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Textersetzung - „Gaststaette“ durch „Gaststätte“
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|Attribut=Gasthaus
|Genre=Historische Dokumente
|Attribut1=Gaststätte
|Wert1=Zu den sieben Schwaben
|Attribut2=Gebäude
|Wert2=Otto-Seeling-Promenade 20
|ZeigeNichtInOrt=Nein
|Straße=Otto-Seeling-Promenade
|Straße=Otto-Seeling-Promenade
|Hausnummer=16
|Hausnummer=20
|ZeigeNichtInStraße=Nein
|Erstellungsdatum=1889/02/18
|Erstellungsdatum=1889/02/18
|Lizenz={{cc-by-sa-3.0}}
|Lizenz=cc-by-sa-3.0
|Beschreibung=Baugenehmigung ("Bau-Conceßion") Birkenstraße 4
|Beschreibung=Baugenehmigung ("Bau-Concession") Birkenstraße 4 (ab 1890 Hs.-Nr. 8)
}}
}}
Text, soweit auf die ''Schnelle'' lesbar (Transkription Vidicon):
Text, soweit auf die ''Schnelle'' lesbar (Transkription Vidicon):


Bau Conceßion.  
Bau Conceßion.  
Herrn Stukkateurmeister Anton Mayer wird hiermit die baupolizeiliche Erlaubnis zur Errichtung eines Gewerbe- u Bürohauses [?] mit Gasthaus u. Pissoir auf seinem Anwesen Gem, No 1018 1/11 nach Maßgabe des am 12. d. Mo. vorgelegtem Plan erteilt.
Herrn Stukkateurmeister Anton Mayer wird hiermit die baupolizeiliche Erlaubnis zur Errichtung eines Gewerbe- u Bürohauses [?] mit Gaststätte u. Pissoir auf seinem Anwesen Gem, No 1018 1/11 nach Maßgabe des am 12. d. Mo. vorgelegtem Plan erteilt.
Die Bestimmungen der allg. Verordg. v, 19. Augt. 1881 u. der oberpolizeilichen Vorschriften über die Anlagen von Dung- u. Versitzgruben sind hierbei genau einzuhalten.   
Die Bestimmungen der allg. Verordg. v, 19. Augt. 1881 u. der oberpolizeilichen Vorschriften über die Anlagen von Dung- u. Versitzgruben sind hierbei genau einzuhalten.   
Der Neubau hat die Haus No. 4 der Birken-Straße erhalten.
Der Neubau hat die Haus No. 4 der Birken-Straße erhalten.
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