Dreiherrschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Fachbegriff für diese Besonderheit der | Der Fachbegriff für diese Besonderheit der Herrschaftsform lautet "''Kondominium''" (von lateinisch con-dominium, also „gemeinsames Eigentum“, auch deutsch "''Gemeinherrschaft''"; auch Kondominat), es ist die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger über ein Gebiet. Auch das Gebiet selbst wird als Kondominium bezeichnet. | ||
Im Zuge der Bildung von Nationalstaaten wurde diese Sonder-Herrschaftsform in Europa zum großteil beseitigt. | Im Zuge der Bildung von Nationalstaaten wurde diese Sonder-Herrschaftsform in Europa zum großteil beseitigt. | ||