien entstanden. Vorher genügten zur Abgrenzung natürliche Landmarken, z.B. Wälder, Bergrücken, Sümpfe und hervorragende Bäume, Lach- oder Lagbäume genannt, wie denn ja auch der germanische Name für Grenze ursprünglich Mark war, was eben nicht Grenzlinie bedeutete, sondern Grenzgebiet. Die Bezeichnungen Dänemark, Finnmarken, Markgraf weisen noch in diese Richtung, und zusammen mit dem Wort merken = aufpassen, wahrnehmen, ins Gedächtnis einprügen, gehört germ. marcha zu einem gemeinsamen Wortstamm.

Neben diesen Landmarken spielten natürliche Gewässer eine große Rolle bei der Grenzziehung, wie wir sie heute noch bei geistlichen Gebieten bis Uber die Jahrtausendwende zurückverfolgen können. So verlief die ursprüngliche Grenze der Bistümer Würzburg und Eichstätt noch vor der Errichtung des Bistums Bamberg im Jahre 1007 entlang der Erlanger Schwabach. 1016 mußte Eichstätt den südlich davon gelegenen Teil bis hin zur Pegnitz an Bamberg abtreten, was zur Folge hat, daß noch heute die südlichen Randgebiete Nürnbergs zur Diözese Eichstätt gehören.

Die mittelalterlichen Grenzen der Pfarrei Zirndorf wurden im Norden durch den Dambach, im Süden durch den Herbstgraben bei Weihersbuch bestimmt, der damit auch zugleich Diözesangrenze zwischen Würzburg und Eichstätt war, und der Roßtaler Gerichtsbezirk, wie wir ihn aus der Umrittbeschreibung des Jahres 1669 kennen, war weitgehend durch Gewässergrenzen markiert.

Da Landmarken und Gewässergrenzen laufend natürlichen Veränderungen unterlagen, war es nötig, ihren Verlauf immer wieder zu überwachen und schriftliche Aufzeichnungen, wie die Schwabacher Markbeschreibung des 9. Jhds. waren selten- dem Gedächtnis einzuprögen, sie eben zu merken.