Dreiherrschaft: Unterschied zwischen den Versionen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der Fachbegriff für diese Besonderheit der Herrschaftform lautet "''Kondominium''" (von lateinisch con-dominium, also „gemeinsames Eigentum“, auch deutsch "''Gemeinherrschaft''"; auch Kondominat), es ist die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger über ein Gebiet. Auch das Gebiet selbst wird als Kondominium bezeichnet. | |||
Im Zuge der Bildung von Nationalstaaten wurde diese Sonder-Herrschaftform in Europa zum großteil beseitigt. | |||
In Fürth war die '''Dreiherrschaft''', die Herrschaft dreier Herren ''in'' Fürth. | |||
Fürth lag an der Grenze von drei Territorien, deren Herren gerne Fürth in ihrer Herrschaft (Alleinherrschaft) gehabt hätten, sie rangen also Jahrhunderte um Fürth: | Fürth lag an der Grenze von drei Territorien, deren Herren gerne Fürth in ihrer Herrschaft (Alleinherrschaft) gehabt hätten, sie rangen also Jahrhunderte um Fürth: | ||