Dreiherrschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Dreiherrschaft''', ist die Herrschaft dreier Herren in Fürth. | Die '''Dreiherrschaft''', ist die Herrschaft dreier Herren ''in'' Fürth. | ||
Fürth lag an der Grenze von drei Territorien, deren Herren gerne Fürth in ihrer Herrschaft (Alleinherrschaft) gehabt hätten, sie rangen also Jahrhunderte um Fürth: | |||
Die Herrschaft der Dompropstei Bamberg ("Eigentümer" von Fürth: bekamen Fürth [[1007]] zu ihrer Versorgung geschenkt), der Markgrafen von Brandenburg (Zollern/ Burggrafen von Nürnberg; Erben der Grafen von Abenberg) als Vogt von Fürth (Weltliche Gerichtsbarkeit) und Geleitsherr, und später auch der Reichstadt Nürnberg (Private Grundbesitzer/ Patrizier und Kirchenhoheit des Rates der Reichsstadt). | Die Herrschaft der Dompropstei Bamberg ("Eigentümer" von Fürth: bekamen Fürth [[1007]] zu ihrer Versorgung geschenkt), der Markgrafen von Brandenburg (Zollern/ Burggrafen von Nürnberg; Erben der Grafen von Abenberg) als Vogt von Fürth (Weltliche Gerichtsbarkeit) und Geleitsherr, und später auch der Reichstadt Nürnberg (Private Grundbesitzer/ Patrizier und Kirchenhoheit des Rates der Reichsstadt). | ||