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Vorwort | Vorwort | ||
Einem dringenden Bedürfnis entsprechend hat die Industrie- und Handelskammer mit Genehmigung der | Einem dringenden Bedürfnis entsprechend hat die Industrie- und Handelskammer mit Genehmigung der Militär-Regierung Nürnberg ein Anschriftenverzeichnis der von ihr betreuten, gewerbepolizeilich gemeldeten oder handelsgerichtlich eingetragenen Unternehmungen, soweit diese sich bis zum 15. Juli 1945 gemeldet haben, zusammengestellt und herausgegeben. | ||
Es ist beabsichtigt, das Verzeichnis in absehbarer Zeit zu überprüfen und neu herauszugeben. Aus diesem Anlaß werden die in dem Verzeichnis aufgenommen Betriebe ersucht, ihre Eintragung auf die Richtigkeit zu prüfen und etwaige Änderungen der IHK Nürnberg, Johannisstraße 3, unter dem Betreff "Adress-Verzeichnis" mitzuteilen. | Es ist beabsichtigt, das Verzeichnis in absehbarer Zeit zu überprüfen und neu herauszugeben. Aus diesem Anlaß werden die in dem Verzeichnis aufgenommen Betriebe ersucht, ihre Eintragung auf die Richtigkeit zu prüfen und etwaige Änderungen der IHK Nürnberg, Johannisstraße 3, unter dem Betreff "Adress-Verzeichnis" mitzuteilen. | ||
Diejenigen Unternehmen, die in der Zwischenzeit ihren Betrieb aufgenommen haben und in dem Adressverzeichnis noch nicht aufgeführt sind, werden gebeten, zum Zwecke der Neuaufnahme in der nächsten Ausgabe schriftlich folgende Angaben der Kammer einzusenden: | Diejenigen Unternehmen, die in der Zwischenzeit ihren Betrieb aufgenommen haben und in dem Adressverzeichnis noch nicht aufgeführt sind, werden gebeten, zum Zwecke der Neuaufnahme in der nächsten Ausgabe schriftlich folgende Angaben der Kammer einzusenden: | ||
# Name der handelsgerichtlich eingetragenen Firma, oder, | # Name der handelsgerichtlich eingetragenen Firma, oder, falls nicht handelsgerichtlich eingetragen, Vor- und Zuname des Inhabers oder verkehrsübliche Bezeichnung des Betriebes. | ||
# Ob zur Industrie, zum Groß- oder Einzelhandel gehörig. Bei Vorliegen mehrerer Gruppen ist anzugeben, in welcher Gruppe das Unternehmen erscheinen soll. | # Ob zur Industrie, zum Groß- oder Einzelhandel gehörig. Bei Vorliegen mehrerer Gruppen ist anzugeben, in welcher Gruppe das Unternehmen erscheinen soll. | ||
# Angabe des Geschäftszweiges. Bei Vorliegen mehrerer Geschäftszweige ist anzugeben, unter welchen Geschäftszweigen das Unternehmen aufgeführt werden soll. | # Angabe des Geschäftszweiges. Bei Vorliegen mehrerer Geschäftszweige ist anzugeben, unter welchen Geschäftszweigen das Unternehmen aufgeführt werden soll. | ||