Dreiherrschaft: Unterschied zwischen den Versionen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''Dreiherrschaft''', ist die Herrschaft dreier Herren in Fürth. | Die '''Dreiherrschaft''', ist die Herrschaft dreier Herren in Fürth. | ||
Die Herrschaft | Die Herrschaft der Dompropstei Bamberg ("Eigentümer" von Fürth: bekamen Fürth [[1007]] zu ihrer Versorgung geschenkt), der Markgrafen von Brandenburg (Zollern/ Burggrafen von Nürnberg; Erben der Grafen von Abenberg) als Vogt von Fürth (Weltliche Gerichtsbarkeit) und Geleitsherr, und später auch der Reichstadt Nürnberg (Private Grundbesitzer/ Patrizier und Kirchenhoheit des Rates der Reichsstadt). | ||
Diese Herrschaft war nach Häusern und Grundstücken eingeteilt, jeder Fürther Einwohner war also genau einem der drei Herren unterstellt. | Diese Herrschaft war nach Häusern und Grundstücken eingeteilt, jeder Fürther Einwohner war also genau einem der drei Herren unterstellt. | ||